Die Neuauflage des Allgemeinen Teils des Strafrechts von Schmidt behandelt zunächst die Aufgaben und Zwecke des Strafrechts anhand der verschiedenen Straftheorien sowie den Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts und die Garantiefunktion des Strafrechts. Besonders erwähnenswert sind hier die Darstellungen der Auslegungsmethoden, des Grundsatzes in dubio pro reo, der Wahlfeststellung und Postpendenz und Präpendenz, die für anspruchsvolle Fälle im Examen beherrscht werden müssen.
Die Aufbereitung des Lehrstoffes beginnt mit einer ausführlichen Darstellung des vorsätzlich begangenen Erfolgsdeliktes. Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld werden detailliert erklärt. Schmidt erläutert für jeden Deliktstyp zunächst die grundsätzliche Bedeutung. Daran schließen sich ein kommentiertes Aufbauschema - hervorragend geeignet auch zur Wiederholung unmittelbar vor einer Klausur - und kurze Erläuterungen der Definitionen an. Dem folgt die Erörterung aller Prüfungspunkte in einer klausurorientierten Darstellung. Wo Definitionen unstreitig sind, sind diese grau unterlegt. Andernfalls wird der Streitstand so aufbereitet, wie er auch in der Klausur darzustellen ist. Im Anschluss wird ein eigener Standpunkt eingenommen.
Besonders gelungen sind die Erläuterungen zur objektiven Zurechnung im Rahmen des objektiven Tatbestandes - ein zentrales und zwischen Literatur und Rechtsprechung sehr umstrittenes Thema, das strukturiert aufbereitet wird.
Neben Beispielen mit ausführlichen Lösungsansätzen verwendet Schmidt übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Grafiken und tabellarische Zusammenstellungen. Die einführenden Prüfungsübersichten sind didaktisch gut gelungen. Zum einen handelt es sich hierbei um sehr gute Schemata, die man im Strafrecht beherrschen muss. Zum anderen ist der einführende Prüfungsaufbau eine gute Vorschau auf das, was den Leser im nachfolgenden Kapitel erwartet.
Die Strafrechtstitel aus dem Verlag Rolf Schmidt sind didaktisch sehr gut gelungen und daher bereits für Anfangssemester empfehlenswert.

Anmerkung der Redaktion: es wurden 5 von 5 möglichen Punkten vergeben

Wie auch immer man sich im Jurastudium eine bestimmte Materie erschließen will, ein Lehrbuch stellt dabei eine unverzichtbare Quelle für die Einarbeitung, Vertiefung und Auseinadersetzung mit dem entsprechenden Rechtsgebiet dar. So ist es gerade für Einsteiger wichtig, grundlegende Strukturen und umfangreiche Sachverhalte durchdringen zu können, ohne hinterfragen zu müssen, was der Autor mit übertrieben komplizierten Formulierungen meint. Diesen Spagat schafft Rolf Schmidt in seinem Buch zum Allgemeinen Teil des Strafrechtes. Gut gegliedert, mit Definitionserklärungen, da wo es notwenig ist, und vielen Beispielen wartet das Buch mit Texten auf, bei denen der Autor weder die rhetorische Keule auspackt noch trivial wird. Dies ist wohl auch der Grund dafür, warum das Buch selten auf Literaturlisten von Dozenten auftaucht, jedoch von Kommilitonen höherer Semester gern empfohlen wird. Auch nicht unbedingt in allen Lehrbüchern auf dem Markt üblich, hier aber gut gelungen, ist das nutzerfreundliche Schriftbild. Durchgängig sehr gut lesbar, mit klaren und wiederkehrenden Hervorhebungen, eignet es sich auch für langes und konzentriertes Arbeiten. Übersichtstafeln in Form von Tabellen und Grafiken unterstützen die Erarbeitung der einzelnen Zhemengebiete und stellen eine nützliche didaktische Ergänzung dar.
Fazit: Rolf Schmidts Lehrbuch Strafrecht - Allgemeiner Teil in der 8. Auflage vom Januar 2009 ist es durchaus wert, aus dem Regal genommen, gelesen und natürlich auch gekauft zu werden. Die Kosten-Nutzen-Rechnung geht mit einem Neupreis von 19,80 € nämlich absolut auf.

Hält man Ende April 2008 ein Lernbuch in der Hand, welches bereits Literatur und Rechtsprechung von April 2008 aufgenommen hat, dann kann es sich eigentlich nur um ein Werk aus dem Verlag Rolf Schmidt handeln. Aktueller ist rechtswissenschaftliche Studienliteratur in gedruckter Form jedenfalls kaum für den Studenten erhältlich.

Wieder ist es Dr. Rolf Schmidt dabei gelungen, sein bereits in der 7. Auflage erscheinendes Buch zum Allgemeinen Teil des Strafrechts kompakt aufzubereiten. In gewohnter Art und Weise wird zu Beginn fast eines jeden Kapitels ein Überblick gegeben, dem sich ein sehr ausführliches Aufbauschema anschließt. Sodann werden die im Aufbauschema verwendeten Gliederungspunkte detailliert kommentiert. Dabei fällt neben den einzelnen Hervorhebungen im Text besonders die Hervorhebung der Jahreszahlen in den Fußnoten auf, anhand derer man den aktuellen Stand in Lehre und Rechtsprechung noch schneller erfassen und zeitlich einordnen kann. Die ergänzenden Hinweise zur Fallbearbeitung, die weiterführenden Hinweise sowie zahlreiche kleinere Grafiken und Tabellen runden den positiven Gesamteindruck ab.

Durch die Verwendung einer durchgehenden Randnummerierung führt das ausführliche Stichwortverzeichnis den Leser direkt zu den ihn interessierenden Rechtsfragen, was das vorliegende Werk nicht nur zu einem umfangreichen Lernbuch, sondern auch zu einem umfassenden Nachschlagewerk insbesondere für Jura-Anfangssemester macht. Hervorzuheben ist, dass gerade dieser Zielgruppe vertiefend die schwer zugängliche Irrtumsproblematik durch den am Ende des Buches befindlichen zusätzlichen Anhang grafisch und mit Beispielsfällen erläutert wird.

Insgesamt erhält man in Anbetracht des moderaten Preises ein Lernbuch, das einen optimalen Einstieg in das Studium der Rechtswissenschaften gewährleistet; beginnt dieses doch oft mit der Übung im Strafrecht für Anfänger und damit mit den Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts.

Was für juristische Lehrbücher allgemein gilt, gilt natürlich für die Lehrbücher, die sich inhaltlich dem ersten Semester widmen ganz besonders: Ein verständlicher Stil, übersichtliche Gliederung und vor allem hervorragende Prüfungsschemata erleichtern den Einstieg entscheidend und machen schnell den Unterschied zwischen Lust oder Frust am juristischen Studium aus. Längst kein Geheimtipp mehr, sondern vielmehr eine ernstzunehmende Alternative zum herkömmlichen und oft stark wissenschaftlich orientierten Lehrbuch sind die Werke aus dem Verlag Dr. Rolf Schmidt.

Das Strafrecht Allgemeiner Teil markiert nicht nur den Einstieg in das strafrechtliche Grundstudium, sondern begleitet den Jurastudenten durch seine gesamte Ausbildung, so dass ein gutes Lehrbuch sich nicht nur durch eine gute Vermittlung des Stoffs auszeichnet, sondern auch durch seine Qualitäten als Nachschlagewerk in höheren Semestern, gerade bei der Vorbereitung auf eine Klausur oder das Examen. Schmidts Werk beginnt mit der Einführung in die Aufgaben und den Zweck des Strafrechts sowie einem Überblick über den Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts. Dieser Einführung schließen sich kurze Kapitel über die Grundlagen der Strafbarkeit sowie der strafrechtlichen Grundbegriffe und Einteilung der Delikte an.

Der erste große Abschnitt des Lehrbuchs befasst sich mit dem vorsätzlich begangenen Erfolgsdelikt und offenbart gleich zu Beginn eine der großen Stärken sämtlicher Werke aus dem Dr. Rolf Schmidt Verlag: Ein übersichtliches und knapp aber präzise erläutertes Prüfungsschema schafft den Überblick über die folgenden Erläuterungen und erspart es dem Leser das zeitraubende eigenhändige Erstellen eines Prüfungsschemas. Die sich anschließende Behandlung des Themas glänzt sowohl durch ihr gutes Layout, welches dem Lesefluss ebenso zu Gute kommt, wie der klare und verständliche Stil des Autors.

Zwar fließen in das Lehrbuch keine eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse ein, so dass es sich -wie schon eingangs erwähnt- nicht um ein klassisches Lehrbuch handelt. Der inhaltlichen Qualität tut dies jedoch keinen Abbruch, denn der Stoff wird nicht nur in der notwendigen Tiefe behandelt, sondern auch sämtliche relevanten Streitstände sind samt umfangreichen Literaturhinweisen enthalten und ermöglichen dem Studenten so eine wissenschaftliche Vertiefung und eine gute Grundlage für die Anfertigung der Hausarbeiten im juristischen Studium. Insbesondere die Behandlung der Komplexe Rechtswidrigkeit und Schuld sind in diesem Zusammenhang hervorzuheben, die meist einen Schwerpunkt bei der Anfertigung der ersten Hausarbeit im Strafrecht bilden.

Auch die Kapitel zum Versuch und zur Fahrlässigkeit befriedigen nicht nur die Bedürfnisse der Studenten der unteren Fachsemester auch für Studierende des Hauptstudiums und Examenskandidaten eignet sich die Darstellung ideal zur Wiederholung vor der Prüfung. Abgerundet wird dies durch die Ausführungen zu Täterschaft und Teilnahme sowie den Konkurrenzen, welche über das gesamte Studium hinweg ein ständiger Begleiter sind, der den Studenten in Prüfungen ins Schwitzen bringt, dem nach ausführlicher Lektüre dieses Lehrbuchs der Schrecken aber deutlich genommen ist. Mit diesem überzeugenden Auftritt sichert sich Rolf Schmidt – Strafrecht Allgemeiner Teil die verdiente Höchstnote.

Bei dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gibt es eine Fül­le von Büchern im Angebot. Das vorliegende Buch besticht schon wie in der letzten Auflage durch eine sehr gute visuel­le Darstellung. Dazu zählen die deutlich gemachten Fallhin­weise sowie der Aufbau für Falllösungen. Hinzukommen, wie gehabt, sehr einprägsame Definitionen, die nicht durch ihre Komplexität, sondern ihre Einfachheit bestechen.

Für das erste Semester ist es sehr schön, dass der Aufbau des Buches und seiner Kapitel mit den entsprechenden Pro­blemen sich stark am Fall orientieren. Es gibt auch sehr gute vorgegebene Darstellungen zur Falllösung. Diese in Verbin­dung mit den Definitionen sind gut dazu geeignet, die Vor­lesung vor- und nachzubereiten.

Ansonsten ist nur noch hinzuzufügen, dass das Buch die nötige Rechtsprechung nennt und die Streitstände deutlich dargestellt und die gegenläufigen Meinungen gegeneinan­der abgewogen werden. Ansonsten dürften nach der Lektüre des Buches keine Fragen offen bleiben (Marco Loepke).

Seit bereits einem Jahrzehnt hat sich Dr. Rolf Schmidt zum Ziel gesetzt, den Studierenden Lehrbücher an die Hand zu geben, die den Bedürfnissen der Studierenden in jeder Hinsicht gerecht werden, Dazu zählen zum einen die äußere Gestaltung, zum anderen aber auch die didaktische und methodische Aufbereitung des Stoffes. Dabei legt der Autor großen Wert auf die Aktualität der Darstellung, d.h. der lehnt die im Buch enthaltenen Beispielsfälle oftmals an Gerichtsentscheidungen an, die aufgrund der zeitlichen Nähe noch nicht in den juristischen Zeitschriften veröffentlicht werden. Gerade aber solche Fälle sind es, die nicht selten zum Gegenstand von Prüfungsklausuren (Scheine, Examen) gemacht werden.

Dementsprechend wird der Leser auch mit der vorliegend zu besprechenden 5. Auflage des Studienbuches zum Allgemeinen Teil des Strafrechts wieder auf den neuesten Stand gebracht.

Von der Aktualität abgesehen, erkennt der Leser bereits nach kurzer Lektüre auch in methodischer Hinsicht, dass es mit dem Buch möglich ist, sich optimal auf Übung und Examen vorzubereiten, da es sowohl geeignet ist, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, als auch vertiefend in die unter Umständen unüberschaubare Materie des Allgemeinen Teils einzusteigen. Denn der Autor schafft es, den Stoff mittels einer Kombination von Fließtext und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen zu vermitteln. Neben Beispielen mit im Gutachtenstil ausformulierten Lösungsansätzen verwendet der Autor übersichtliche Hinweise für die Fallbearbeitung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen.

Eine Besonderheit stellen die einführenden Prüfungsübersichten dar. Dabei handelt es sich um kommentierte Aufbauschemata, die sozusagen eine Kurzerläuterung aller Definitionen und Streitstände enthalten, somit als Lernunterlage für das Kurzzeitgedächtnis im unmittelbaren Vorfeld einer Klausur herangezogen werden können.

Im Anschluss an den jeweiligen Überblick erfolgt die Erläuterung jedes einzelnen Prüfungspunkts in einer klausuraufbauorientierten Darstellungsweise. Wo Definitionen unstreitig sind, werden diese grau unterlegt genannt. Ist die Definition eines Merkmals/ Prüfungspunkts streitig, wird der Streitstand so aufbereitet, wie er auch in der Klausur aufzubereiten wäre. Im Anschluss an die Streitdarstellung wird ein eigener Standpunkt eingenommen, sofern die gegenübergestellten Auffassungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen, und der Streit daher entschieden werden muss. Selbstverständlich ist es dem Leser anheim gestellt, sich für eine andere Lösung zu entscheiden. Argumente dafür sind der dargestellten Gegenauffassung zu entnehmen.

Leider schreckt die Anzahl von 508 Seiten den Leser zunächst ab. Doch bei genauem Hinsehen erweist sich diese Seitenzahl nicht nur als berechtigt, sondern sogar als erforderlich, denn der Verfasser muss schließlich auch den gesamten prüfungsrelevanten Stoff des AT unterbringen. Eine geringere Seitenzahl ginge zulasten der Vollständigkeit und würde jedenfalls den Erwartungen von Examenskandidaten nicht gerecht werden.

Fazit: Auch mit der Neuauflage ist es Rolf Schmidt gelungen, uns ein überaus brauchbares Arbeitsmittel in die Hand zu geben. Das Buch besticht vor allem durch seine Aktualität und die mit diesem Buch erlernbare Fallbearbeitungstechnik. Damit ist es ein ideales Übungsmittel für Klausuren, Hausarbeiten und Examen.

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Das Lehrbuch zum Strafrecht AT aus dem Rolf Schmidt Verlag ist vermutlich eines der besten Lehrbücher auf dem Markt. Es überzeugt vor allem durch seine geordnete Struktur und den sehr verständlichen Sprachstil. Zudem enthält es viele Tipps zum Aufbau eines Gutachtens sowie zur Falllösung im Allgemeinen. Die einzelnen Themenbereiche werden so knapp wie möglich, jedoch so ausführlich wie nötig beschrieben, so dass es sowohl Anfangssemestern, als auch Examenskandidaten einen guten Überblick über die strafrechtliche Dogmatik liefern wird und alle Voraussetzungen für eine erfolgreiche Prüfung bietet. Warum dieses Buch bisher noch nicht auf den Literaturlisten der meisten Professoren aufgetaucht ist, ist mir schleierhaft, denn mit diesem Lehrbuch erhält der Student das nötige Rüstzeug um die Materie des Strafrechts zu verstehen und zugleich ein ausgezeichnetes Gutachten schreiben zu können.

Quelle: www.jurawiki.de

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In der 5. Auflage erschien im Juli 2006 Rolf Schmidts "Allgemeiner Teil" zum Strafrecht. In mittlerweile guter Tradition folgte das Werk der Vorauflage nach nur einem Jahr mit zahlreichen Ergänzungen und einer daraus resultierenden nicht geringen Erweiterung des Umfangs. Ausweislich seines Vorwortes und des Vorwortes zur 1. Auflage erhebt das Buch den Anspruch, sowohl für Übungs- als auch für Examensarbeiten nicht nur das prüfungsrelevante Wissen zu vermitteln, sondern in gleichem Maße den Leser die strafrechtlich elementare Fertigkeit der überzeugenden Gutachtenerstellung zu lehren.


Der Aufbau folgt der bewährten Struktur klassischer Strafrechtslehrbücher. Zunächst hervorzuheben ist der gelungene und im Vergleich zur Vorauflage ausgedehnte Einstieg in Form der ersten Kapitel, in denen Aufgaben und Zwecke des Strafrechts anhand der verschiedenen Straftheorien erläutert werden und hinzutretend neben dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts ebenso die Garantiefunktion des Strafrechts Eingang in die Erläuterung strafrechtlicher Grundlagenkenntnisse gefunden haben. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die kurze Darstellung der verschiedenen Auslegungsmethoden und deren Zusammenspiel, sowie die Einführungen in den Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo, die Wahlfeststellung und Grundlagen der Postpendenz und Präpendenz, welche für die Bearbeitung anspruchsvoller Fälle beherrscht werden sollten und in der Vorbereitung auf das Examen unentbehrlich sind.

Die Aufbereitung des Lehrstoffes beginnt mit der breiten Darstellung des vorsätzlich begangenen Erfolgsdeliktes. Anhand des dreigliedrigen Prüfungsaufbaus werden Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld sehr detailliert erklärt. Dabei wird das Buch insbesondere seinem Anspruch gerecht, die Komplexität einzelner Themengebiet gerade nicht auszublenden und zu vereinfachen. Vielmehr werden auch schwierige Fallgestaltungen anschaulich erläutert, um das Problembewusstsein des aufmerksamen Lesers zu schulen und die Fähigkeit zu vermitteln, adäquate Lösungen argumentativ herzuleiten.

Besonders erwähnenswert ist die bisher von anderen Lehrbüchern nicht erreichte Darstellungsweise. Vor der eigentlichen Aufbereitung des materiell-rechtlichen Wissens erfolgen abschnittsweise Überblicke zu den folgenden Themenkomplexen kombiniert mit kommentierten Aufbauschemata, welche bereits die wesentlichen Definitionen und potentielle Streitstände andeuten. Dies bildet einen soliden Einstieg, auf dessen Grundlage sich eine detaillierte Stoffdarstellung anschließen kann. Kurze Beispielsfälle werden dabei begleitend zum jeweiligen Thema aufgezeigt, welches in der Regel mit der klausurartigen Lösung eines anspruchsvolleren Übungsfalles zur Wiederholung und Vertiefung genannter Strukturen, Definitionen und Streitstände abgeschlossen wird.

Außerordentlich gut gelungen sind die Erläuterungen zur objektiven Zurechnung im Rahmen des objektiven Tatbestandes, welche durch eine klare Strukturierung und zahlreiche Beispiele dieses zentrale Thema lehrreich beleuchten und zudem die teilweise in anderen Lehrbüchern verwirrende Überschneidung der in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Fallgruppen zu vermeiden wissen. Aber auch die Ausführungen zum subjektiven Tatbestand sind gekennzeichnet von dem Bestreben der Vollständigkeit. So werden nicht nur die klassischen Vorsatzformen dargelegt, sondern vielmehr auch die seltener in der juristischen Klausur erscheinenden Termini des dolus antecedens, dolus subsequens, dolus cumulativus oder dolus alternativus dem Leser anhand sehr aktueller Rechtssprechungs- und Literaturnachweise sachgerecht aufbereitet. So werden auch die folgenden Kapitel über Versuchs- und Fahrlässigkeitsstrafbarkeit, das Unterlassungsdelikt und die Vorsatz-Fahrlässigkeits-Kombinationen, sowie über Täterschaft und Teilnahme, strafrechtliche Irrtumslehre und Konkurrenzen in der aufgezeigten Gestaltung dem Leser dargeboten.

Wiederum sehr anschaulich sind die Abschnitte über das (versuchte) erfolgsqualifizierte Delikt gelungen. Gerade die in diesem Rahmen gewählte kritische Darstellung älterer höchstrichterlicher Entscheidungen und deren Argumentationslinien und die anschließende Lösung von Originalfällen aus jüngerer Zeit lehren den Leser nicht nur die reine Kenntnis der inhärenten Probleme, sondern vielmehr eine eigenständige Lösung argumentativ zu entwickeln. Gleichermaßen verdient die zwar kurze, aber dennoch überzeugende Diskussion der möglichen Konstruktion einer fahrlässigen Mittäterschaft Beifall und zeigt erneut, dass durchaus anspruchsvolle und nicht standardisierte Fälle mit den im Vorfeld erlernten juristischen Grundkenntnissen sachgerecht bearbeitet werden können. Hinzutretend wurde das Buch im Vergleich zur Vorauflage nunmehr um eine mit Beispielen erläuterte Übersicht strafrechtlich relevanter Irrtümer im Anhang erweitert, welche bei der Vermittlung des Stoffes aus diesem Themenkomplex sehr sinnvoll erscheint.

Kritisch zu beleuchten sind hingegen die Abhandlungen über Exzess und Irrtümer im Rahmen der mittelbaren Täterschaft. Zwar werden die die gängigsten Irrtümer in der Beziehung zwischen Vorder- und Hintermann aufgezeigt und kurz erläutert. Beachtet man jedoch den Umstand des erhöhten Schwierigkeitsgrades und der daraus resultierenden Examensrelevanz, hätte eine etwas ausführlichere Auseinandersetzung mit ausgewählten Irrtumskonstellationen zur vollständigen Durchdringung des Themengebiets hilfreich sein können. Auch die häufig zu findenden Verweise in andere Kapitel, in denen die Bearbeitung des angesprochenen Stoffes aus Sicht des Verfassers richtiger erscheint, bedürfen einer gewissen Gewöhnung. Jedenfalls ist aber die Abdeckung des Stoffes aus dem Allgemeinen Teil des Strafrechts gewährleistet, ohne unnötige Doppelungen in den verschiedenen Kapiteln zu provozieren. Die konkrete Umsetzung dieses Ziels durch die genannte Verweistechnik ist letztendlich eine Frage persönlicher Präferenzen und vermag den Gesamteindruck des Buches nicht zu schmälern.

Geprägt sind die Ausführungen Schmidts von äußerst hoher Aktualität. Neueste Urteile wurden konsequent in Text und Fußnoten eingearbeitet und entsprechend ihrer Relevanz für die zukünftige juristische Ausbildung in mehr oder minder umfangreiche Übungsfälle integriert und aufbereitet. Eine zusätzliche Ergänzung zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Rechtsprechung findet sich stets aktualisiert auf der Homepage http://www.verlag-rolf-schmidt.de. Das Zusammenspiel von Lehrbuch und aktueller Rechtsprechungsdarstellung im Internet bietet besonders Studenten im Rahmen Ihrer Examensvorbereitung eine verlässliche und ausreichende Möglichkeit, notwendige Kenntnisse zu erlangen und zu vertiefen.

Gesamteindruck:
Abschließend lässt sich feststellen, dass dem Verfasser die Zusammenstellung des notwendigen Wissens zum Allgemeinen Teil des Strafrechts sowie der Vermittlung der grundlegenden Fähigkeit der strafrechtlichen Gutachtenerstellung im Hinblick auf die Zielgruppe sehr gut gelungen ist. Die Leser dieses Buches erhalten ein taugliches Arbeitsmittel zur Erlangung, Wiederholung und Vertiefung ihrer strafrechtlichen Kenntnisse und detaillierte Einblicke in Arbeitstechniken und Aufbaufragen. Insoweit ist Rolf Schmidts "Strafrecht – Allgemeiner Teil" als mittlerweile etabliertes Arbeitsbuch weiterhin sehr zu empfehlen.

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Die Lehrbücher zum Strafrecht sind seit fast einem Jahrzehnt das Aushängeschild des Verlages Rolf Schmidt. Bereits die ersten Auflagen verhalfen Studenten bei Klausuren und Hausarbeiten den nötigen Durchblick, da kaum ein anderes Lehrbuch mit der Aktualität dieser Bände mitzuhalten wusste. In steter Regelmäßigkeit werden nun die Einzelwerke zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches neu aufgelegt, um dieser zeitlichen Genauigkeit weiter Genüge zu tun. Das Lehrbuch zum AT befasst den Leser auf über 500 Seiten mit den Details der strafrechtlichen Dogmatik, die Lehrbücher zum BT sind einmal knapp über und einmal knapp unter 400 Seiten verfasst, sodass der Leser sich immer einer überschaubaren und in absehbarer Zeit zu bewältigenden Stoffmenge gegenüber sieht.

Die Gestaltung der Werke dieses Verlages steht traditionell hoch in der Gunst der Käufer und Leser und die Autoren schaffen es stets, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen verwenden die Autoren übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen. Viele Konkurrenzwerke beinhalten diesen Service (noch) nicht.

Der Allgemeine Teil des Strafrechts ist generell eine große Herausforderung für Autoren. Nirgendwo sonst muss man sich noch mit so antiquierten Theorien ernsthaft auseinander setzen, da diese in Klausuren noch in Diskussionen genannt werden müssen. Nach der Einleitung mit Zwecken des Strafrechts und dem Anwendungsbereich des deutschen Strafrechts konfrontiert der Autor den Leser gleich mit harter Kost: im Rahmen der Garantiefunktionen werden die Grundsätze der Wahlfeststellung, Prä- und Postpendenz erarbeitet. Dies ist für die Examensvorbereitung optimal platziert, aber ein Einsteiger könnte hier leicht überfordert sein, zumal erst danach die Grundlagen der Strafbarkeit angegangen werden, also Handlung, Deliktsaufbau, Prüfungsreihenfolge und strafrechtliche Grundbegriffe. Dem Erfolgsdelikt wird in den Formen Vorsatz und Versuch der Großteil des Werks gewidmet, wobei der Autor es immer wieder schafft auch wirklich jede (geregelte) Variante mit aufzunehmen, etwa beim unmittelbaren Ansetzen, bei der Lehre der objektiven Zurechnung oder der actio libera in causa. Auch die Behandlung der Notwehr gefällt gut, ebenso die solide Unterscheidung zwischen Einverständnis und Einwilligung. Die zivilrechtlichen Rechtfertigungsgründe sind instruktiv erfasst und auch der komplexe Rücktritt vom Versuch bei mehreren Beteiligten wird gelungen dargestellt. Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikte werden souverän erläutert und der stete Rückbezug der BT-Bände zum AT-Werk sichert die Konstanz der Ausführungen. Nach einem kompakten Ausflug in die erfolgsqualifizierten Delikte, deren Darstellung ebenfalls durch die BT-Bände ergänzt wird, befasst der Autor den Leser intensiv mit der Beteiligung und den Akzessorietätslockerungen. Auch Exzessformen werden geschickt in den Kontext eingepasst. Das Schlusskapitel erklärt die Lehre von den Konkurrenzen.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben. Durch die kontinuierliche Aktualisierung auch im Online-Bereich des Verlages bekommt der Leser eine Rundumversorgung mit strafrechtlichem Wissen. Wer spezifische wissenschaftliche Akzente in seiner Ausbildung setzen will, erhält mit diesen Büchern jedenfalls eine optimale Wissens- und Ausgangsgrundlage.

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Mit der nun schon 5. Auflage des Strafrechtsbuchs zum Allgemeinen Teil hat der Autor Rolf Schmidt es auch diesmal geschafft, im Vergleich zu vorhergehenden Auflagen diese zu erweitern und trotzdem der allgemein bekannten Konzeption treu zu bleiben.

Zunächst ist es mit diesem Buch möglich sich optimal auf Übung und Examen vorzubereiten, da es sowohl geeignet ist, sich einen ersten Überblick zu verschaffen, als auch vertiefend in die unter Umständen unüberschaubare Materie des Allgemeinen Teils einzusteigen.

Auch die beeindruckende Zeitnähe zu Aufsätzen und Rechtsprechung spricht für das Buch, denn auch diesmal ist es dem Autor gelungen, sich der ständig veränderten Rechtsprechung durch aktuelle Verweise anzupassen. Dies verdeutlicht sich auch beim Inhalt des Buches, denn Rolf Schmidt bringt auch neuere Themen, wie die Probleme im immer bedeutender wertenden internationalen Strafrecht oder auch die Thematik bei Internetstraftaten mit in seine Ausführungen ein.

Weiterhin verdeutlicht Rolf Schmidt, wie auch schon aus allen anderen Büchern dieser Serie bekannt, den Stoff durch relevante Fallbeispiele. Auch diese sind meist an aktuelle Fälle angelehnt, wodurch sich auch bei diesen Abschnitten das genaue Lesen für den Leser lohnt. Weiter zeichnen sich auch die zu den Fällen entwickelten Lösungen durch den im Studium oft entscheidenden Gutachtenstil aus.

Auch die Hinweise zur Fallbearbeitungstechnik, die vor allem für die Klausuren sehr hilfreich sein können, fehlen in dieser Ausgabe nicht. Diese sind vor allem bei den mitunter schwierig zu beurteilenden Streitständen günstig. Des Weiteren sind auch die wichtigsten Definitionen enthalten und entsprechend gekennzeichnet. Somit ist es dem Leser möglich, sich nur die für ihn bedeutenden Informationen auf einen Griff anzueignen. Ferner sind auch die enthaltenen Schemata zu den einzelnen Problemen enthalten, die bei der Anfertigung einer Hausarbeit sehr hilfreich sein können.

Leider schreckt die Anzahl von 508 Seiten den Leser zunächst ab. Doch bei genauem Hinsehen erweist sich diese Seitenzahl als berechtigt, denn der Verfasser muss schließlich auch den gesamten Stoff des AT unterbringen. Dabei möchte er dies bestimmt nicht zu knapp ausfallen lassen, sondern dem Studenten ein Buch in die Hand geben, mit dem er bis zum Examen arbeiten kann.

Doch auch die mitunter verwirrende Verweistechnik innerhalb des Buches vermag nicht ganz zu überzeugen. Dies gebraucht der Autor aber auch in allen anderen Büchern. Hat sich der Leser erst einmal an diese Verweismöglichkeit gewöhnt, ist es auch nicht mehr so verwirrend, wie es am Anfang scheint.

Doch auch diese negativen Eindrücke trügen das Gesamtkonzept des Buches nicht erheblich. Sie sind für die Gesamtbeurteilung des Buches nicht entscheidend, wodurch der positive Eindruck weitestgehend erhalten bleibt.

Damit ist es Rolf Schmidt auch diesmal wieder gelungen, den Studenten ein überaus brauchbares Arbeitsmittel in die Hand zu geben. Das Buch besticht vor allem durch seine Aktualität und die mit diesem Buch erlernbare Fallbearbeitungstechnik. Damit ist es ein ideales Übungsmittel für Klausuren, Hausarbeiten und Examen.

Fachschaft Jura der Uni Jena, in: Nebelhorn 10/2006

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Die Reihe der Rolf-Schmidt Bücher zum Strafrecht erscheint mittlerweile in der 5. Auflage (2006). Dabei geben die studienbegleitenden Bücher einen Überblick über die wesentlichen Problemfelder des Allgemeinen und auch des Besonderen Teils des Strafrechts. Besonders hervorzuheben sind hierbei die Stellungnahmen, Beispiele und Hinweise zu den Fallbearbeitungen, sowie die umfangreichen Nachweise auf die weiterführende Literatur und die zahlreichen Aufsätze. Sie geben dem Leser die Möglichkeit zur Nacharbeit und Vertiefung der aufgeworfenen Fragen, obwohl diese meistens schon in den angesprochenen Werken zu genüge beantwortet werden.

Ferner ist die große Anzahl der vom Rest des Textes hervorgehobenen Aufbauschemata, wie auch die Zusammenfassungen zu den einzelnen Problembereichen positiv zu erwähnen. Ingesamt geben die Lehrbücher zum Allgemeinen und Besonderen Teils des Strafrechts einen gut gegliederten Überblick über sämtliche für die Zwischenprüfung relevanten Probleme, sind aber auch darüber hinaus durchaus für das vertiefende Lernen zum 1. Staatexamen hin äußerst brauchbar und ermöglichen damit ein problemorientiertes Lernen auf hohem Niveau.

Durch die Fülle der in den Werken bearbeiteten Probleme ist eine weitere Vertiefung oftmals nicht mehr weiter notwendig. Hilfreich hierbei sind die ab und an ans Ende gestellten Fälle (so im BT 2), die es ermöglichen, das neu angeeignete Wissen gleich in einer Fallbearbeitung zu erproben.

Für den aufmerksamen Studenten dürfte von besonderem Interesse sein, dass neue Urteile, die bei Redaktionsschluss (noch) nicht vorgelegen haben, auf der Seite des Verlages einsehbar sind, sodass der Leser auch immer auf dem neusten Stand der Rpsr. gehalten wird.

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Das Buch Strafrecht AT von Rolf Schmidt erscheint jetzt in der 4. Auflage und Bücher dieses Verlages erscheinen immer öfters in Bibliotheken und Literaturlisten von Dozenten. Also ein guter Grund sich dieses Buch einmal näher anzuschauen. Zunächst ist einmal anzumerken, dass das hier besprochene Buch, als nichtwissenschaftlich gilt, was hier nicht weiter stören soll, da im Vordergrund stehen soll, wie gut das Buch als Studienbuch zu gebrauchen ist.

Bei der ersten Betrachtung ist der Umfang des Buches auffällig, welcher mit fast 500 Seiten schon gewaltiger ist als bei anderen Strafrecht AT Büchern. Die Optik des Inhaltes orientiert sich dann wieder an anderen handels¬üblichen Lehrbüchern, soll heißen, die Fußnoten sind am unteren Ende der Seite und nicht im Text integriert und die Randnummern an der Seite abgedruckt. Dabei ist an¬zumerken, dass die Fettdrucke in dem Text einen schnellen Blick auf die wichtigen Schlagworte ermöglicht; eine Tugend, welche nicht in jedem Buch beherzigt wird, in denen die Fettdrucke eher willkürlich und zu überbordend erscheinen. Des Weitem werden in den Text zahlreiche Beispielsfälle eingefügt, was wiederum sehr zum Verständnis beiträgt. Hinweise zur Fallbearbeitung werden sehr häufig in grau unterlegten Kästen eingefügt. Und hier zeigt sich dann auch die große Stärke des Buches, denn diese liegt in der Vermittelung des prüfungsrelevanten Stoffes, für die Klausuren zugeschnitten, eine Art und Weise der Didaktik, welche man nicht immer in Lehrbüchern antrifft. Dieser Vorteil wird auch durch die Prüfungssche¬mata und gut hervorgehobenen Definitionen in dem Buch deutlich. Allerdings muss man diesem Umstand auch einen kleinen Tribut zollen, denn durch die zahlreichen Kästchen, Hinweise etc. wirkt die Textdarstellung ein wenig unruhig. Dies ist aber eigentlich nicht weiter schlimm, denn der Text an sich ist gut und flüssig lesbar. Gerade für Studenten in den ersten Semester, welche in der Regel Probleme mit der Methodik der juristischen Fallbearbeitungen haben, bietet dieses Buch somit viele Hilfestellungen. Als Fazit bleibt festzuhalten, dass das Buch von Rolf Schmidt zum Strafrecht AT mehr als gewöhnlich auf die Lernbedürfnisse von Studenten zugeschnitten ist und somit auf jeden Fall mehr als eine Alternative zu den etablierten Lehrbüchern bildet.

Quelle: juratio 2/2005 der Fachschaft Jura der Universität Bielefeld

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"Ca. 1.000 Seiten für das materielle Strafrecht (über 400 Seiten für den Allgemeinen und insgesamt knapp 600 Seiten für die beiden Bände zum Besonderen Teil) scheinen auf den ersten Blick zu viel. Der Autor schafft es aber, alle examensrelevanten Probleme umfassend darzustellen, ohne - wie der Umfang vermuten lässt - weitschweifige Ausführungen zu machen.

Besonders positiv hervorzuheben ist in allen drei Werken der klare Aufbau: es findet sich keine Seite, auf der sich nicht zumindest eine Untergliederung findet: dies alles schafft Übersichtlichkeit, die gerade im Allgemeinen Teil des StGB nicht selbstverständlich ist. Da die Gliederung überzeugt, hätte man bei den sonstigen Hervorhebungen etwas sparsamer sein können: Neben Fett- und Kursivdruck wirken andere Hervorhebungen wie Einrahmungen und Grauhinterlegungen manchmal etwas unruhig. In den Fußnoten wird vor allem auf aktuelle Literatur und Rechtsprechung geachtet. Dort sind die jeweiligen Jahreszahlen fett gedruckt, was das Auffinden neuerer Fundstellen erleichtert.

Insgesamt ist diese Reihe für Studenten sehr gut zur Examensvorbereitung geeignet. Wer dies alles weiß, muss mit Sicherheit nichts befürchten."

Quelle: JuS-Magazin Mai/Juni 2005

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