In klarer Struktur orientiert sich sein Lehrbuch sehr stark an den Bedürfnissen der Studierenden. Schon beim Durchblättern überzeugt das Buch durch eine übersichtliche Darstellung. Definitionen sind grau unterlegt. Zahlreiche Kästen mit Zusammenfassungen, Prüfungsschemata oder Übersichten, Beispiele, Fälle und Vertiefungshinweise unterstreichen die Lernfreundlichkeit des Buches. Inhaltlich setzt sich das Buch mit allen examensrelevanten Problemen auseinander. Nach einer kurzen Einführung in die Technik der Fallbearbeitung und einem exzellenten Anwendungsfall kommen neben den zentralen Problemen der GoA, des EBV, des Bereicherungsrechts und des Deliktsrechts auch die Konkurrenzverhältnisse der einzelnen Institute optimal zur Geltung. Dies wird in anderen Büchern oft nur unzureichend behandelt, ist jedoch von immenser Bedeutung für die Fallbearbeitung. Erfreulich ist auch, dass im Rahmen des Deliktsrechts auch Schadensersatzansprüche außerhalb des BGB, insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht, ausführlich behandelt werden. Ebenfalls lobenswert ist die inkorporierte Darstellung des allgemeinen Schadensrechts. Die Grundsätze der §§ 249 ff. BGB sind ja sowohl für die gesetzlichen als auch für die vertraglichen Schuldverhältnisse von immenser Bedeutung und haben durch die Reform des Schadensrechts erhebliche Änderungen erfahren. Dieses Kapitel ist daher auch für Leser interessant, die sich gerade mit Vertragsrecht befassen.
Gesamteindruck: Das Werk bietet die gesetzlichen Schuldverhältnisse kompakt und anhand von jüngst entschiedenen, aber auch von Klassiker-Fällen - besser und klausurrelevanter kann man seine Kenntnisse in der Examensvorbereitung kaum auffrischen und vertiefen.
Neben dem Allgemeinen Teil des Schuldrechts kommen den gesetzlichen Schuldverhältnissen im Studium eine zentrale Bedeutung zu. Im Grund- und Hauptstudium bilden die beiden Themenkomplexe zweifellos die schwierigsten zivilrechtlichen Pflichtvorlesungen und auch in der späteren juristischen Praxis ist die genaue Kenntnis dieser Themenkomplexe unabdingbare Voraussetzung für eine erfolgreiche Fallbearbeitung.
Entsprechend umfangreich ist das Angebot an Fachliteratur, jedoch bleibt für den Jurastudenten häufig die Frage, welches Buch denn nun wirklich inhaltlich das nötige Wissen vermittelt und gleichzeitig Prüfungsschemata und hausarbeitentaugliche Literaturhinweise gibt.
Der Autor Dr. Rolf Schmidt möchte sich mit seinem Werk Schuldrecht Besonderer Teil II – Gesetzliche Schuldverhältnisse, frisch in der 5. Auflage erschienen, diesen Ansprüchen stellen. Inhaltlich widmet sich das Lehrbuch der Geschäftsführung ohne Auftrag, dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis, der ungerechtfertigten Bereicherung und den unerlaubten Handlungen.
Nach einer Einführung in die zivilrechtliche Gutachtentechnik unter Berücksichtigung der besonderen Anforderungen im Hauptstudium beginnt der Autor mit der Geschäftsführung ohne Auftrag, die aufgrund ihrer verschiedenen Varianten schon viele Generationen von Studenten hat verzweifeln lassen, so dass der Leser über die einführende Abgrenzungen der Varianten sehr dankbar ist. Die erläuterten umfangreichen Prüfungsschemata tragen ebenso zu einem gelungenen Einstieg in die Materie bei, wie auch der verständliche Sprachstil des Autors und die gelungene Gliederung des Textes, so dass man nie das Gefühl hat, den Überblick zu verlieren und auch der Abgleich mit den Mitschriften aus der Vorlesung kein Problem darstellt.
Zusätzlich werden die Inhalte durch viele kleine Beispielfälle veranschaulicht, die inhaltlich auf das Wesentliche beschränkt sind, gleichwohl bleibt die gesamte Lösung schon beim ersten Lesen nachvollziehbar und gerade beim schnellen Wiederholen vor der Klausur wird der Leser hier fündig. Die Klausurvorbereitung fällt umso leichter, als dass der Autor regelmäßig in gesonderten Textkästen ausführliche Hinweise für die Fallbearbeitung des konkreten Problems gibt. Diese Kästen sind gut in den Text integriert, so dass sie den Lesefluss nicht stören und darüber hinaus auch für die Erstellung eigener Karteikarten eine große Hilfe bieten.
Auch als Ausgangspunkt für die Erstellung einer Hausarbeit bietet sich Schmidts Werk an, denn zahlreiche Literaturhinweise ermöglichen sowohl eine vertiefte Beschäftigung mit dem Stoff, erleichtern darüber hinaus aber auch die Recherche. Mit seinem Umfang von knapp 450 Seiten gehört das Lehrbuch zu den umfangreichsten zum Schuldrecht BT II, allerdings ist diese Ausführlichkeit aufgrund der Bedeutung des Stoffs für die gesamte juristische Ausbildung auch angemessen.
Dieses Buch ist Teil einer Reihe von juristischen Studienbüchern, welche allesamt mit einer durchdachten Systematik und Darstellungsweise bestechen. Ziel des Autors ist es, examensrelevantes Wissen im Hinblick auf ein Prädikatsexamen zu vermitteln und den Besuch eines kommerziellen Repetitoriums zu erübrigen. So wird nicht nur die reine Materie behandelt, sondern auch konkret die Falllösungstechnik im jeweiligen Rechtsgebiet angesprochen.
Die deutliche Gliederung der Texte lässt den Leser den roten Faden fest in den Händen halten. Das erläuternde Kapitel folgt dem Aufbau der anfangs durch Kästen abgegrenzten Übersichten über Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anpruchs. Auch die einzelnen Zusammenfassungen am Abschnittsende sind durch Kästen abgegrenzt. Sämtliche Hinweise speziell für die Fallbearbeitung sind grau unterlegt. Zudem ist bereits beim „Überblättern“ der Seiten erkennbar, welche Abschnitte die rechtliche Problematik erläutern, welche verschiedene Meinungen eines Streitstandes darstellen, einen examensrelevanten Fall behandeln oder Beispiele aufzählen. Diese Methode hilft nicht nur während des Nacharbeitens zu erkennen „wo man steht“, sondern auch bei der Wiederholung gezielt auf die Passagen zugreifen zu können, die benötigt werden.
Der Besondere Teil II des Schuldrechts behandelt die gesetzlichen Schuldverhältnisse, zu denen die Geschäftsführung ohne Auftrag, das Recht der ungerechtfertigten Bereicherung, das Recht der unerlaubten Handlungen sowie das insbesondere im Zusammenhang mit dem Mobiliarsachenrecht wichtige Eigentümer-Besitzer-Verhältnis gehören. Der Schwerpunkt liegt einerseits auf den unerlaubten Handlungen und andererseits auf dem Bereicherungsrecht. Besonders hervorzuheben ist, dass insbesondere auf die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Dreipersonenverhältnissen eingegangen wird. Gerade hier zeigt sich die Tauglichkeit des Studienbuchs zu einer sauberen Examensvorbereitung.
Mit einer nicht alltäglichen Mischung wartet das Lehrbuch zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen aus der umfassenden Reihe des Rolf Schmidt Verlages auf. Auf knapp 430 Seiten werden nicht nur die klassischen Probleme der Geschäftsführung ohne Auftrag, das Kondiktionenrecht sowie die unerlaubten Handlungen verarbeitet, sondern auch das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis wird thematisiert. Dies ist nur auf den ersten Blick irritierend, denn bei näherer Betrachtung sind gerade die Konfliktpunkte zwischen EBV und Bereicherungsrecht bzw. Deliktsrecht klausurrelevant und auch das EBV selbst trägt die Züge eines gesetzlichen Schuldverhältnisses.
Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Lehrbücher dieses Verlags und bietet neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebungstechnik eine Vielzahl von graphischen und hervorgehobenen Elementen. Dazu gehören vereinzelte Schaubilder, Skizzen, Aufbauempfehlungen, Lernhinweise, Beispielsfälle oder Aufzählungen.
Das Deliktsrecht dominiert dieses Lehrbuch deutlich und nimmt die Hälfte des Darstellungsraumes ein. Den übrigen Platz teilen sich mit dem Schwerpunkt auf dem Bereicherungsrecht die übrigen drei Themen. Beginnend mit der Geschäftsführung ohne Auftrag wird dort zunächst der Fremdgeschäftsführungswille in den Fokus gestellt. Ein weiteres Ausrufezeichen wird bei der Frage der Berechtigung gesetzt, wobei die praktisch wichtige Geschäftsführung gegen den Willen des Betroffenen sehr gut ausdifferenziert wird. Eine Übersicht über die möglichen Ansprüche rundet das Kapitel ab. Das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis folgt im nächsten Abschnitt und erfasst sowohl den Vindikationsanspruch als auch die Nebenansprüche auf Nutzungen und andere Ersatzleistungen. Auch hier wird der Schadensersatz entsprechend der Klausurrelevanz zu Recht betont.
Der erste große Abschnitt steht dann ganz im Zeichen des Bereicherungsrechts und führt den Leser zunächst durch grundlegende Informationen, etwa zur Abgrenzung des Kondiktionenrechts zu anderen Rechtsgebieten, die Abgrenzung von Zwei- zu Mehrpersonenverhältnissen und die Frage des Anspruchsgegenstands. Danach wird klassisch in Leistungs- und Nichtleistungskondiktionen unterschieden. Den Ausschlussgründen wird dabei ihrer Bedeutung entsprechend viel Aufmerksamkeit geschenkt und Standardfragen wie etwa zur Abwicklung von sittenwidrigen Rechtsgeschäften werden souverän beantwortet. Auch die Leistungsbeziehungen in Personengeflechten werden sehr schön ausdifferenziert. Gelungen im Verbund mit den zuvor erfolgten Ausführungen zum EBV sind auch die Erklärungen zur Verwendungskondiktion. Dass der Autor die Rechtsfolgenseite in einem eigenen Unterabschnitt präsentiert, zeigt dessen Umsicht im Hinblick auf systematisches Leseverständnis. Die Saldotheorie wird dabei treffend erfasst.
Im Rahmen des Deliktsrechts werden nicht nur die üblichen Verletzungstatbestände der absoluten Rechtsgüter und sonstigen Rechte samt Nebenproblemen wie dem weiterfressenden Mangel oder dem Schutzbereich des Persönlichkeitsrechts umfangreich abgearbeitet, sondern auch Kleinigkeiten wie die Sachverständigenhaftung und die diffizile Haftung von Minderjährigen eingängig angesprochen. Viel Wert wird in der Darstellung auf beide Prüfungspunkte der Kausalität sowie auf das Verschulden gelegt. Ebenfalls zu loben ist das jedoch ein wenig bezuglos stehende Kapitel zu Verkehrssicherungspflichten, das man sich schon bei § 823 BGB gewünscht hätte. Ein wenig schade angesichts der sonstigen dogmatischen Standfestigkeit des Autors, wenngleich man es durch die fehlende Ausschließlichkeit der Zuordnung auch nachvollziehen kann, ist außerdem die Verortung der Gefährdungshaftungstatbestände des BGB außerhalb des separaten Kapitels zur Gefährdungshaftung, wo „nur“ Straßenverkehr, Produkthaftung und Haftpflichtgesetz zu finden sind. Wiederum gelungen ist das eigene Kapitel zu den Rechtsfolgen deliktischer Ansprüche, in welchem nicht nur der übliche Ersatz des Schadens erklärt wird, dies auch mit eigenem Unterabschnitt zu Kfz-Schadensposten, sondern auch die komplexe Prüfung des Schmerzensgeldanspruchs samt korrekter systematischer Einordnung sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche dargestellt werden. Den Schlusspunkt bilden Mitverschulden und Verjährung.
Dieses Lehrbuch ist eine der wenigen echten Alternativen zu meinem persönlichen Favoriten, dem Lehrbuch von Schwarz/Wandt, da im vorliegenden Werk in transparenter und systematisch ansprechender Weise nicht nur das Grundwissen der gesetzlichen Schuldverhältnisse anspruchsvoll und dennoch eingängig präsentiert wird, sondern darüber hinaus Sachzusammenhänge aufgezeigt werden, deren Beherrschung den feinen Unterschied in der Klausurbearbeitung ausmachen kann. Die Lektüre ist ab dem ersten Semester zu empfehlen.
Dieses Buch vom Rolf-Schmidt-Verlag ist ein weiteres aus der bekannten Rolf-SchmidtReihe, die sich mit verschiedensten Themen rund um das Thema juristische Ausbildung und Recht im Allgemeinen dreht.
Konkret dreht sich dieses Buch um die gesetzlichen Schuldverhältnisse, also den Bereich des Schuldrechts, der im dritten Semester normalerweise gemeinsam mit dem Sachenrecht behandelt wird. Es werden folgende Themen in diesem Buch behandelt: die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA), das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis (EBV), das vor allem im Zusammenspiel mit dem Mobiliarssachenrecht von Bedeutung ist, die ungerechtfertigte Bereicherung und schlussendlich das Recht der unerlaubten Handlungen. Dieses Kapitel macht den bei weitem größten Teil des Buches aus (etwas mehr als 200 Seiten).
Das Buch richtet sich vor allem an Studenten der Anfangssemester, ist aber auch für Examenskandidaten einen Griff wert, da es neben der notwendigen Einführung in die Thematik auch die für das Examen relevanten Streitigkeiten behandelt. Es bleibt trotzdem übersichtlich und leicht verständlich, vor allem dadurch, dass wichtige Definitionen mit grau unterlegt sind, ohne zu sehr ins Detail abzurutschen.
Besonders gut ist das erste Kapitel des Buches, in dem nochmalig der Aufbau eines juristischen Gutachtens erklärt wird. Hierbei wird vor allem auf die Änderungen im Gliederungsschema eingegangen, die bei den Prüfungen der in den anderen Kapiteln erklärten Materie auftreten.
Insgesamt handelt es sich um ein empfehlenswertes Buch, das für Studenten aller Lernstufen noch etwas neues bereithält.
Mittlerweile gibt es eine Vielzahl von Lehrbüchern zu den gesetzlichen Schuldverhältnissen. Die meisten unterfallen jedoch der unangenehmen Tradition, dass sie stets die herrschende Meinung mit der Mindermeinung des Autors vermischen und dass die für den Leser nicht immer zu erken¬nen ist. Schmidt ist da anders: In klarer Struktur orientiert sich sein Lehrbuch sehr stark an den Bedürfnissen der Studierenden. Schon beim Durchblättern überzeugt das Buch durch eine übersichtliche Darstellung. Definitionen sind grau unterlegt. Zahlreiche Kästen mit Zusammenfassungen, Prüfungsschemata oder Übersichten, Beispiele, Fälle und Vertiefungshinweise unterstreichen die Lernfreundlichkeit des Buches.
Inhaltlich setzt sich das Buch mit allen examensrelevanten Problemen auseinander. Nach einer kurzen Einführung in die Technik der Fallbearbeitung und einem exzellenten Anwendungsfall kommen neben den zentralen Problemen der GoA, des EBV, des Bereicherungsrechts und des Deliktsrechts auch die Konkurrenzverhältnisse der einzelnen Institute optimal zur Geltung. Dies wird in anderen Büchern oft nur unzureichend behandelt, ist jedoch von immenser Bedeutung für die Fallbearbeitung. Erfreulich ist auch, dass im Rahmen des Deliktsrechts auch Schadensersatzansprüche außerhalb des BGB, insbesondere aus dem Straßenverkehrsrecht, ausführlich behandelt werden. Ebenfalls lobenswert ist die inkorporierte Darstellung des allgemeinen Schadensrechts. Die Grundsätze der §§ 249 ff. BGB sind ja sowohl für die
gesetzlichen als auch für die vertraglichen Schuldverhältnisse von immenser Bedeutung und haben durch die Reform des Schadensrechts erhebliche Änderungen erfahren. Dieses Kapitel ist daher auch für Leser interessant, die sich gerade mit Vertragsrecht befassen.
Gesamteindruck: Das Werk bietet die gesetzlichen Schuldverhältnisse kompakt und anhand von jüngst entschiedenen, aber auch von Klassiker-Fällen - besser und klausurrelevanter kann man seine Kenntnisse in der Examensvorbereitung kaum auffrischen und vertiefen. Mit Nachdruck empfehlenswert.
Quelle: RCDS-Fachschaftsgruppe Uni-Göttingen, Dezember 2005
"So manches Lehrbuch lebt von der unangenehmen Tradition, dass man auf mehreren hundert Seiten vieles erfährt - nur nichts hilfreiches -, um am Ende eine juristische Arbeit während des Studiums zu bestehen. Der Schmidt ist da durchaus etwas anderes: In klarer Struktur orientiert sich dieses Lehrbuch sehr stark an den Bedürfnissen der Studierenden. Hier kann der Klausuraufbau von Problemen nachvollzogen werden. Jeder Abhandlung über neue Normen oder Rechtsinstitute folgt eine Übersicht, bei der man den gutachterlichen Aufbau sehr gut erkennen kann. Einzelne, schon als bekannt vorausgesetzte Probleme (z.B. aus dem BGB AT), werden nicht an andere Bände verwiesen, sondern oftmals kurz und knapp an Ort und Stelle ins Gedächtnis gerufen. Die vorliegende Ausgabe, mittlerweile in der zweiten Auflage aus dem Jahre 2004, widmet sich dem gesetzlichen Schuldverhältnissen und ergänzt damit Band I, welcher sich mit den vertraglichen Schuldverhältnissen auseinandersetzt. Wer also einen Überblick über die Geschäftsführung ohne Auftrag, die Bereicherung oder EBV haben will, der hat mit dem Schmidt keinen Mißgriff getätigt. Problematisch ist eher die wohl eher fehlende Zitierfähigkeit des Schmidt (z.B. in Hausarbeiten), da dieses Buch ein klares "Verdeutlichungsbuch" ist und damit seine Existenzberechtigung neben Medicus, Brox und anderen hat, auf die ich bei der Arbeit und Zitat in der Hausarbeit verweisen würde."
Quelle: Demokratisches Forum, Studierendenvertetung der Freien Universität Berlin, Ausgabe Sommersemester 2004
