Wie die meisten anderen Studienbücher des Rolf-Schmidt-Verlags erscheinen auch die Bücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht jedes Jahr in Neuauflage. Sie richten sich sowohl an Anfänger zum Erwerb der Grundkenntnisse, als auch an Fortgeschrittene zur Examensvorbereitung. Dabei soll die Vermittlung des wesentlichen und studienrelevanten Stoffes im Vordergrund stehen, wozu eine eng am Aufbau von Klausuren orientierte Darstellungsweise helfen soll.
Der Band zum Allgemeinen Verwaltungsrecht behandelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und das Staatshaftungsrecht auf 489 Seiten. Erfreulicherweise konzentriert sich der Autor von Anfang an auf die Erörterung des für das Examen relevanten Wissens. Im Gegensatz zu manchen anderen Lehrbüchern erfolgen etwa zur Geschichte der Verwaltung keine Ausführungen. Dies mag zwar vor dem Hintergrund eines möglicherweise fehlenden Allgemeinwissens bedauerlich sein, ist aber im Hinblick auf die ungemeine Stofffülle des Jurastudiums vertretbar und bezüglich der Zielsetzung der Rolf-Schmidt-Bücher konsequent. Nichts desto trotz kann aber auch dieses Buch nicht darauf verzichten, eine Einführung zu der Verwaltungsorganisation und dem Behördenaufbau zu bieten, auch wenn dies in Form eines für die Fallbearbeitung genügenden Grundrisses erfolgt.
Von größerer Bedeutung für die Klausur ist die Abgrenzung des Verwaltungsrechts vom Verfassungsrecht und insbesondere vom Privatrecht. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich und damit gemäß § 40 VwGO den Verwaltungsgerichten zugewiesen ist oder ob sie als bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört, erfährt der Lernende im zweiten Kapitel auf knapp 15 Seiten. Ebenfalls nicht auf Lücke lernen sollte der Studierende bei dem Thema „Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum“. Rolf Schmidt gelingt es sehr gut, dem Leser in einer verständlichen Art und Weise die Bedeutung dieser vagen Begriffe aufzuzeigen, ohne deren Verwendung der Gesetzgeber nicht in der Lage wäre, der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung zu tragen. Dabei bringt er zum Ausdruck, dass es - wie in vielen anderen Bereichen – auch in diesem Zusammenhang bei juristischen Prüfungen nicht um auswendig gelerntes Fachwissen geht, sondern darum, festzustellen, ob Systemverständnis vorhanden ist und die juristische Methodik beherrscht wird. Der Weg zum Ergebnis und nicht das Ergebnis selbst, wird in den meisten Fällen in den Prüfungsarbeiten mit Punkten honoriert.
Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Erörterung des „Ermessens“ dar. Der Autor teilt prägnant mit, was man unter dem Begriff „Ermessen“ versteht und wie man Ermessensnormen erkennt. Eröffnet die Ermächtigungsnorm Ermessen, muss untersucht werden, ob die Behörde ihr Ermessen richtig ausgeübt hat. Oftmals wird das Ermessen im luftleeren Raum geprüft, also ohne Bezug zur Norm, die für die Lösung des Falles entscheidend ist. Für die Fallbearbeitung sollte ein sicheres Gespür dafür entwickelt werden, ob im konkreten Fall Ermessensfehler in Betracht zu ziehen sind. Durch Beispiele veranschaulicht, bekommt der Lernende vor Augen geführt, wann Ermessensnichtgebrauch, Ermessensunter- und -überschreitung oder Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Was Ermessensreduzierung auf Null bedeutet und in welchem Maß die Gerichte Ermessensentscheidungen überprüfen dürfen, erfährt der Leser auf den letzten Seiten des 9. Kapitels. Herzstück eines jeden Lehrbuches zum Allgemeinen Verwaltungsrecht ist die Vorstellung der typischsten Handlungsform der Verwaltung, des Verwaltungsaktes, dessen Bedeutung der Autor auf über 150 Seiten ausreichend Rechnung trägt. Hier erfährt man alles Examensrelevante über die verschiedenen Arten, die Bekanntgabe, die Rechtswidrigkeit, die Nichtigkeit oder auch die Rücknahme von Verwaltungsakten. Besondere Beliebtheit in Klausuren genießen die Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG), die auf den Seiten 278 ff. behandelt werden und anhand eines Abschlussfalls (S. 289) verständlich vermittelt werden. Nur kurz eingegangen wird auf das Verwaltungsvollstreckungsrecht, da dies ausführlicher in den Bänden zum Besonderen Verwaltungsrecht dargestellt wird. Dafür wird abschließend dem Staatshaftungsrecht auf 115 Seiten angemessen Platz eingeräumt.
Auch der Band zum Verwaltungsprozessrecht möchte auf die Vermittlung des für das Examen erforderlichen Wissens beschränkt bleiben. Der Umfang des Buches beträgt trotzdem immerhin 383 Seiten. Nach einer einführenden Übersicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe werden zunächst die Sachentscheidungsvoraussetzungen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erörtert, bevor auf die Begründetheit der verschiedenen Klagearten eingegangen wird. Darüber hinaus werden auch der vorläufige und der vorbeugende Rechtsschutz und schließlich das Widerspruchsverfahren ausführlich dargestellt. Zumindest kurz hätte der Autor auf die der VwGO zugrunde liegenden Verfahrensgrundsätze, etwa den Amtsermittlungsgrundsatz, eingehen dürfen, da diese dem Verständnis des Verwaltungsprozessrechts dienen und oft eine Argumentationshilfe für die Klausur bieten.
Besonders hilfreich sind die zahlreichen, grau hinterlegten Kästchen, die Hinweise für die Fallbearbeitung bieten. Der Autor präsentiert darin wichtige Definitionen, Zusammenfassungen oder Aufbautipps. Zusammen mit den zahlreichen Lernübersichten und kommentierten Prüfungsschemata, die auch das Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht bietet, bekommen Studenten das Lernen und die Klausurvorbereitung erheblich erleichtert. Die zahlreichen Beispiele, zum Teil klausurmäßig gelöst, helfen zusätzlich dabei, den nicht immer leicht zu erfassenden Stoff zu bewältigen. Positiv fällt auch auf, dass die in den Fußnoten angegebenen Nachweise auf einschlägige Rechtsprechung und Aufsätze zum Großteil sehr aktuell sind und sich zum Vertiefen der Materie eignen.
Die beiden Bücher werden ihrer Zielsetzung, den Lernenden den Stoff eng am Aufbau von Klausuren orientiert zu präsentieren, vollauf gerecht. Nicht nur Studenten, auch Referendare können aus diesen Werken großen Nutzen ziehen. Der Preis von jeweils 19,80 Euro ist fair bemessen und sollte nicht vom Kauf dieser empfehlenswerten Studienbücher abhalten.
Neben einleuchtenden Prüfungsschemata, zahlreichen Definitionen und Beispielen vermittelt das Lernbuch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht von Rolf Schmidt das für das Examen so wichtige Grundlagenwissen und mehr. Problemfelder, die in anderen Lehrbüchern nur schemenhaft angerissen werden, werden hier mit vielen Sonderproblemen ausführlich erörtert. Auch bestechen die klare Struktur und der logische Aufbau des Werkes. Aber nicht nur für die Examensvorbereitung ist dieses Lehrbuch ein Muss - auch für die Vorbereitung von Klausuren empfiehlt sich ein Griff zum Schmidt, der durch vollständig gelöste Übungsfälle sowie hilfreichen Klausurtipps eine optimale Vorbereitung gewährleistet. Der Verlag bemüht sich außerdem sehr um die Integration aktueller Rechtsprechung.
Wie alle Bücher aus dem Rolf Schmidt Verlag befindet sich auch dieses Buch auf dem aktuellsten Stand, nämlich dem von April 2007 und hat mit 19,50 € einen studentenfreundlichen Preis. Das allgemeine Verwaltungsrecht wird anwendungsbezogen und sehr fundiert dargestellt. Dies rührt insbesondere daher, dass die Ausführungen in den jeweiligen Kapiteln immer anhand von Beispielsfällen konkretisiert werden. Behandelt werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume. Durch zahlreiche Beispielsfälle, Zusammenfassungen, kommentierte Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Hinweise für die Fallbearbeitung wird das Lernen erleichtert. Dieses Studienbuch stellt das Allgemeine Verwaltungsrecht umfangreich und sowohl für Anfänger als auch Fortgeschrittene überaus verständlich dar.
Die Studienbücher aus dem Dr. Rolf Schmidt Verlag versprechen in erster Linie, dass sie hervorragend für die Vorbereitung auf Leistungsnachweise geeignet sind.
Der Verlag bietet neben Studienbüchern aus dem öffentlichen Recht sowohl Materialen aus dem Strafrecht, wie auch aus dem bürgerlichen Recht. In diesem Fall soll es uns allerdings allein um das Studienbuch aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht gehen. Die behandelten Themen in diesem Buch sind: Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, Rechtsquellen des Verwaltungsrechts, das subjektive öffentliche Recht, unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum und planerische Abwägungsentscheidungen, Verwaltungsermessen, Handlungsformen der Verwaltung und das Staatshaftungsrecht.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass das Buch auch für einen Einsteiger bestens geeignet ist, weil es sehr verständlich formuliert ist. Auf Probleme wird ausführlich eingegangen und diese werden verständlich erläutert. Unterschiedliche Theorien werden zuerst genannt, anschließend wird die Theorie an einem Beispiel deutlich gemacht und zu guter letzt wird jede Theorie auch kritisch begutachtet. So wird gewährleistet, dass besonders die umstrittenen Aspekte vom Einsteiger gut verstanden und nachvollzogen werden können.
Dr. Rolf Schmidt orientiert sich bei der Bearbeitung von Problemen an dem Aufbau von Klausuren. Zu jedem Thema werden Hinweise zur Fallbearbeitung genannt. Diese sorgen für hilfreiche Tipps und geben wichtige Klausurhinweise. Wichtige Punkte werden deutlich hervorgehoben. So sind zum Beispiel Lerndefinitionen und Klausurhinweise grau hinterlegt. Auch sonst sind die Themen gut strukturiert, was das Lernen mit dem Buch einfacher macht. Gewünschte Themen und auch Problematiken können so leichter gefunden werden. Am Ende eines jeden Themas folgen Zusammenfassungen welche dafür sorgen, dass man sich die wichtigsten Punkte noch einmal vor Augen führt und sie sich so leichter merken kann.
Das Studienbuch bietet auch zahlreiche Beispielfälle und kommentierte Prüfungsschemata. Alles in allem kann man meiner Meinung nach dieses Buch aufgrund der leichten Verständlichkeit und den eben schon genannten Vorzügen problemlos zur Vorbereitung auf einen Leistungsnachweis weiterempfehlen. Das Buch ist zu einem Preis von 19,50 € zudem erschwinglich.
Sich auf eine Verwaltungsrechtsklausur vorbereiten zu müssen, ist für viele Studenten ein echter Grund zum Haare raufen. Gerade im Grundstudium fällt die Befassung mit diesem Rechtsgebiet oft schwer. Wie gut, dass es auch hier ein Buch von Rolf Schmidt gibt. Das Werk über das allgemeine Verwaltungsrecht befasst sich mit den Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und mit dem Staatshaftungsrecht.
Auf 496 Seiten erläutert es unter anderem folgende Themen: Abgrenzung des Verwaltungsrechts vom Privat- und Verfassungsrecht, die Verwaltungsorganisation und den Behördenaufbau, die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts und die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung. Außerdem kommen der Begriff des subjektiven öffentlichen Rechts, der unbestimmte Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum und planerische Abwägungsentscheidungen sowie Ermessen und Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zur Sprache. Ausführlich werden zudem die Handlungsformen der Verwaltung erläutert. Die letzten beiden Kapitel befassen sich mit der Verwaltungsvollstreckung und dem Staatshaftungsrecht.
Wie für Rolf Schmidt typisch ist die Thematik sehr ausführlich, jedoch studentengerecht aufgearbeitet. Neben einem verständlichen Text, sind wie immer die Hinweise zur Fallbearbeitung, Übersichten und kleinen Schemata besonders hervorzuheben. Das Layout ist ansprechend und durch Hervorhebungen im Text fällt einem das Wichtige gleich ins Auge.
Die hier besprochene 11. Auflage befindet sich auf dem Stand vom April 2007. Wie immer bei Rolf Schmidt sind aktuelle Änderungen jedoch über die Intemetseite des Verlages abrufbar.
Alles in allem also ein gutes Buch, das die Beschäftigung mit dem bei Vielen so unbeliebten Verwaltungsrecht erheblich erleichtert.
Die Studienbücher aus dem Dr. Rolf Schmidt Verlag versprechen in erster Linie, dass sie hervorragend für die Vorbereitung auf Leistungsnachweise geeignet sind. Der Verlag bietet neben Studienbüchern aus dem öffentlichen Recht sowohl Materialen aus dem Strafrecht, wie auch aus dem bürgerlichen Recht. In diesem Fall soll es uns allerdings allein um das Studienbuch aus dem allgemeinen Verwaltungsrecht gehen.
Die behandelten Themen in diesem Buch sind: Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau; Rechtsquellen des Verwaltungsrechts; das subjektive öffentliche Recht; unbestimmter Rechtsbegriff, Beurteilungsspielraum und planerische Abwägungsentscheidungen; Verwaltungsermessen; Handlungsformen der Verwaltung und das Staatshaftungsrecht.
Zunächst einmal ist zu sagen, dass das Buch auch für einen Einsteiger bestens geeignet ist, weil es sehr verständlich formuliert ist. Auf Probleme wird ausführlich eingegangen und diese werden verständlich erläutert. Unterschiedliche Theorien werden zuerst genannt, anschließend wird die Theorie an einem Beispiel deutlich gemacht und zu guter letzt wird jede Theorie auch kritisch begutachtet. So wird gewährleistet, dass besonders die umstrittenen Aspekte vom Einsteiger gut verstanden und nachvollzogen werden können. Dr. Rolf Schmidt orientiert sich bei der Bearbeitung von Problemen an dem Aufbau von Klausuren. Zu jedem Thema werden Hinweise zur Fallbearbeitung genannt. Diese sorgen für hilfreiche Tips und geben wichtige Klausurhinweise. Wichtige Punkte werden deutlich hervorgehoben. So sind zum Beispiel Lerndefnitionen und Klausurhinweise grau hinterlegt. Auch sonst sind die Themen gut strukturiert,was das Lernen mit dem Buch einfacher macht. Gewünschte Themen und auch Problematiken können so leichter gefunden werden. Am Ende eines jeden Themas folgen Zusammenfassungen welche dafür sorgen, dass man sich die wichtigsten Punkte noch einmal vor Augen führt und sie sich so leichter merken kann. Das Studienbuch bietet auch zahlreiche Beispielfälle und kommentierte Prüfungsschemata. Alles in allem kann man meiner Meinung nach dieses Buch aufgrund der leichten Verständlichkeit und den eben schon genannten Vorzügen problemlos zur Vorbereitung auf einen Leistungsnachweis weiterempfehlen.
Das Buch ist zu einem Preis von 19,50 € zudem erschwinglich.
Das Verwaltungsrecht ist das meistgeprüfte Rechtsgebiete in Klausuren und Examina des öffentlichen Rechts, jedoch sind umfassende fundierte Kenntnisse bei Studenten nicht immer anzutreffen, da wahlweise Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts vorhanden sind oder der allgemeine Teil exzessiv gelernt wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige Lehrbücher und Lehrbuchreihen zum Verwaltungsrecht insgesamt gibt, die sich in angemessener Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe können hier die drei Bände aus dem Rolf Schmidt Verlag bieten, die zwischen 400 und 500 Seiten stark sind und das Verwaltungsrecht mit wechselseitigen Bezugnahmen auf die einzelnen Bände anwendungsbezogen aufbereiten.
Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Fließtext mit Hervorhebungen eine Vielzahl von Übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der eingearbeiteten Rechtsprechung.
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume behandelt. Lesenswert ist dabei vor allem die Unterscheidung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert ist der kompakte Überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Weiterhin stechen die Abschnitte zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten sowie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag samt Rückabwicklungsproblematik heraus.
Hervorzuheben ist des Weiteren der enorme Umfang des Kapitels zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus den diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann. Eingängig sind auch nicht klar einzuordnende Themen wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch beschrieben. Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen wiedergegeben. Leider fehlt bei den Europabezügen noch die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung nach deutschem Recht.
Die Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht behandeln zunächst etliche Bereiche, etwa das Subventionsrecht, das Bauplanungsrecht, das Versammlungsrecht oder das Gewerberecht, in denen eine bundeseinheitliche Prüfung, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die landesspezifischen Besonderheiten der Rechtsgebiete überwiegt. Zum anderen macht sich der Autor aber noch dazu die Mühe und gibt nicht nur vereinzelte Landesnormen als Beispiele, anhand derer man dann ein Gebiet abstrakt begreifen soll, etwa bei den polizeilichen Standardmaßnahmen, sondern er gibt in Fußnoten oder Tabellen die parallel gelagerten Normen aller anderen Bundesländer an. Aus diesem Grund sind die Werke auch für landesrechtliche Vorbereitungsarbeit nutzbar und sind bundeslandübergreifend einzusetzen, ein klarer Vorteil gegenüber vielen Titeln, die sich „exemplarisch“ nur auf ein Landesrecht beziehen.
Inhaltlich erhält der Leser somit einen gesunden Überblick des prüfungsrelevanten Wissens im besonderen Verwaltungsrecht. Es wird das öffentliche Baurecht ebenso behandelt wie das Landesbaurecht in den gemeinsamen Grundzügen. Ebenso enthalten ist der Rechtsschutz im Baurecht unter besonderer Betonung des einstweiligen Rechtsschutzes. Ungewöhnlich aber examensbedeutsam ist das Kapitel zum Subventionsrecht. Diese Thematik wird in nur wenigen Lehrbüchern erschöpfend behandelt und der Exkurs auf die Einflüsse des Europarechts rundet das Thema optimal ab. Eher in den Wahlfachbereich geht das Kapitel zum Beamtenrecht, wogegen das öffentliche Sachenrecht ein echtes Schmuckstück der beiden Bände ist, da das dort angebrachte Wissen für zahlreiche andere Gebiete genutzt werden kann. In Band zwei wird das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert und auf landesspezifische Besonderheiten hingewiesen. Besondere Beachtung sollte der Leser hier den Aufbauhinweisen für die Klausuren widmen, die exzellent dargestellt sind. Auch das bundesrechtlich geregelte Versammlungsrecht ist anschaulich und kompakt beschrieben. Zusätzliche Schwerpunkte in diesem Band sind das Vollstreckungsrecht und das Gewerberecht mit dem Gaststättenrecht. Gerade das Vollstreckungsrecht sollte beherrscht werden, um in einer Klausur zu zeigen, dass man weiter denken kann als über die Prüfung eines Grund-Verwaltungsakts hinaus. Insbesondere der Umgang mit materiellen Gesetzen, also Verordnungen und Satzungen wird durch die engagierte Fallintegration rasch transparent gemacht und stellt für den fleißigen Bearbeiter fortan kein Klausurhemmnis mehr dar. Generell ist der hohe Anspruch an die gedankliche Vielseitigkeit der Leser ein Markenzeichen der vorliegenden Lehrbücher, die auf diese Weise die Rezeption des Stoffes beim Leser stetig und nachdrücklich vorantreiben.
Insgesamt bestätigen diese Bücher die augenscheinliche Qualität der Lehrbücher von Schmidt und sind eine hohe Messlatte für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen. Aktueller und übersichtlicher geht es kaum.
Die Lehrbücher des Öffentlichen Rechts von Rolf Schmidt sind der perfekte Begleiter für eigentlich alle Klausuren des Öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Zwischenprüfung geschrieben werden müssen. Sie sind alle relativ umfangreich, ohne jedoch zu ausschweifend zu sein. Jedes Buch vermittelt damit nicht nur das Basiswissen, sondern auch etwas mehr. Dies alles jedoch immer auf eine Art, die jedem Studenten - egal welchen Semesters - ermöglicht, das Wissen zu erfassen.
Für das Bestehen der Klausuren besonders hilfreich sind die Bücher vor allem wegen der Klausurentipps, Aufbauschemen, aktuellen Entscheidungen und Hinweisen zu den klausurrelevanten Themen. Dies ist nicht für jedes Juristische Lehrbuch typisch, für den allgemeinen Studenten zum Bestehen der Klausuren jedoch wichtiger als sich über mehrere Seiten hinweg durch nicht klausurrelevante, wissenschaftlich hochtrabende Theorien zu „kämpfen“, wie in anderen Lehrbüchern üblich.
Für das im ersten Semester zu schreibende „Staatrecht I“ ist das Buch „Staatsorganisationsrecht“ von Rolf Schmidt neben den „Klassikern“ von Degenhart oder Ipsen zu empfehlen. Da diese Klausur meist nicht nur aus einer Falllösung besteht, sondern auch Fragen bzgl. des erlernten Stoffes gestellt werden, ist es sehr wichtig an anschaulichen Büchern die Komplexität des Staatsorganisationsrechts zu erfassen. Dies gelingt diesem Buch sehr gut. Für das zweite Semester bietet das Buch „Grundrechte“ die Ergänzung zu der Vorlesung „Staatsrecht II“.
Im Dritten Semester wird im Öffentlichen Recht das berühmt-berüchtigte Verwaltungsrecht begonnen. Dieses extrem umfassende, von den meisten Studenten als sterbenslangweilig empfundene Thema, ist leider wichtig - vor allem in Hinblick auf das irgendwann einmal zu schreibende Staatsexamen im Öffentlichen Recht. Da man schon nicht darum herumkommt, sollte das benutzte Lehrbuch dazu beitragen den trockenen Stoff so interessant wie möglich zu gestalten.
Dem „Allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt gelingt dies erstaunlich gut. Es gibt einen guten Überblick über das Verwaltungsrecht und beinhaltet viele hilfreiche Klausurentipps und Schemata, sodass der umfassende Stoff gut gelernt werden kann. Als Ergänzung zu der Zulässigkeit von Klagearten bietet „Verwaltungsprozessrecht“ auch im dritten Semester schon einen guten Überblick, auch wenn noch nicht alle dort erläuterten Klagearten beherrscht werden müssen.
Nach dem Bestehen der Zwischenprüfung wird der Student mit der Vorlesung „Verwaltungsrecht 2“ gequält. Um auch dies zu verstehen, bieten sich die beiden Bände „Besonderes Verwaltungsrecht“ und als Ergänzung nun das gesamte „Verwaltungsprozessrecht“ an.
"Juktimklausel, Auflagenvorbehalt, Dispens und Spruchrichterprivileg sind Dir so bekannt wie "vertical hostageing" oder "french piercing"? Weder das eine noch das andere gehört zur Allgemeinbildung. Das interessiert den Prüfer aber nicht, sagt Streber-Klaus aus der Reihe vor mir. Und Recht hat er, wie immer. Aus dem Hause Rolf Schmidt kommt eine neue Auflage eines Klassikers, der zumindest bei den erstgenannten Begriffen Klärung verspricht. Wie immer geht der Autor präzise auf alle Begrifflichkeiten des Rechtsgebietes ein, und stellt umfassend unter Zuhilfenahme aktueller Rechtsprechung und immer mit einem Blick über den deutschen Tellerrand hinaus ins Europarecht, die Höhen und Tiefen des allgemeinen Verwaltungsrechts dar. Kein Ermessen zu weit und keine Rückwirkung zu nah um nicht anschaulich erklärt zu werden. Mit der Kombination aus kleinen Fällen an der richtigen Stelle und Vertiefungshinweisen, bleibt Schmidt seinem Konzept treu. Da staunt selbst Klaus aus der Reihe vor mir und rückt entzückt die Brille zurück auf die gerümpfte Nase. Selbst etablierte Lehrbücher, die sich bisher auf dem juristischen Hochreck gelangweilt haben, bekommen Konkurrenz und hören auf ihr Maurerblümchendasein zu fristen. Denn auch wenn Umfang kein Kriterium für ein gutes oder schlechtes Lehrbuch sein sollte, steht dem Schmidt auch hier nicht nach. Gerade Bereiche wie die Verwaltungsorganisation oder das Staatshaftungsrecht finden ausführlich Erwähnung und gehen nicht wie in vielen anderen Büchern unter. Beispielhaft soll die Darstellung der Körperschaften des öffentlichen Rechts erwähnt werden. Und wieder meldet sich Senfmann Klaus und muss seinen Senf dazugeben. "Da bleib ich doch lieber zu Hause und mach's mir mit meinem Henrik Ibsen gemütlich." Akt für Akt ein Stück kritisierte Wirklichkeit. Auch wenn Ibsen moderner denn je ist, sagt er in all den Akten noch nichts über den Widerruf von Verwaltungsakten. Auch nicht zwischen den Zeilen. Schmidt schon. Das sieht Klaus mittlerweile auch ein."
Quelle: fak.jur - Studentenmagazin der Fachschaft Jura der Universität Dresden
"Die Bücher vom Rolf Schmidt Verlag sind eine ausgezeichnete Quelle, das Verwaltungs - Recht und das Verwaltungsprozessrecht neu zu verstehen und zu lernen. Die Bücher sind aber ebenso vorzüglich für den Praktiker geeignet, Wissens – und Verständnislücken zu schließen, vergessene Verwaltungsrechtskenntnisse wieder aufzufrischen. Viele vermeintliche oder echte Rechtsprobleme, die anhand eines Kommentars kaum zu lösen sind oder die von Lehrbüchern nur abstrakt behandelt werden, lassen sich mithilfe der Schmidt`schen Bücher des öffentlichen Rechts fast im Handumdrehen fach – und sachgerecht lösen. Die Darstellungsweise mit Zusammenfassungen, Strukturen, Aufbauhinweisen, Beispielen mit Lösungen, Prüfungsschemata und auch besonderes auch der schnörkellose Stil machen das Lesen und Verstehen oft zu einem „Aha – so ist das - Erlebnis“. Lobenswert ist, das die Autoren beim Aufzeigen des Lösungswegs eines Falles nicht auf halben Weg stehen zu bleiben, sondern auch die in Betracht kommenden Folgeansprüche nicht verschweigen, nur um eine einfache Lesbarkeit zu ermöglichen. Denn: Nur wer alle nach dem Sachverhalt in Betracht kommenden Ansprüche unter allen denkbaren Gesichtspunkten prüft, löst die ihm gestellte Arbeit. Beispiel aus „Besonderes Recht II“, Seite 156 „Ermessen“ (kein seltener Stolperstein von behördlichen Entscheidungen, wie ich aus meiner Richtertätigkeit weiß): „ … Danach muss die Behörde, um pflichtgemäß zu handeln, erkennen, dass ihr ein Ermessen zusteht, das Ermessen ausüben, von zutreffenden tatsächlichen Umständen ausgehen (vgl. §§ 24, 26 VwVfG) und die inneren und äußeren Ermessensgrenzen beachten.
Diese Ermessensgrenzen werden materiellrechtlich vor allem vorgezeichnet durch: den Tatbestand der Ermächtigungsgrundlage: Maßnahmen nur zur Gefahrenabwehr, die Verhältnismäßigkeit (das Übermaßverbot) und den Gleichheitsgrundsatz.
Das den Polizei - und Ordnungsbehörden im Rahmen der Gefahrenabwehr eingeräumte Ermessen ist zweistufig. Es bezieht sich zum einen auf die Frage des “ob“ des Handelns (so genanntes Entschließungsermessen) und zum anderen auf die Frage des “wie“ des Handelns (so genanntes Auswahlermessen). Beide Ermessensarten unterliegen denselben rechtlichen Bindungen (vgl. § 40 VwVfG), deren Einhaltung gerichtlich kontrolliert werden kann (§ 114 Satz 1 VwGO).
Zwei weitere herausragende Vorteile haben die Werke aus dem Schmidt-Verlag. Zum einen die Aktualität der Bücher. Regelmäßig liegen zwischen dem Bearbeitungsschluss und der Veröffentlichung nur Wochen. Hinzu kommt, dass unter der Internetadresse des Rolf Schmidt Verlags wichtige und aufbereitete Gerichtsentscheidungen kostenlos nachgelesen werden können. Der zweite Vorteil ist der Preis, der mit unter 20 € pro „ordentlichem“ Buch erstaunlich günstig liegt.
Die Bücher aus dem Rolf Schmidt Verlag sind für den Fachhochschulstudenten, für den Nichtjuristen in Kreisen, Städten und Gemeinden, die auf das öffentliche Recht zugreifen müssen, bestens geeignet, sich ein klares, durchsichtiges Bild zu machen und einen zu entscheidenden Sachverhalt auch richtig und begründet zu entscheiden. Die Verwaltungsrechts - Werke aus dem Hause Rolf Schmidt sind rundum zu empfehlende Bücher für jedermann, der sich mit dem öffentlichen Recht befassen will oder muss."
Quelle: Ordnungswidrigkeiten-Zeitung (owiz) - 3/05 herausgegeben von Karl Brenner, Rechtsanwalt, Richter am Amtsgericht a.D.
"Das allgemeine Verwaltungsrecht ist eines der meistverwendeten Rechtsgebiete in Klausuren und Examina, jedoch sind fundierte Kenntnisse bei Studenten eher selten anzutreffen, da stets Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts vorhanden sind und der allgemeine Teil eher nebenbei mitgelernt wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige Lehrbücher zum allgemeinen Verwaltungsrecht gibt, die sich in angemessener Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe kann da das knapp 500 Seiten starke vorliegende Lehrbuch schaffen, das stark anwendungsbezogen das allgemeine Verwaltungsrecht aufbereitet. Behandelt werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume.
Lesenswert ist die Behandlung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen Rechtmä§igkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert ist der kompakte überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Hervorzuheben ist der Umfang des Kapitels zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus dem Sammelsurium der diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann. Allerdings hätte beim öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruch durchaus der Hinweis erfolgen können, dass die Einordnung in das Haftungsrecht nicht selbstverständlich und umstritten ist, meist aber aus systematischen Gründen erfolgt.
Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen wiedergegeben, sogar mit der aktuellsten Entscheidung des EuGH zur Staatshaftung. Leider fehlt bei den Europabezügen die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung nach deutschem Recht. Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Flie§text mit Hervorhebungen eine Vielzahl von übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der eingearbeiteten Rechtsprechung. Das Buch ist exemplarisches Anschauungsmaterial für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen."
Quelle: Studjur-online des Nomos-Verlags
