Im typischen Layout des Rolf Schmidt- Verlag ist die 8. Auflage von Staatsorganisationsrecht erschienen. Enthalten sind neben den klassischen Problemen dieses Gebietes auch die Zulässigkeitsprüfungen der wichtigsten Klagearten. Mit 423 Seiten ist es recht umfangreich und mit 19,80f durchaus erschwinglich.

Positiv zu bewerten sind auf jeden Fall die vielen Fußnoten und Schemata, die einem das Thema näher bringen. Vor allem die aktuellen Entscheidungen wurden hier berücksichtigt. Auch die Hinweise für die Fallbearbeitung sind für die unteren Semester sehr gut. Was ich persönlich nicht mag, ist die teilweise etwas unübersichtliche Schriftführung und die abgehakten Sätze.

Im Endeffekt ist dieses Lehrbuch gut zum Erlernen des Stoffes für die Klausur. Für tieferes Nachlesen kann man die angegeben Urteile nachlesen.

Das juristische Studium beginnt und mit ihm eine der größten Herausforderungen der gesamten Zeit im universitären Teil der juristischen Ausbildung. Bevor Klausuren und Hausarbeiten und später die Königsdisziplin, namentlich die erste juristische Prüfung, zu bewältigen sind, wollen erst einmal die Vorlesungen besucht, verstanden und nachbereitet werden. Wer das erfolgreich und zugleich in einem vernünftigen Zeitrahmen tun möchte, der braucht dazu ein Lehrbuch, das ein Komplettpaket aus einer möglichst anschaulichen Darstellung des Lernstoffs und einer Vielzahl von Beispielfällen und den für eine erfolgreiche Bewältigung der anstehenden unerlässlichen Prüfungsschemata. Das alles zu bieten und das bei einem Preis, der für den studentischen Geldbeutel verkraftbar ist, versprechen die bereits zu Klassikern gewordenen Werke aus dem Verlag Dr. Rolf Schmidt.

Auch das zu Anfang 2008 in der nunmehr achten Auflage erschienene Werk Staatsorganisationsrecht des Autors Dr. Rolf Schmidt tritt zu unserer Rezension mit diesem Versprechen an. Auf knapp 425 Seiten werden alle Details des Staatsorganisationsrechts beleuchtet. Gleich vorweg ist zu erwähnen, dass das Niveau des Lehrbuchs sowohl Anfänger in ihrem ersten Semester anspricht, aber auch für die Examensvorbereitung, insbesondere bei der Examensvorbereitung ohne Repetitor geeignet ist.

Besonders positiv fällt schon nach kurzem Einlesen die klar verständliche und präzise Sprache des Autors auf. Diese erleichtert merklich die Erarbeitung dieser bei Studenten oft als trocken und nicht selten auch als langweilig empfundenen Materie. Des Weiteren tragen eine Vielzahl von eingeschobenen Infokästen dazu bei die wichtigsten Schlagwörter jedes Abschnittes noch einmal zu wiederholen. Außerdem gibt der Autor in regelmäßigen Abständen Tipps für die Klausurbearbeitung. Diese wird dank der eingangs erwähnten Prüfungsschemata abgerundet, welche sehr ausführlich sind und so den in der aktuellen Ausbildungsliteratur leider noch immer anzutreffenden Mangel von unnötig verkürzten und kaum für das Auswendiglernen geeigneter Prüfungsschemata vermeidet. Wer sich also rechtzeitig vor der Klausur noch Karteikarten mit den wichtigsten Details anfertigen möchte, liegt mit diesem Werk genau richtig. Auch die wichtigen europarechtlichen Bezüge bezieht der Autor mit ein. So ist sichergestellt, dass insbesondere Examenskandidaten auf diesem Auge nicht gefährlich blind sind. Der große Umfang des Werkes stellt allerdings an den Studenten auch eine Herausforderung, die dieser unbedingt annehmen sollte, auch wenn es gerade Erstsemestern geradezu erschlagend vorkommen mag. Aber schon nach einigen Wochen wird man die Detailfülle zu schätzen wissen. Denn hier sind es nicht die unnötigen Details, die das Werk anreichern, sondern vielmehr die kleinen Feinheiten, die die Zusammenhänge zwischen den einzelnen Themenkomplexen verdeutlichen.

Abgerundet wird das Lehrbuch durch zahlreiche weiterführende Literaturverweise, die insbesondere als Ausgangspunkt für die Erstellung einer Hausarbeit geeignet sind, insbesondere zusammen mit dem vom gleichen Autor stammenden Werk „Grundrechte“. Auch der eingangs genannte studentenfreundliche Preis von 19.80 trägt seinen Teil dazu bei, dass dem Lehrbuch eine uneingeschränkte Kaufempfehlung auszusprechen ist.

Die jährliche Neuauflage der Lehrbücher des Rolf Schmidt Verlages zum Staatsrecht sind für Studenten wie immer verlässliche Begleiter im universitären Alltag: zum einen verknüpfen die Bücher höchste Aktualität im gedruckten und im angeschlossenen Online-Bereich und fördern zum anderen von Beginn an die Umsetzung des oft hoch politischen Stoffes in prüfbares Klausurwissen. Auf jeweils deutlich über 400 Seiten wird der Stoff für die Leser aufbereitet und der Autor zeigt damit klar, dass man es hier nicht mit vereinfachenden schematischen Strukturen zu tun bekommt, sondern mit fordernder Lektüre.

Die Gestaltung der Werke zeichnet sich traditionell durch hohes Ansprechpotential für Käufer und Leser aus und verlangt assoziatives Denken. Der Stoff wird mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen vermittelt. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen werden übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen verwendet, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen.

Die Ausführungen des Autors zum Verfassungsrecht haben in der Lehrbuchreihe des Verlages eine fast so lange Tradition wie die Lehrbücher zum Strafrecht. Entsprechend dicht sind der Informationsfluss und die Aktualität der Inhalte, was den Leser einerseits vor große geistige Herausforderungen stellt, andererseits dessen Vorbereitungen auf Klausuren und Prüfungen wesentlich befördert. Im Staatsrecht wird vor allem die Auseinandersetzung mit der Föderalismusreform fortgesetzt und verfeinert.

Der Beginn des Lehrbuchs führt den Leser durch die Historie der deutschen Verfassungsentwicklung und auch der kurze Ausflug in die allgemeine Staatslehre ist für Studenten erhellend. Eine erste größere gedankliche Hürde für den Leser ist die oft sehr theoretische Abhandlung der Inhalte des Art. 20 GG mit den Merkmalen der Staatsform und den Staatszielen. Diese sind im Gegensatz zu den später ausgeführten Eigenschaften der Regierungsbildung, -zusammensetzung und -arbeit nicht so allgemein bekannt, als dass sich nicht ab und an Verständnisschwierigkeiten einstellen könnten. Diese Klippen umschifft der Leser aber dank der beredten Beschreibungen des Autors, der stets die praktische Anwendung der theoretischen Probleme vor Augen hat und diese mittels Beispielen und Fällen exerziert. Die weiteren Kapitel befassen den Leser mit den politischen Parteien und den Staatsorganen, zuletzt mit dem Bundesverfassungsgericht und den möglichen und prüfungsrelevanten Verfahrensarten vor dem obersten Rechtshüter der Republik. Gelungen, wenn auch kompakt gehalten, sind die Erläuterungen zum einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Auseinandersetzung mit konkreten Fällen anhand ausführlicher Beispiele macht die einzelnen Prüfungspunkte, etwa die Offensichtlichkeit des Ausgangs der Hauptsacheentscheidung sowie später die Nachteilsabwägung, leicht verständlich für den Leser. Berücksichtigt werden auch stets die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht, sowohl was die Integrationsoffenheit Deutschlands als auch die Organe der EG angeht, die kurz beschrieben werden. Vorbildlich ist nach wie vor die Beschreibung der Genese von Legislativakten in Deutschland. Ambitioniert ist das Schlusskapitel, in welchem der Leser mit der Finanzverfassung konfrontiert wird.

Die beiden Lehrbücher können wie schon in den Jahren zuvor ohne Bedenken ab dem ersten Semester zur Bearbeitung empfohlen werden. Man erhält sowohl bei der Lektüre als Einstiegswerk aber auch bei vorhandenen Grundkenntnissen und gewünschter Vertiefung derselben genügend Denkanstöße und Wissenszuwachs, um im Prüfungs- und im Kommilitonengespräch reüssieren zu können. Ergänzend heranzuziehen sind die online angebotenen Materialien sowie Klausursammlungen, um die vermittelte fallspezifische Anwendung zu trainieren.

Ich kann dieses Buch sehr empfehlen. Es ist eine sehr gute Mischung aus Lehrbuch und Skript. Der Aufbau ist der gleiche wie in den anderen Büchern von Rolf Schmidt. Zuerst gibt es immer eine Übersicht, wie man ein bestimmtes Problem im Gutachtenstil zu prüfen hat. Danach werden die einzelnen Punkte ausführlich erläutert und oft mit Beispielsfällen erklärt. Die wichtigsten Meinungen zu einem Streitpunkt werden dargestellt. Am Ende eines Streitpunktes erklärt der Autor, warum er sich für eine bestimmte Meinung entscheiden würde. Am Schluss der einzelnen Kapitel befinden sich fast immer kurze Zusammenfassungen. Zum Lernen ist dieses Kon­zept, also der Bezug zur direkten Anwendung in der Klausur, sehr gut. In der neuen 8. Auflage 2008 ist auch schon die Föderalismusreform eingebaut und auch viele andere aktuelle Probleme und Entscheidungen, wie zum Beispiel das Ladenschlussgesetz. Das Buch ist sehr aktuell. Was ich noch sehr positiv finde, sind die Fußnoten. Sie sind sehr umfangreich und aktuell. Viele der Fußnoten sind auch kommentiert und bewertet. Insgesamt ein sehr gelungenes Buch.

Zunächst ist zu bemerken, dass Herrn Rolf Schmidt mit der 7. Auflage ein umfassendes Buch im Bereich des öffentlichen Rechts gelungen ist. Insbesondere für die jüngeren Semester deckt es fast vollständig den Wissensbedarf, der in der Vorlesung Staatsorganisationsrecht verlangt werden kann.

Aber die Stärke des Buchs ist auch zugleich seine Schwäche. Denn gerade Examenskandidaten vermissen beim Aufbau die sonst eigentlich in Rolf Schmidt Büchern immer sehr zahlreich vertretenen Lösungsskizzen. Auf der einen Seite sicherlich gewollt, auf der anderen Seite geht dadurch der eigentliche Inhalt etwas verloren, der immer sehr zum Verständnis beigetragen hat.

Angenehm ist die deutliche und verständliche Wortwahl, die gerade Erstsemestler fast schon spielerisch an die Materie „Staatsorganisationsrecht“ heranführt. Erst im 2. Teil des Buches wird auch auf den Stoff des Examens eingegangen. Gerade deswegen empfehle ich dieses Buch insbesondere den jüngeren Semestern.

Auch liegt wieder einmal bei Rolf Schmidt das Hauptaugenmerk auf großen Problemfeldern und Streitigkeiten des öffentlichen Rechts, die Grundvorrausetzungen für eine gute bis bessere Staatsorganisations-Prüfung sind.

Besondern hervorzuheben ist das gute Sach- und Inhaltsverzeichnis. Kurz und knackig enthält es alle Begriffe, die bei eventuellen Hausarbeiten einen schnellen Zugriff auf die entsprechenden Probleme ermöglicht.

Fazit: Das Buch ist insbesondere für die Einstiegsemester geeignet, was auf Kosten der examennotwendigen Detailarbeit geht, bietet aber nichts desto trotz einen guten Überblick über das Staatsorganisationsrecht und kann daher durchaus als Einstieg für Examenskandidaten genutzt werden.

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Hier werden alle relevanten Bereiche des Staatsorganisati­onsrechts mit allen Problemen auf Übungs- und Examensni­veau dargestellt. Auch für Erstsemester ist dieses Lehrbuch sehr gut geeignet, denn zu der, wie gewohnt gut gelungener Visualisierung, kommen ausreichend viele Hinweise und Fallbeispiele. Besonders positiv fallen die graphischen Dar­stellungen und Prüfungsschemata auf.

Die Ausführlichkeit des Inhaltsverzeichnisses ist sehr gut geeignet, um Probleme zu finden, die in der Vorlesung des ersten Semesters besprochen werden.

Genauso positiv fällt die Nennung der wichtigsten Urteile bei Problemen auf. Gleiches gilt für die einprägsamen De­finitionen.

Zu jedem Kapitel gibt es einen großen Fall der ausführlich gelöst wird und mehrere kleinere zur weiteren Vertiefung. Da ich dieses Buch selber mit Erfolg zum Lernen benutzt habe, kann ich es nur erneut weiterempfehlen (Marco Loepke).

Die Lehrbücher des Rolf Schmidt Verlages zum Staatsrecht sind für Studenten besondere Exemplare im Dickicht der Lehrbuchlandschaft: zum einen verknüpfen die Bücher höchste Aktualität im gedruckten und im angeschlossenen Online-Bereich und fördern zum anderen von Beginn an die Umsetzung des oft hoch politischen Stoffes in prüfbares Klausurwissen. Dies mag zwar manchem ehrwürdigen Verfassungsrechtler aufstoßen, der die Schönheit des Verfassungsrechts fern von Schemata verstanden wissen will, aber davon kann sich kein Student bis zur Zwischenprüfung geistig ernähren. Auf jeweils deutlich über 400 Seiten wird der Stoff für die Leser aufbereitet.

Die Gestaltung der Werke zeichnet sich traditionell durch hohes Ansprechpotential für Käufer und Leser aus und verlangen rasch assoziatives Denken. Der Autor schafft es zudem, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen dennoch in einem Guss zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen werden übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen verwendet, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen.

Die Ausführungen des Autors zum Verfassungsrecht haben in der Lehrbuchreihe des Verlages eine fast so lange Tradition wie die Lehrbücher zum Strafrecht. Entsprechend dicht sind der Informationsfluss und die Aktualität der Inhalte, was den Leser einerseits vor große geistige Herausforderungen stellt, andererseits dessen Vorbereitungen auf Klausuren und Prüfungen wesentlich befördert. Im Staatsrecht ist die Föderalismusreform bereits eingearbeitet und auch die ausführlich aufbereitete Kompetenz des Bundespräsidenten zur Prüfung der vorgelegten Gesetze hat unverhofft großen Gegenwartsbezug. Generell ist die Genese der deutschen Legislativakte anschaulich beschrieben.

Der Beginn des Lehrbuchs führt den Leser durch die Historie der deutschen Verfassungsentwicklung und auch der kurze Ausflug in die allgemeine Staatslehre ist für Studenten erhellend. Eine erste größere gedankliche Hürde für den Leser ist die oft sehr theoretische Abhandlung der Inhalte des Art. 20 GG mit den Merkmalen der Staatsform und den Staatszielen. Diese sind im Gegensatz zu den später ausgeführten Eigenschaften der Regierungsbildung, -zusammensetzung und -arbeit nicht so allgemein bekannt, als dass sich nicht ab und an Verständnisschwierigkeiten einstellen könnten. Diese Klippen umschifft der Leser aber dank der beredten Beschreibungen des Autors, der stets die praktische Anwendung der theoretischen Probleme vor Augen hat und diese mittels Beispielen und Fällen exerziert. Die weiteren Kapitel befassen den Leser mit den politischen Parteien und den Staatsorganen, zuletzt mit dem Bundesverfassungsgericht und den möglichen und prüfungsrelevanten Verfahrensarten vor dem obersten Rechtshüter der Republik. Gelungen, wenn auch kompakt gehalten, sind die Erläuterungen zum einstweiligen Rechtsschutz vor dem Bundesverfassungsgericht. Berücksichtigt werden auch stets die Bezüge zum Gemeinschaftsrecht, sowohl was die Integrationsoffenheit Deutschlands als auch die Organe der EG angeht, die kurz beschrieben werden. Ambitioniert ist das Schlusskapitel, in welchem der Leser mit der Finanzverfassung konfrontiert wird.

Die beiden Lehrbücher können ohne Bedenken ab dem ersten Semester zur Bearbeitung empfohlen werden. Man erhält sowohl bei der Lektüre als Einstiegswerk aber auch bei vorhandenen Grundkenntnissen und gewünschter Vertiefung derselben genügend Denkanstöße und Wissenszuwachs, um im Prüfungs- und im Kommilitonengespräch reüssieren zu können. Ergänzend heranzuziehen sind die online angebotenen Materialien sowie Klausursammlungen, um die vermittelte fallspezifische Anwendung zu trainieren.

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Die Lehrbücher des Öffentlichen Rechts von Rolf Schmidt sind der perfekte Begleiter für eigentlich alle Klausuren des Öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Zwischenprüfung geschrieben werden müssen. Sie sind alle relativ umfangreich, ohne jedoch zu ausschweifend zu sein. Jedes Buch vermittelt damit nicht nur das Basiswissen, sondern auch etwas mehr. Dies alles jedoch immer auf eine Art, die jedem Studenten - egal welchen Semesters - ermöglicht, das Wissen zu erfassen.

Für das Bestehen der Klausuren besonders hilfreich sind die Bücher vor allem wegen der Klausurentipps, Aufbauschemen, aktuellen Entscheidungen und Hinweisen zu den klausurrelevanten Themen. Dies ist nicht für jedes Juristische Lehrbuch typisch, für den allgemeinen Studenten zum Bestehen der Klausuren jedoch wichtiger als sich über mehrere Seiten hinweg durch nicht klausurrelevante, wissenschaftlich hochtrabende Theorien zu „kämpfen“, wie in anderen Lehrbüchern üblich.

Für das im ersten Semester zu schreibende „Staatrecht I“ ist das Buch „Staatsorganisationsrecht“ von Rolf Schmidt neben den „Klassikern“ von Degenhart oder Ipsen zu empfehlen. Da diese Klausur meist nicht nur aus einer Falllösung besteht, sondern auch Fragen bzgl. des erlernten Stoffes gestellt werden, ist es sehr wichtig an anschaulichen Büchern die Komplexität des Staatsorganisationsrechts zu erfassen. Dies gelingt diesem Buch sehr gut. Für das zweite Semester bietet das Buch „Grundrechte“ die Ergänzung zu der Vorlesung „Staatsrecht II“.

Im Dritten Semester wird im Öffentlichen Recht das berühmt-berüchtigte Verwaltungsrecht begonnen. Dieses extrem umfassende, von den meisten Studenten als sterbenslangweilig empfundene Thema, ist leider wichtig - vor allem in Hinblick auf das irgendwann einmal zu schreibende Staatsexamen im Öffentlichen Recht. Da man schon nicht darum herumkommt, sollte das benutzte Lehrbuch dazu beitragen den trockenen Stoff so interessant wie möglich zu gestalten.

Dem „Allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt gelingt dies erstaunlich gut. Es gibt einen guten Überblick über das Verwaltungsrecht und beinhaltet viele hilfreiche Klausurentipps und Schemata, sodass der umfassende Stoff gut gelernt werden kann. Als Ergänzung zu der Zulässigkeit von Klagearten bietet „Verwaltungsprozessrecht“ auch im dritten Semester schon einen guten Überblick, auch wenn noch nicht alle dort erläuterten Klagearten beherrscht werden müssen.

Nach dem Bestehen der Zwischenprüfung wird der Student mit der Vorlesung „Verwaltungsrecht 2“ gequält. Um auch dies zu verstehen, bieten sich die beiden Bände „Besonderes Verwaltungsrecht“ und als Ergänzung nun das gesamte „Verwaltungsprozessrecht“ an.

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Alle Fragen des Staatsorganisationsrechts werden aufgegriffen und, wie in dieser Reihe üblich, mit aktuellen Bezügen erörtert. Wie immer ist umfassend neuere Rechtsprechung verwendet. Sehr erfreulich, dass die verfassungsrechtlichen Grundsätze, die für die Studenten in ihrem späteren Leben von Relevanz sind, ausreichend ausführlich behandelt werden. Wenige, wenn nicht keiner, werden in die Verlegenheit kommen, über das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten zu entscheiden, aber vielen Juristen sind Fragen des Gesetzesvorbehalts oder des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes von größter Bedeutung. Neben diesen theoretischen Inhalten gibt es zugleich viele Schemata, die dem Studenten helfen, sich die Materie zu verstehen und sich einzuprägen. In Kapitel G finden sich Bezüge zur Europäischen Union, die auch wenn noch keine europäische Verfassung verabschiedet ist, immer wichtiger werden.

Man könnte sich für eine Neuauflage vorstellen, dass die Verfassungsbeschwerde nicht doppelt behandelt wird (sie ist im Grundrechtslehrbuch auch vorhanden), sondern dies in einem Buch konzentriert wird, am besten in diesem, weil die anderen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ja auch behandelt werden. Ansonsten ein unbedingt zu empfehlendes Lernbuch.

Quelle: Prof. Dr. Hans Alberts (entnommen von amazon.de)

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"Gut ein Jahr nach der Veröffentlichung der Vorauflage ist nun die 3. Auflage des Staatorganisationsrecht-Studienbuches von Rolf Schmidt erschienen. Das Konzept des Buches hat sich nicht geändert; inhaltlich wurden Änderungen im Europarecht und des Parteiengesetzes sowie die Einführung der Staatszielbestimmung Tierschutz in das Grundgesetz eingearbeitet.

Rolf Schmidt beginnt mit einer kurzen Einführung zur Entwicklung des deutschen Grundgesetzes von der Frankfurter Nationalversammlung 1848/49 bis hin zur Verfassung des geeinten Deutschlands, mitberücksichtigt ist auch die umfangreiche Verfassungsreform von 1992-94, in der hauptsächlich die nötigen Grundsteine für die Mitwirkung in der Europäischen Union gelegt wurden. Desweiteren folgt ein Abschnitt zur Drei-Elemente-Lehre des Staates, bevor es im dritten Kapitel über Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen richtig ins Detail geht.

Im dritten Kapitel ist schon ersichtlich, daß der Autor auf eine klausurorientierte Darstellung des Stoffes zielt. Weniger klausurrelevante Staatsformmerkmale wie die Republik oder die Bundesstaatlichkeit werden knapp gehalten, dagegen widmet Rolf Schmidt den Wahlen als Ausfluß des Demokratieprinzips einen erheblichen Platz. Hier werden die Zulässigkeit des Nachrückens in den Bundestag für ausgeschiedene Kandidaten, vor allem im Zusammenhang mit der Konstellation des "ruhenden Mandats", sowie die Vereinbarkeit von 5%-Hürde oder der Überhangmandate mit den Wahlgrundsätzen durchleuchtet.

Das neue Staatsziel "Tierschutz", welches durch das Änderungsgesetz vom 26. Juli 2002 Einzug in Art. 20a GG gefunden hat, wird ebenfalls im dritten Kapitel behandelt. Bedeutung in Klausuren wird der Tierschutz vor allem in der Problematik des Schächtens finden. Dies sieht auch Rolf Schmidt, der das Schächt-Urteil vom 15. Januar 2002, als der Tierschutz noch nicht Staatszielbestimmung war, neu aufrollt. Bei der Lösung des Falles geht er aufbautechnisch wie das BVerfG vor und prüft die Religionsfreiheit als Teil der verfassungsrechtlichen Ordnung i.S.d. Art. 2 I GG, um ein Nachlesen des Originalurteils einfacher zu machen. Jedoch weist der Autor am Ende der Lösung nur darauf hin, warum das Urteil des BVerfG nach der neuen Gesetzeslage nicht mehr haltbar ist, eine Entscheidung des Falles zugunsten des Tierschutzes oder der Religionsfreiheit trifft er bedauerlicherweise nicht.

Den Abschluß des Abschnitts zu den Staatsformmerkmalen und Staatszielbestimmungen bilden Erläuterungen zur Förderung der Europäischen Union. Hier werden kurz die wichtigsten Elemente des Europarechts, einschließlich der Quellen des Gemeinschaftsrechts und des Verhältnisses von EU-Recht zu nationalem Recht dargestellt. In der historischen Entwicklung der Europäischen Union hätten noch die Ergebnisse, die durch den Vertrag von Nizza, welchem am 19. Oktober 2002 durch das irische Referendum endgültig grünes Licht gegeben wurde, die Zukunft der Europäischen Union beeinflussen werden, eingearbeitet werden können.

Ungewöhnlich umfangreich geht der Autor, wie schon in der Vorauflage, im vierten Kapitel auf die politischen Parteien ein. Der Fokus liegt auch hier auf den klausurspezifischen Problemen, u.a. der Vergabe von Stadthallen zur Veranstaltung von Parteitagen, der Parteispenden und Rechenschaftspflicht sowie des Verbots verfassungswidriger Parteien.

Das Verfassungsprozeßrecht mit den Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht wird perfekt zum Lernen aufbereitet. Ausgehend von kommentierten Schemata mit den Prüfungsabfolgen werden Zulässigkeit und Begründetheit der einzelnen Verfahrensarten umfassend erläutert. Ein längerer Blick in diesen Teil des Buches läßt den Aufbau in der nächsten Klausur zum Kinderspiel werden. Das Studienbuch wird abgerundet durch Abschnitte zu den Staatsorganen, zum Gesetzgebungsverfahren, zur Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung sowie zur Finanzverfassung.

Inhaltlich steht Rolf Schmidts Staatsorganisationsrecht den bekannten Lehrbüchern in nichts nach, im Gegenteil, der umfangreiche Teil über die Parteien hebt das Studienbuch noch aus der Masse heraus. Der viel größere Vorteil des vorliegenden Buches liegt aber in zwei anderen Punkten. Zum einen ist die didaktische klausurorientierte Aufbereitung mit Schemata, Hervorhebungen und der Lösung von Fällen im Gutachtenstil, wie es in einer Klausur zu erfolgen hat, bemerkenswert. Ein tiefergehendes Arbeiten ist dank der zahlreichen Urteilsnachweise zu Beginn jedes Abschnitts sowie durch die vielen Fundstellen in den Fußnoten ohne weiteres möglich. Zum anderen ist die Aktualität ein großer Pluspunkt. Im Bereich der Parteifinanzierung und des Parteiverbotsverfahrens wimmelt es nur so von Fundstellen aus den Jahren 2000 bis 2002, und auch für den Tierschutz als Staatsziel werden schon topaktuelle Nachweise bereit gehalten. Dies ist durch eine nur geringe Zeitspanne zwischen Redaktionsschluß und Veröffentlichung möglich und wird durch kein anderes Lehrbuch in dieser Form erreicht.

Gesamteindruck: Dem vorliegenden Buch zum Staatsorganisationsrecht gelingt es, die oft als trocken empfundenen klausurspezifischen Probleme anschaulich darzustellen. In Kombination mit der Verlagshomepage, insbesondere der Rubrik "Aktuelles", auf der Buchauszüge und neuere Entwicklungen zu finden sind, wird hier eine topaktuelle Klausurvorbereitung geboten. Das Studienbuch ist sowohl zur ersten Aneignung des Stoffes als auch zur Wiederholung überaus empfehlenswert."

Quelle: JURAwelt

"Das Staatsorganisationsrecht gehört bei der Polizei notwendigerweise zur Ausbildung, weil es nicht zuletzt auch die Grundlagen für das Polizei- und Ordnungsrecht gibt. Bei der Bundespolizei, dem Bundesgrenzschutz, sind ihm im Rahmen von Staats- und Verfassungsrecht nach dem aktuellen Studienplan für den Vorbereitungsdienst im gehobenen Polizeivollzugsdienst nennenswerte Lehrkontingente zugeordnet, sodass es auch Gegenstand von Leistungsnachweisen und Laufbahnprüfungen ist. Für die Studentinnen und Studenten an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz, ist das Staatsorganisationsrecht allerdings "nur" ein Teil eines sehr vielfältigen Fächerkanons, sodass es deshalb für sie wichtig ist, ein Lehrbuch an die Hand zu bekommen, das kompakt - ohne auf Wesentliches zu verzichten - die Inhalte aufbereitet und sich so zur Vorbereitung bestens geeignet.

Häufig machen die Studentinnen und Studenten die Erfahrung, dass das Staatsrecht nicht immer leicht zugänglich ist, insbesondere bereitet die Umsetzung staatsrechtlicher Kenntnisse in die konkrete Fallbearbeitung oder bei der Beurteilung der Lage Schwierigkeiten. Aus dieser Erfahrung ergibt sich, dass die Seminararbeit allein, die gerade im Staatsorganisationsrecht häufig - vom Dozenten ungewollt - mangels Vorkenntnisse der Studierenden zu großen Teilen in den Vorlesungsstil übergeht, nicht ausreicht. Vielmehr muss - im Übrigen ganz im Sinne der biologischen Lernvoraussetzungen, die ja die Verwendung mehrerer Eingangskanäle zur Wissensaufnahme in das Gehirn fordern - das Basiswissen zum Staatsorganisationsrecht durch Anwendung unterschiedlicher Lerntechniken erarbeitet werden.

Soweit dieses über das eine Medium "Buch" möglich ist, werden in dem vorliegenden Werk von Rolf Schmidt tatsächlich unterschiedliche Lerntechniken angewendet. Denn auch diesem Werk kommt es zu Gute, dass der Verfasser sich ausschließlich und hauptamtlich mit der Erstellung von Lehrbüchern befasst und seit Jahren an einer stetigen Verbesserung ihrer Inhalte bis hin zur Perfektion arbeitet.

Das Buch gliedert sich in acht Kapitel: Das erste behandelt das Grundgesetz als die Verfassung Deutschlands, ordnet das Verfassungsrecht ein und zeigt die historischen Grundlagen des Grundgesetzes auf. Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit den Grundbegriffen des allgemeinen Staatsrechts, insbesondere mit der "Drei-Elemente-Lehre". Das dritte Kapitel beinhaltet die Staatsformmerkmale und Staatszielbestimmungen, nämlich Republik, Bundesstaat, Parlamentarische Demokratie, Rechtsstaat und Gewaltenteilung, Sozialstaatsprinzip sowie dem Umweltschutz als Staatsziel. Das vierte Kapitel widmet sich den politischen Parteien und geht dabei auf die Funktion der Parteien in der parlamentarischen Demokratie, die Chancengleichheit der politischen Parteien, die Parteienfinanzierung und das Verbot verfassungswidriger Parteien nach Art. 21 II GG ein. Das fünfte Kapitel behandelt die obersten Verfassungsorgane (Staatsorgane): Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundesregierung und Bundeskanzler, Bundespräsident und Bundesverfassungsgericht einschließlich aller verfassungsrechtlichen Verfahrensarten. Das sechste Kapitel nimmt sich dem Gesetzgebungsverfahren an mit der Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen, dem Gesetzgebungsverfahren nach den Art. 76 ff. GG sowie verfassungsändernden Gesetzen und bespricht ausführlich außerdem den Erlass von Rechtsverordnungen. Das siebte Kapitel behandelt ausschließlich die Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung, im achten Kapitel wird schließlich noch die Finanzverfassung mit Ausgabenlast (Art. 104a GG) und Steuergesetzgebungskompetenzen (Art. 105 GG) besprochen.

Die hier vorgestellte 3. Auflage ist hochaktuell und berücksichtigt dabei die zügige Rechtsentwicklung im Bereich des Staatsrechts. Noch stärker als in der Vorauflage wurde vor allem das Recht der Europäischen Union und dessen Einfluss auf die nationale Rechtsordnung berücksichtigt. Auf nationaler Ebene sind nicht nur die neuesten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, sondern auch die Aufnahme der Staatszielbestimmung Tierschutz in die Verfassung eingearbeitet worden. Denn künftig wird die Staatszielbestimmung Tierschutz nicht mehr zwingend hinter der vorbehaltlos gewährten Wissenschafts?, Kunst- und Religionsfreiheit zurücktreten. Dies hat zur Folge, dass zum Beispiel das Schächten - anders als noch durch das Bundesverfassungsgericht festgestellt - nicht mehr so umfänglich möglich sein wird. Außerdem berücksichtigt das Lehrbuch die umfangreichen Änderungen des Parteiengesetzes.

Auch dieses Studienbuch folgt dem Konzept aller Lehrbücher des Verfassers und erreicht mühelos das gesetzte Ziel, verständlich und anschaulich zu sein, ohne die Komplexität des Stoffes zu verbergen oder in unzulässiger Weise zu vereinfachen. Wie oben im Einzelnen schon aufgeschlüsselt, befasst sich das Lehrbuch über das deutsche Staatsorganisationsrecht inhaltlich mit den obersten Staatsorganen und ihren Funktionen, dem Verhältnis von Bund und Ländern sowie mit sonstigen grundlegenden Aspekten des Staatsrechts, insbesondere dem Rechtsstaats- und dem Demokratieprinzip. Im Zentrum der didaktischen Aufbereitung steht hier die Methodik der Falllösung. Der Leser wird systematisch durch ·

  • die Grundbegriffe des allgemeinen Staatsrechts,
  • die Staatsformmerkmale und Staatsziele,
  • die Stellung der politischen Parteien zwischen Staat und Gesellschaft,
  • die obersten Verfassungsorgane einschließlich des Bundesverfassungsgerichts,
  • das Gesetzgebungsverfahren, den Verwaltungsaufbau und die Ausführung der Gesetze durch die Verwaltung
  • sowie die Finanzverfassung geführt.

Jedem Kapitel sind zunächst wichtige Entscheidungen der obersten Gerichte, insbesondere des Bundesverfassungsgerichts vorangestellt. Streitstände werden so aufbereitet, wie sie auch in einer Klausur aufzubereiten sind. Soweit die gegenübergestellten Auffassungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und der Streit daher entschieden werden muss, nimmt der Verfasser unmittelbar im Anschluss an die Streitdarstellung einen eigenen Standpunkt ein, ohne dabei - wie es gelegentlich in professoralen Werken zu finden ist - andere oder sogar die herrschende Meinung in Fußnoten zu verbannen. Die umfänglich vorgebrachten Argumente erlauben es aber dem Leser, sich für eine andere Lösung zu entscheiden. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung beinhaltet das Buch zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen im Gutachtenstil. Auch hier wird das Lernen durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise deutlich erleichtert.

Das Lehrbuch geht weit über das Basiswissen zum Staatsorganisationsrecht hinaus und belegt alle Problemlagen oder nur Definitionen mit Fundstellen aus der aktuellen Rechtsprechung. Außerdem ist in besonders umfänglicher Weise weiterführende Literatur verarbeitet. Die optisch betonten Kurzdefinitionen lassen das Werk außerdem auch als Repetitorium nutzen. Studierende, die mehr über die Abstraktionsebene lernen, werden durchgängig zusätzlich mit veranschaulichenden Übersichten bedient. Außerdem "lebt" das Lehrbuch von den vielen Fällen, die überwiegend der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entlehnt sind. Sehr erfreulich ist, dass zu diesen Beispielsfällen auch "Musterlösungen" geliefert werden. So kann auch die fortgeschrittene Studentin und der fortgeschrittene Student, die vor der Laufbahnprüfung in der Regel immer noch von Zweifeln geplagt werden, durch Lesen der Lösungen ihre eigenen Ergebnisse bestätigt sehen! Misslich empfinde ich es für ein "Lehrbuch" aber auch hier, dass der Verfasser immer noch an der alten Rechtschreibung hängt.

Das Studienbuch ist auch konkret als Nachschlagewerk zu verwenden. Dafür sorgen einerseits am Ende das Sachregister, andererseits - und vor allem - das ausführliche Inhaltsverzeichnis, das bereits die einschlägigen Stichworte enthält. Sehr angenehm und hilfreich ist die aufgeführte umfängliche Bibliographie zum Studium des Staatsrechts, das noch etwas brauchbarer wäre, wenn es aufgegliedert würde in Kommentare zum Grundgesetz, Handbücher, Lehrbücher und Grundrisse, Fall- und Entscheidungssammlungen, Repetitorien sowie sonstige Beiträge. Positiv ist hier aber zu bemerken, dass Schmidt sich nicht auf die bei Juristen in der Regel üblichen "Literaturverstümmelungen" beschränkt, sondern informativ neben dem Titel auch die Vornamen der AutorInnen sowie Auflage und Erscheinungsjahr aufführt. Bei den vielen verarbeiteten Fällen wäre vielleicht ein Fallregister wünschenswert.

In der Gesamtbewertung ist festzuhalten, dass dieses Lehrbuch von Rolf Schmidt - ebenso wie seine anderen Studienbücher - dem Konzept folgt, ein Lehrbuch an die Hand zu geben, das, ohne auf Wesentliches zu verzichten, dennoch kompakt ist und in seiner Aufbereitung die lernpsychologischen Bedingungen möglichst optimal berücksichtigt. Es ist

  • am Klausuraufbau orientiert,
  • enthält den gesamten für den Studienverlauf und seinen erfolgreichen Abschluss notwendigen Wissensstoff,
  • setzt keinerlei Vorkenntnisse voraus,
  • verwendet eine klare und verständliche Sprache,
  • ermöglicht eine zügige Einarbeitung in die Materie und
  • ist daher gleichermaßen für Studienanfänger und Prüfungskandidaten geeignet.

Studentinnen und Studenten, die an einer Polizeifachhochschule studieren, deren Studium also eine sehr breit gestreute Fächerpalette umfasst, werden - insbesondere in Anbetracht des vergleichsweise günstigen Preises - bestens bedient. Das Studienbuch zum Staatsorganisationsrecht eignet sich sowohl der Erarbeitung als auch der mühelosen Wiederholung des Lehrstoffes. Auch dieses Lehrbuch von Rolf Schmidt ist ein Spitzenprodukt, das für das Studium an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz, als notwendiges Arbeitsmittel einzustufen ist. Es gehört also nicht nur in die Hochschulbibliothek, sondern in den privaten Bücherschrank einer jeden Studentin und eines jeden Studenten!

Quelle: Prof. Dr. Martin H. W. Möllers, Fachkoordinator des Studienbereichs Gesellschaftswissenschaften an der Fachhochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundesgrenzschutz

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