„Besonderes Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt erscheint zweibändig nun schon in 12. Auflage. Im vorliegenden zweiten Band werden für den Studenten im höheren Semester oder den Examenskandidaten passend aufbereitet die Gebiete Polizei- und Ordnungsrecht, Versammlungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht und Gewerberecht dargestellt.
Der Autor erläutert die genannten Gebiete ergänzt durch üppige Quellenangaben, Fallkonstellationen mit Lösungshinweisen und Klausurtipps in gewohnt ausführlicher Art. Zur Darstellungsweise sei auf die Rezension zu Band I verwiesen.
Im ersten Kapitel des Buches führt der Autor in das Gefahrenabwehrrecht ein. Es werden Geschichte und Grundsätze des Polizeirechts dargestellt und an geeigneter Stelle alle entsprechenden landesrechtlichen Regelungen in Fußnoten genannt. Der Autor geht anschließend auf die in diesem Gebiet besonders wichtigen Regelungskompetenzen und Zuständigkeiten ein und bietet in gut verständlicher Weise am Ende des Kapitels ein Prüfungsschema zur Gefahrenabwehrmaßnahme. Hierbei ist zu bemerken, dass die Erläuterungen zu den einzelnen Punkten den Schemas im Buch teilweise weit auseinander liegen und so ein umständliches Blättern erforderlich machen.
Anschließend werden in gebotener Ausführlichkeit die polizeilichen Befugnisse nach den Polizeigesetzen dargestellt. Von den einzelnen Rechtsgrundlagen und Maßnahmen führt der Autor über die formelle zur materiellen Rechtmäßigkeit einer Maßnahme. Bei letzterer erläutert er zuerst die Schutzgüter und geht nach der Erörterung von Gefahr und Schaden auf Ermessen und Verhältnismäßigkeit ein. Das Kapitel schließt mit der Erläuterung der polizeirechtlich Verantwortlichen und Nichtverantwortlichen, dem gefahrenabwehrrechtlichen Realakt, Gefahrenabwehrverordnungen und der Rechtsnachfolge in polizeirechtliche Pflichten. Wie bereits von diesem Autor positiv bekannt, werden zu allen wichtigen Fragestellungen Beispielsfälle mit Lösungshinweisen angebracht, was das Lernen und insbesondere die Anwendung des Gelernten im Praxisfall erheblich erleichtert.
Der nächste Teil des Buchs ist dem Verwaltungsvollstreckungsrecht gewidmet. Auch hier wird das Verständnis durch gut aufbereitete Schemata gefördert. In zwei Abschlussfällen zu den Zwangsmitteln und besonders dem unmittelbaren Zwang kann das Gelernte sogleich angewendet werden. Etwas komplexere Abschlussfälle am Ende größerer Kapitel sind eine gute Methode, die Materie, mit der sich der Leser soeben beschäftigt hat, noch einprägsamer zu machen. Es wäre wünschenswert, dass dieser hervorragende Ansatz auf die anderen Teile des Buches ausgeweitet werden würde.
Auf den folgenden 50 Seiten wird das Versammlungsrecht behandelt. Nach der Erörterung der einzelnen Merkmale des Versammlungsbegriffs wird ein genauer Überblick über Beschränkungen des Versammlungsrechts und deren Rechtfertigungen gegeben. Der letzte Teil des Buches behandelt das Gewerberecht, das zur Überprüfung allgemeiner verwaltungsrechtlicher Grundsätze außerordentlich klausurrelevant ist. Hierbei geht der Autor insbesondere auf die gewerberechtlichen Erscheinungsformen und den Rechtsschutz ein.
Wie auch Band I werden in diesem Buch die Rechtsgebiete auf eine Weise dargestellt, die für Prüfungsvorbereitungen eine effiziente und wirkungsvolle Vorbereitung erlaubt und das Lernen erleichtert. Die Empfehlung des Bandes I kann daher für den zweiten Band nur wiederholt werden.
„Besonderes Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt erscheint zweibändig nun schon in 12. Auflage. Die prüfungsrelevanten Rechtsgebiete detailliert und gut verständlich wiedergebend, werden auf knapp 400 Seiten in Band I das Öffentliche Baurecht, das Subventionsrecht, das Beamtenrecht und das Öffentliche Sachenrecht behandelt.
Wie bereits aus dem Verlagsprogramm bekannt, werden die Erläuterungen im Fließtext durch zahlreiche Markierungen und Hervorhebungen ergänzt. So fallen besonders wichtige Definitionen gleich ins Auge. Auch Schemata zur Prüfung wichtiger Fallkonstellationen wurden, genauso wie praktisch sehr nützliche und anwendungsbezogene Klausurhinweise, perfekt eingearbeitet. Der Leser kann auf diese Weise mit Hilfe des Buches sehr prüfungsverdächtige Fragestellungen sogleich erkennen und sich effektiv vorbereiten. Dies wird vor allem bei der Zielgruppe des Buches, Studenten im Hauptstudium und der Examensvorbereitung, großen Anklang finden.
Der Stil des Autors, alle verfügbaren Markierungstechniken in teils atonaler Komposition zu benutzen, lässt hier jedoch, wie auch beispielsweise in seinem Lehrbuch zum BGB AT, nach ein wenig mehr Bescheidenheit sehnen. Wenn bei der achten Unterkategorie noch der Überblick über eingerückte Beispiele und Markierungen behalten werden soll, wird das zu Lasten des Verständnisses des eigentlichen Inhalts, was jedoch Primärziel der Lektüre sein sollte, gehen (z.B. S. 83 f.). Auf ein Neues lässt sich daher der Appell zusammenfassen: Veranschaulichung – ja gerne! Aber bitte mit Maß und Ziel.
Die inhaltliche Gewichtung der behandelten Rechtsgebiete erscheint hingegen durchwegs schlüssig und angemessen. Das öffentliche Baurecht nimmt, genau und verständlich erläutert, mit 241 Seiten über die Hälfte des Umfangs ein. Der bundesgesetzliche Teil des Gebiets wird, garniert mit ausführlichen Quellenangaben und Hinweisen auf die landesgesetzlichen Regelungen logisch gegliedert dargestellt. Der Autor geht zuerst auf die Rechtsquellen ein, die oft zu Verwirrung bei den Studenten führen und folgt mit einem Kapitel zum Bebauungsplan vom Planaufstellungsbeschluss bis zu Ermessensfehlern. Den größten Teil des Kapitels zum Baurecht nimmt die Zulässigkeit ein. Von den Verfahrensarten bis zur Rechtsdurchsetzung bietet die Darstellung alles, was das Herz des Prüfungskandidaten begehrt.
Das Subventionsrecht ist Gegenstand des nächsten Teils des Werks. Der gut verständlichen Erläuterung der Zwei-Stufen-Theorie ist eine präzise Auseinandersetzung mit der Rückabwicklung von bereits geleisteten Subventionen angegliedert. Hiermit setzt der Autor den Schwerpunkt auf den klausurrelevantesten Teil des Subventionsrechts und bestätigt noch einmal die hohe Praxisbezogenheit seines Buches. Die Darstellung des Beamtenrechts erfolgt auf 70 Seiten. Zuerst werden die Grundsätze des Berufsbeamtentums auf historischer Grundlage erörtert. Diese eher allgemein gehaltenen Darstellungen werden zwar durch zahlreiche Quellenangaben gestützt, sind aber wenig nützlich für die Klausurvorbereitung aufbereitet. Ganz im Gegensatz dazu spart der Autor bei dem Beamtenrechtsverhältnis nicht mit Beispielen und Prüfungshinweisen. Auch das Kapitel zum Rechtsschutz ist anschaulich konzipiert. Das letzte Kapitel des ersten Bandes ist dem Recht der öffentlichen Sachen gewidmet. Besonders anschaulich und wieder durch Schemata und praktische Tipps aufgewertet, behandelt Schmidt zuerst die Benutzungsarten und anschließend die öffentlichen Anstalten in gebotener Knappheit.
Die inhaltliche Darstellungsweise in diesem Buch ist genau an den Bedürfnissen von Studenten in höheren Semestern orientiert. Durch die Detailgenauigkeit macht der Autor die Anschaffung weiterer Werke zum Thema überflüssig. Auch für die Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten kann es gut verwendet werden, da ausführliche Quellenangaben zum weiteren Nachschlagen einladen. Es kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.
Besonderes Verwaltungsrecht I von Rolf Schmidt - ein Buch von vielen, das Studenten so lieben. Hier werden einem das Öffentliche Baurecht, das Subventionsrecht, das Öffentliche Sachenrecht und das Beamtenrecht näher gebracht.
Außer dem Öffentlichen Baurecht behandelt Rolf Schmidt hier Themen, die auf den ersten Blick zwar weniger prüfungsrelevant erscheinen, doch häufig in Ubungs- und Examensklausuren eine Rolle spielen.
Gerade bei weniger interessanten Themen ist es umso wichtiger, den Lernstoff so leicht verständlich wie möglich darzustellen, was Rolf Schmidt hier wieder einmal gelingt. Das Buch ist sehr gut aufgebaut und gegliedert. Einen praktischen Bezug erhält man durch viele Fälle mit Lösungsvorschlägen. Sehr schön sind auch die Zusammenfassungen und Prüfungsschemata.
Möchte man trotzdem tiefer in die Materie eindringen, kann man die vielen und vor allem teils sehr aktuellen Literaturverweise nutzen. Das Buch ist gerade für die Examensvorbereitung sehr gut geeignet, kann aber auch schon mit zur Großen Übung herangezogen werden.
Alles in allem eine wirklich sehr gelungene Auflage, die ihr Geld allemal wert ist.
Das Buch zum Besonderen Verwaltungsrecht II von Rolf Schmidt beschäftigt sich mit dem Polizei- und Ordnungsrecht, dem Verwaltungsvollstreckungsrecht, dem Versammlungsrecht und dem Gewerberecht.
Zum Aufbau: Auf den ersten Seiten wird auf das Gefahrenabwehrrecht und die Prüfung einer Gefahrenabwehrmaßnahme eingegangen. Sehr ausführlich wird sich danach mit den polizeilichen Befugnissen und der Verwaltungsvollstreckung beschäftigt, welches auf Grund seines Grundrechtsbezuges in allen Bundesländern erhöhte Relevanz im Curriculum inne hat. Die Rele vanz des Versammlungsrechts zeigte sich aktuell auch in Jena, als im September Tausende gegen das rechte „Fest der Völker" demonstrierten. Um nicht nur auf der Straße, sondern auch in Klausuren und im Examen die richtigen Argumente bringen zu können, bereitet das Werk von Rolf Schmidt die relevanten Aspekte studentengerecht auf. Obwohl das Gewerberecht eigentlich Bezug zum Wirtschaftsverwaltungsrecht hat, dient es ideal dazu die Kenntnisse der allgemeinen verwaltungsrechtlichen Strukturen zu überprüfen. Dazu bietet sich auf 40 Seiten zu diesem Thema ausreichend Gelegenheit.
Wie für Rolf Schmidt typisch sind die Rechtsprobleme sehr ausführlich, jedoch studentengerecht aufgearbeitet. Neben einem eingängigen Wortlaut, tragen wie immer Beispielfälle mit Lösungsvorschlägen, Zusammenfassungen, hervorgehobene Definitionen, Prüfungsschemata und allgemeine Klausurhinweise sehr zum Verständnis und Lernerfolg bei. Das Layout ist schlicht aber ansprechend.
Die hier besprochene 11. Auflage befindet sich auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Mein Fazit: 496 Seiten, die sich lohnen.
Das Lehrbuch Besonderes Verwaltungsrecht I des Rolf Schmidt Verlags, welches erst kürzlich in der völlig neu bearbeiteten 11. Auflage erschien, stellt ein durchaus gelungenes Lehrwerk dar.
So werden sowohl die Grundzüge des öffentlichen Baurechts als auch die von anderen Lehrbüchern oder Skripten teilweise vernachlässigten Gebiete Subventionsrecht, Beamtenrecht und öffentliches Sachenrecht behandelt. Mit einem Umfang von über 240 Seiten bildet dabei das Baurecht den klaren Schwerpunkt des Buches. Dem Leser werden die Grundzüge des Baurechts dargestellt, wobei besonders auf prüfungs- und examensrelevante Bereiche umfassend eingegangen wird und auf eine zu komplexe Darstellung von nicht prüfungsfähigen Materien verzichtet wird. Auch dem Umstand, dass das Baurecht teilweise Landesrecht ist, wird in geeigneter Form Rechnung getragen, indem in Fußnoten auf die entsprechenden Normen der jeweiligen Landesregelungen verwiesen wird. An der Konzentration auf prüfungsrelevante Materien wird auch bei den übrigen drei Themengebieten festgehalten. Des Weiteren ist dieser Band, wie von der Rolf Schmidt Reihe gewohnt, klar strukturiert und klausurorientiert aufgebaut. Erreicht wird dies beispielsweise durch umfassende Aufbau- und Bearbeitungshinweise, hervorgehobene Definitionen, umfangreiche Quellenangaben sowie Beispielsfälle. Zusammenfassend ist dieses Buch sowohl für das Erlernen als auch für die Wiederholung der behandelten Themen äußerst gut geeignet. Es ist dabei nicht nur all jenen zu empfehlen, die Wert auf ein ausführliches Lehrbuch legen, sondern auch denen, welche die Übersichtlichkeit eines Skriptes schätzen.
Das Verwaltungsrecht ist das meistgeprüfte Rechtsgebiete in Klausuren und Examina des öffentlichen Rechts, jedoch sind umfassende fundierte Kenntnisse bei Studenten nicht immer anzutreffen, da wahlweise Detailkenntnisse in Gebieten des besonderen Verwaltungsrechts vorhanden sind oder der allgemeine Teil exzessiv gelernt wird. Vielfach ist die Unkenntnis auch dadurch begründet, dass es wenige Lehrbücher und Lehrbuchreihen zum Verwaltungsrecht insgesamt gibt, die sich in angemessener Zeit und mit akzeptablem Energieeinsatz durcharbeiten lassen. Abhilfe können hier die drei Bände aus dem Rolf Schmidt Verlag bieten, die zwischen 400 und 500 Seiten stark sind und das Verwaltungsrecht mit wechselseitigen Bezugnahmen auf die einzelnen Bände anwendungsbezogen aufbereiten.
Mittlerweile schon klassisch ist die gute Gestaltung der Lehrbücher des Autors. Er bietet dem Leser neben einem Fließtext mit Hervorhebungen eine Vielzahl von Übersichten, Graphiken, Prüfungsschemata und Beispielsfällen. Dazu kommt die beinahe einzigartige Aktualität der eingearbeiteten Rechtsprechung.
Im Allgemeinen Verwaltungsrecht werden Verwaltungsorganisation und Behördenaufbau, verschiedene verwaltungsrechtliche Rechtsquellen, subjektive öffentliche Rechte, Abwägungs- und Ermessensentscheidungen, unbestimmte Rechtsbegriffe und Beurteilungsspielräume behandelt. Lesenswert ist dabei vor allem die Unterscheidung der Fehlerquellen mit dem zugehörigen Abschlussfall zur formellen Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsakts, die meistens von Studenten einfach durch eine viel zu knappe Prüfung vernachlässigt wird. Ebenfalls bemerkenswert ist der kompakte Überblick über die Einflüsse des Gemeinschaftsrechts auf das deutsche Verwaltungsrecht. Weiterhin stechen die Abschnitte zu Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten sowie zum öffentlich-rechtlichen Vertrag samt Rückabwicklungsproblematik heraus.
Hervorzuheben ist des Weiteren der enorme Umfang des Kapitels zum Staatshaftungsrecht. Gerade die Kenntnis dieses Rechtsgebiets zwischen öffentlichem Recht und Zivilrecht kann in den Klausuren die begehrte Differenzierung von der Konkurrenz bringen, da man ein oder zwei Ansprüche aus den diversen Rechtsgrundlagen stets in einer Zusatzfrage abprüfen kann. Eingängig sind auch nicht klar einzuordnende Themen wie der öffentlich-rechtliche Erstattungsanspruch beschrieben. Auch die Darstellung des europäischen Haftungsrechts ist in Grundzügen wiedergegeben. Leider fehlt bei den Europabezügen noch die durch Art. 10 EG modifizierte Haftung nach deutschem Recht.
Die Lehrbücher zum besonderen Verwaltungsrecht behandeln zunächst etliche Bereiche, etwa das Subventionsrecht, das Bauplanungsrecht, das Versammlungsrecht oder das Gewerberecht, in denen eine bundeseinheitliche Prüfung, geprägt durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die landesspezifischen Besonderheiten der Rechtsgebiete überwiegt. Zum anderen macht sich der Autor aber noch dazu die Mühe und gibt nicht nur vereinzelte Landesnormen als Beispiele, anhand derer man dann ein Gebiet abstrakt begreifen soll, etwa bei den polizeilichen Standardmaßnahmen, sondern er gibt in Fußnoten oder Tabellen die parallel gelagerten Normen aller anderen Bundesländer an. Aus diesem Grund sind die Werke auch für landesrechtliche Vorbereitungsarbeit nutzbar und sind bundeslandübergreifend einzusetzen, ein klarer Vorteil gegenüber vielen Titeln, die sich „exemplarisch“ nur auf ein Landesrecht beziehen.
Inhaltlich erhält der Leser somit einen gesunden Überblick des prüfungsrelevanten Wissens im besonderen Verwaltungsrecht. Es wird das öffentliche Baurecht ebenso behandelt wie das Landesbaurecht in den gemeinsamen Grundzügen. Ebenso enthalten ist der Rechtsschutz im Baurecht unter besonderer Betonung des einstweiligen Rechtsschutzes. Ungewöhnlich aber examensbedeutsam ist das Kapitel zum Subventionsrecht. Diese Thematik wird in nur wenigen Lehrbüchern erschöpfend behandelt und der Exkurs auf die Einflüsse des Europarechts rundet das Thema optimal ab. Eher in den Wahlfachbereich geht das Kapitel zum Beamtenrecht, wogegen das öffentliche Sachenrecht ein echtes Schmuckstück der beiden Bände ist, da das dort angebrachte Wissen für zahlreiche andere Gebiete genutzt werden kann. In Band zwei wird das Polizei- und Ordnungsrecht erörtert und auf landesspezifische Besonderheiten hingewiesen. Besondere Beachtung sollte der Leser hier den Aufbauhinweisen für die Klausuren widmen, die exzellent dargestellt sind. Auch das bundesrechtlich geregelte Versammlungsrecht ist anschaulich und kompakt beschrieben. Zusätzliche Schwerpunkte in diesem Band sind das Vollstreckungsrecht und das Gewerberecht mit dem Gaststättenrecht. Gerade das Vollstreckungsrecht sollte beherrscht werden, um in einer Klausur zu zeigen, dass man weiter denken kann als über die Prüfung eines Grund-Verwaltungsakts hinaus. Insbesondere der Umgang mit materiellen Gesetzen, also Verordnungen und Satzungen wird durch die engagierte Fallintegration rasch transparent gemacht und stellt für den fleißigen Bearbeiter fortan kein Klausurhemmnis mehr dar. Generell ist der hohe Anspruch an die gedankliche Vielseitigkeit der Leser ein Markenzeichen der vorliegenden Lehrbücher, die auf diese Weise die Rezeption des Stoffes beim Leser stetig und nachdrücklich vorantreiben.
Insgesamt bestätigen diese Bücher die augenscheinliche Qualität der Lehrbücher von Schmidt und sind eine hohe Messlatte für jeden anderen Autor im Verwaltungsrecht. Für Studenten wie Referendare wird das Dickicht des verwaltungsrechtlichen Handelns nach der Bearbeitung wesentlich klarer. Lektüre und Kauf sind uneingeschränkt zu empfehlen. Aktueller und übersichtlicher geht es kaum.
Das Polizeirecht ist einerseits eine klassische Materie des besonderen Verwaltungsrechts, andererseits sehr in Bewegung. Der Präventionsstaat führt zu immer mehr Veränderungen dieser klassischen Materie. Insbesondere im Bereich der polizeilichen Datenverarbeitung kommen immer weitere Befugnisse hinzu. Damit erreicht das Polizeirecht bald die Unübersichtlichkeit anderer Materien des besonderen Verwaltungsrechts.
Umso verdienstvoller ist es, wenn ein Lernbuch vorgelegt wird, das Übersichtlichkeit in dieses "Dickicht" bringt, indem Aufbauschemata,Übersichten, Zusammenfassungen und einzelne Passagen, die unter "Merke" zusammengefasst werden, in diesem Buch vorhanden sind. Überdies legt der Autor einen großen Wert auf die Normen, die in der Praxis als Handwerkszeug eine Rolle spielen.
Wir lesen also über Videoüberwachung von öffentlichen Flächen und im Rahmen der Verkehrsüberwachung, von Handy-Ortung und online-Durchsuchung von Computern, von Gefährderansprache und Wohnungsverweisung. Das ganze Spektrum polizeilicher Eingriffsmaßnahmen wird dargestellt und, soweit Rechtsprechung vorhanden ist, kommentiert, immer auch mit dem Anspruch, Polizeirecht ist konkretisiertes Verfassungsrecht.
Der Verfasser ist mit der Bearbeitung hochaktuell. Anfang Juni ist noch die G-8-Entscheidung des VG Schwerin von Ende Mai 2007 eingearbeitet (S. 396 FN 1005). Hätte der Verfasser noch wenige Tage gewartet, wäre auch die Verfassungsgerichts-Entscheidung BVerfG- 1 BvR 1423/07 vom 6.6.2007 mit seinen bemerkenswerten Aussagen in die Bearbeitung eingegangen (aber es gibt sicher in überschaubarem Zeitraum eine 12te Auflage).
Das Buch ist im Prinzip durch Polizeirecht geprägt (auch wenn sich dort Vollstreckungs- Versammlungs-und Gewerberecht finden). Als Lernbuch des Polizeirechts ist es sehr gut geeignet, einen Überblick ebenso wie einen vertiefenden Einblick in diese zentrale Rechtsmaterie des öffentlichen Rechts zu geben.
Quelle: Prof. Dr. Hans Alberts bei www.amazon.de vom 21.6.2007
Bei diesem Band merkt man, dass sich der Autor viel Mühe gemacht hat, um den schwierigen Stoff klar darzustellen. Viele Übersichten, Schemata und Fälle machen aus einem Lehrbuch ein richtiges "Studienbuch", welches alles abdeckt, was man an Informationen braucht. Ein großes Lob an Rolf Schmidt für dieses Buch!
Quelle: Sophia Klettenberg (Univ. Göttingen), in: amazon.de, Dezember 2006
Das Lernbuch „Besonderes Verwaltungsrecht II" von Rolf Schmidt vermittelt dem Leser die Struktur des allgemeinen Polizeiund Ordnungsrechts in einfacher und verständlicher Weise und gewährt einen Einblick in das Versammlungsrecht, Verwaltungsvollstreckungsrecht und Gewerberecht. Der Schwerpunkt der Darstellung konzentriert sich dabei auf die wichtigsten Probleme, dadurch werden Schwierigkeiten auf das examensrelevante Maß reduziert. Der Lernstoff wird mit Bezug auf den Aufbau von Klausuren aufbereitet, so dass der Leser einen Einblick in die Erwartungen und Beurteilungen hinsichtlich Übungs- und Examensarbeiten erhält. Im Mittelpunkt des Lernbuches steht daher stets die Methodik der Fallbearbeitung. Die Darstellung orientiert sich an Übungs- und Examensarbeiten und der Lernstoff wird durch zahlreiche Beispielsfälle konkretisiert. Die Vielzahl der Anmerkungen, Hinweise und Prüfungsschemata und zahlreichen Beispielsfällen erleichtern und unterstützen den Leser beim Erlernen des Stoffes. Fazit: Insgesamt ein empfehlenswertes Lernbuch, nicht nur zum erstmaligen Erlernen der Materie, sondern auch zum Wiederholen sehr gut geeignet!
Quelle: Fachschaft Jura der Universität Osnabrück, in: §§-Reiter, Juramagazin für Studenten, Sommersemester 2007
Die Lehrbücher des Öffentlichen Rechts von Rolf Schmidt sind der perfekte Begleiter für eigentlich alle Klausuren des Öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Zwischenprüfung geschrieben werden müssen. Sie sind alle relativ umfangreich, ohne jedoch zu ausschweifend zu sein. Jedes Buch vermittelt damit nicht nur das Basiswissen, sondern auch etwas mehr. Dies alles jedoch immer auf eine Art, die jedem Studenten - egal welchen Semesters - ermöglicht, das Wissen zu erfassen.
Für das Bestehen der Klausuren besonders hilfreich sind die Bücher vor allem wegen der Klausurentipps, Aufbauschemen, aktuellen Entscheidungen und Hinweisen zu den klausurrelevanten Themen. Dies ist nicht für jedes Juristische Lehrbuch typisch, für den allgemeinen Studenten zum Bestehen der Klausuren jedoch wichtiger als sich über mehrere Seiten hinweg durch nicht klausurrelevante, wissenschaftlich hochtrabende Theorien zu „kämpfen“, wie in anderen Lehrbüchern üblich.
Für das im ersten Semester zu schreibende „Staatrecht I“ ist das Buch „Staatsorganisationsrecht“ von Rolf Schmidt neben den „Klassikern“ von Degenhart oder Ipsen zu empfehlen. Da diese Klausur meist nicht nur aus einer Falllösung besteht, sondern auch Fragen bzgl. des erlernten Stoffes gestellt werden, ist es sehr wichtig an anschaulichen Büchern die Komplexität des Staatsorganisationsrechts zu erfassen. Dies gelingt diesem Buch sehr gut. Für das zweite Semester bietet das Buch „Grundrechte“ die Ergänzung zu der Vorlesung „Staatsrecht II“.
Im Dritten Semester wird im Öffentlichen Recht das berühmt-berüchtigte Verwaltungsrecht begonnen. Dieses extrem umfassende, von den meisten Studenten als sterbenslangweilig empfundene Thema, ist leider wichtig - vor allem in Hinblick auf das irgendwann einmal zu schreibende Staatsexamen im Öffentlichen Recht. Da man schon nicht darum herumkommt, sollte das benutzte Lehrbuch dazu beitragen den trockenen Stoff so interessant wie möglich zu gestalten.
Dem „Allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt gelingt dies erstaunlich gut. Es gibt einen guten Überblick über das Verwaltungsrecht und beinhaltet viele hilfreiche Klausurentipps und Schemata, sodass der umfassende Stoff gut gelernt werden kann. Als Ergänzung zu der Zulässigkeit von Klagearten bietet „Verwaltungsprozessrecht“ auch im dritten Semester schon einen guten Überblick, auch wenn noch nicht alle dort erläuterten Klagearten beherrscht werden müssen.
Nach dem Bestehen der Zwischenprüfung wird der Student mit der Vorlesung „Verwaltungsrecht 2“ gequält. Um auch dies zu verstehen, bieten sich die beiden Bände „Besonderes Verwaltungsrecht“ und als Ergänzung nun das gesamte „Verwaltungsprozessrecht“ an.

