Seit einigen Jahren erfreuen sich die Studienbücher des Rolf-Schmidt-Verlags großer Beliebtheit. Das Verlagsangebot wurde im Laufe der Zeit ständig ausgebaut, so dass mittlerweile Lehrbücher zu den meisten examensrelevanten Rechtsgebieten zur Verfügung stehen. Die beiden zu besprechenden Bücher wollen das für das Examen erforderliche Wissen zum Sachenrecht und zum Kreditsicherungsrecht vermitteln.

Wie bei manchen anderen Abhandlungen zum Sachenrecht auch, werden in dieser Reihe das Mobiliarsachenrecht (340 Seiten) und das Immobiliarsachenrecht (304 Seiten) in zwei getrennten Bänden dargestellt. Die Schwerpunktsetzung soll der Bedeutung der behandelten Themen in Prüfungen entsprechen. Dazu gehört z.B. im ersten Band der Herausgabeanspruch gemäß § 985, das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der (gutgläubige) Erwerb des Eigentums gemäß §§ 929 ff., der Schutz des Besitzes gemäß §§ 861, 1007 und das Pfandrecht gemäß §§ 1204 ff. Im zweiten Band werden dann etwa das Grundeigentum, insbesondere die Übertragung, die beschränkt dinglichen Rechte (Hypothek, Grundschuld und Dienstbarkeiten, wie Grunddienstbarkeit, beschränkt persönliche Dienstbarkeit und Nießbrauch), Reallast und dingliches Vorkaufsrecht, die grundstücksgleichen Rechte, das Wohnungseigentum und die Vormerkung behandelt. Als weiteres Kreditsicherungsrecht wird außer den Grundpfandrechten auch noch die Bürgschaft in Band II vorgestellt (neu in dieser Auflage), während die Sicherungsübereignung und der Eigentumsvorbehalt in Band I besprochen werden.

Band I beginnt mit einer kurzen Einführung mit einem Überblick über den Gegenstand des Sachenrechts, dessen Systematik und Rechtsquellen. Danach lernt der Leser die dinglichen Rechte und Ansprüche kennen. Diesem Teil sollte der Lernende ebenso große Aufmerksamkeit schenken wie den Prinzipien des Sachenrechts, deren Bedeutung von Studenten häufig unterschätzt wird, obwohl deren Kenntnis unabdingbar ist und mit deren Hilfe in Klausuren sehr oft vertretbar argumentiert werden kann. Im zweiten Kapitel werden die Regelungen über den Begriff der Sache, die §§ 90 bis 103 BGB, thematisiert, bevor im dritten Kapitel die wichtigen Ausführungen zum Besitz folgen. Die Funktionen und Arten des Besitzes, Besitzerwerb und Besitzverlust werden ausführlich erörtert. Auch die bedeutenden Vorschriften zum Besitzschutz kommen nicht zu kurz, sondern werden aufgrund ihrer hohen Prüfungsrelevanz auf knapp 30 Seiten dargestellt. Die folgenden Kapitel widmen sich in angemessenem Umfang dem Eigentum an beweglichen Sachen, dessen rechtsgeschäftlichem und gesetzlichem Erwerb. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Ausführungen zum Eigentumsschutz entgegengebracht werden, bei denen schon ein Verständnis für sachenrechtliche Zusammenhänge erforderlich ist. Vor allem das sichere Beherrschen des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses ist Examenskandidaten anzuraten. Diese komplexe Materie mit seinen schwierigen Abgrenzungen zu anderen Anspruchsgrundlagen ist Gegenstand vieler Klausuren und wird auf über 30 Seiten erörtert. Ebenfalls von enormer Bedeutung ist der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch gemäß § 1004 BGB. In diesem Zusammenhang lohnt es sich, die Parallelen zu den oft vorkommenden Nachbarschaftsstreitigkeiten herauszuarbeiten, die im zweiten Band (RN 89 ff.) vermittelt werden. Den in den Fußnoten angegebenen Nachweisen auf einschlägige Rechtsprechung sollte nachgegangen werden, um diese bei Prüfern beliebte Thematik zu vertiefen. Gerade aufgrund der zahlreichen aktuellen höchstrichterlichen Entscheidungen ist diesbezüglich von einer hohen Examensrelevanz auszugehen. Darüber hinaus sollte sich der Lernende intensiv mit dem Anwartschaftsrecht und den dazugehörigen verschiedenen Arten des Eigentumsvorbehalts auseinandersetzen, deren große Bedeutung mit einer verständlichen Behandlung ausreichend Rechnung getragen wird. Ferner überzeugt die kurze, aber prägnante Erörterung zur Sicherungsübereignung im Anschluss daran.

In Band II bekommt das Immobiliarsachenrecht aufgrund seiner hohen Prüfungstauglichkeit einen entsprechend großen Platz eingeräumt. Ganz wichtig und im Liegenschaftsrecht im Vordergrund stehend sind die Grundpfandrechte. Nicht nur in der Praxis spielt die Grundschuld eine große Rolle. Die Abgrenzung zur Hypothek, Erst- und Zweiterwerb wie etwa auch die richtige Einordnung von Gegenrechten müssen Examenskandidaten beherrschen. Die sonstigen Sachenrechte werden zumindest kurz abgehandelt, da diese durchaus auch mal in (mündlichen) Prüfungen abgefragt werden können. Die neu aufgenommene Darstellung des Bürgschaftsrechts ist zwar für ein Lehrbuch des Sachenrechts unüblich, kann aber im Zusammenhang mit den anderen, oben genannten Kreditsicherungsinstituten nicht allzu sehr überraschen. Im Übrigen passt an dieser Stelle auch, dass dem Zusammentreffen von Bürgschaft und dinglicher Sicherheit, insbesondere der Hypothek, besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde.

Die beiden Bücher präsentieren das Sachenrecht in attraktivem Gewand. Den Lesern wird es nicht schwer fallen, am Ball zu bleiben: zur Veranschaulichung und Konkretisierung dienen Zusammenfassungen, Lerndefinitionen und Klausurhinweise. Sehr beliebt bei vielen Lesern sind die Übersichten und Anspruchsschemata, die ideal als Checkliste zur kurzen Wiederholung eingesetzt werden können. Anhand von zahlreichen Beispielen und kleineren Fällen wird dem Leser eine sehr gute Möglichkeit geboten, den Stoff zu durchdringen. Darüber hinaus helfen die umfangreichen Verweisungen in den Fußnoten bei der  Recherche nach geeigneter Ausbildungsliteratur weiter. Insbesondere bei Hausarbeiten sorgen die Nachweise der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung für Arbeitserleichterung.

Fazit: die Studienbücher stellen eine gute Alternative zu den Klassikern wie etwa der Lehrbücher von Wolf oder Prütting dar. Viele Lernende wird vor allem die lesefreundliche Gestaltung erfreuen, die sämtlichen Exemplaren der Rolf-Schmidt-Serie gemeinsam ist. Der Preis von jeweils 19,80 Euro fällt gegenüber vergleichbaren Werken nicht aus dem Rahmen.

Vor etwa drei Jahren wurde das Studienskripten-Programm des Verlags Dr. Rolf Schmidt durch zwei Bände zum Sachenrecht erweitert, so dass nun auch das 3. Buch des BGB mit den beliebten Büchern aus dem Verlag Dr. Rolf Schmidt erlernt und wiederholt werden konnte. Nunmehr liegt schon die 3. Auflage dieser beiden Bände vor, was dem Konzept des Verlages, jährlich Neuauflagen auf den Markt zu bringen und so immer topaktuelles Wissen zu vermitteln, entspricht. Inzwischen wird das Buch zum Mobiliarsachenrecht von zwei Autoren betreut, die schon bei anderen Werken des Verlages zusammengewirkt haben.

Die Bücher sind so konzipiert, dass sie sowohl dem Einsteiger eine verständliche Einarbeitung als auch dem Examenskandidaten eine umfassende Repetition bieten. Der Schwerpunkt liegt auch bei den Sachenrechtsbüchern wie gewohnt auf der Fallbearbeitung, so gibt es zahlreiche "Hinweise für die Fallbearbeitung" in grau hinterlegten Kästen sowie Schemata.

Der von Hütte und Helbron bearbeitete Band I beschäftigt sich mit dem Mobiliarsachenrecht. Die ersten beiden Kapitel bilden eine Einführung in das Sachenrecht und erläutern u.a. die Prinzipien des Sachenrechts, die Voraussetzungen einer wirksamen Verfügung über eine Sache sowie den Begriff der Sache selbst und ihre Erscheinungsformen und Funktionseinheiten. Anschließend widmet sich der Verfasser dem Besitz und dem Besitzschutz und erläutert dann das Kernthema mobiliarsachenrechtlicher Klausuren – das Eigentum an beweglichen Sachen. Nach dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis werden noch das Pfandrecht an beweglichen Sachen, das Anwartschaftsrecht und die Sicherungsübereignung ausführlich thematisiert. Auch Querverbindungen in andere Rechtsmaterien, z.B. in das Bereicherungsrecht, werden aufgezeigt. Wie immer gibt es unzählige Beispielsfälle und Hinweise auf Meinungsstreits, die das Gelernte verdeutlichen. Dagegen fehlen die sonst bekannten "Abschlussfälle", die in bisherigen Büchern des Verlags jeweils eine ausführlichere Falllösung präsentieren. Dies wird jedoch kompensiert durch unzählige kürzere Beispielsfälle, die alle typischen Klausurkonstellationen abdecken.

In Rezensionen zu anderen Werken des Verlags wird häufig die Aktualität der Fundstellen hervorgehoben. Im Bereich des Sachenrechts geschieht erfahrungsgemäß nicht so viel, dass ein topaktuelles Verfolgen der Rechtsprechung ständig neue Erkenntnisse bringt. Dennoch präsentiert Schmidt an einzelnen Stellen, z.B. im Grundstücksnachbarrecht, aktuellere BGH-Entscheidungen und ist damit wie immer auf neuestem Stand. Die dort vorgestellten "Anwendungsfälle" werden auch umfassend gelöst und ersetzen so die sonst bekannten Abschlussfälle.

Gesamteindruck:
In den beiden Werken zum Sachenrecht wird wieder einmal deutlich, dass es dem Verlag darum geht, das Examenswissen umfassend und klausurorientiert darzustellen, ohne Klippen und Detailfälle auszulassen. Damit wird die Bearbeitung recht lang (insgesamt über 650 Seiten), berücksichtigt aber auch schwierige Probleme wie z.B. den gutgläubigen Zweiterwerb des Anwartschaftsrechts. Wer beide Werke sorgfältig durcharbeitet und versteht, wird auch im Examen punkten können.

Quelle: jurawelt.com

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Das Lehrbuch „Sachenrecht I - Mobiliarsachenrecht" von Felix Hütte und Marlena Helbron ist besonders für „Neulinge" auf diesem Rechtsgebiet sehr geeignet.

Gerade die sehr übersichtliche und detaillierte Gliederung macht es leicht die einzelnen Teile dieser Thematik zu erfassen. Außerdem wird man hier nicht durch komplizierte Schachtelsätze verwirrt, sondern findet durch ungezwungenen Sprachgebrauch leicht den Zugang zum Sachenrecht.

Auch für die Klausurvorbereitung kann man dieses Buch sehr gut verwenden.

Denn alle wichtigen Informationen und Definitionen, welche man zum Beispiel für die Klausur Schuldrecht BT II/ Mobiliarsachenrecht im dritten Semester wissen muss, sind in grauen Kästchen grafischbesondershervorgehoben. Weiterhin werden auch nützliche Hinweise für die Fallbearbeitung gegeben, indem besondere Probleme dargestellt, viele Beispielsfälle genannt und alle Prüfungsschemata aufgelistet werden.

Demnach ist dieses Lehrbuch, wenn man erst einmal die 355 Seiten durchgearbeitet hat, sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene ideal geeignet, um das Themengebiet des Sachenrechts zu verstehen und sich auf Klausuren vorzubereiten.

Quelle: Fachschaft Jura der Universität Osnabrück, in: §§-Reiter, Juramagazin für Studenten, Sommersemester 2007

Rezension zu Sachenrecht I (Mobiliarsachenrecht), 3. Auflage 2006

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