Das Strafrecht BT - der Besondere Teil - ist, so möchte man meinen, unerschöpflich. Fast unübersichtlich wirkt die zu lernende Materie. Zwar schreibt der Examenskandidat nur eine Klausur im Examensdurchgang, aber das sollte nicht unterschätzt werden. Auch die kleinen und großen Scheine verlangen viel von den Klausur und Hausarbeitenbearbeitern ab. Man denke nur mal an die vielen Probleme zum Betrug, die Meinungsstreite zum Diebstahl oder die komplizierte Regelung der Akzessorietätslockerung beim Mord. Um diese Probleme adäquat lösen zu können und dabei einen passablen Aufbau einzuhalten, braucht der Bearbeiter von Klausuren und Hausarbeiten ein perfektes Lehrbuch. Dieses findet er in der Studienliteratur von Rolf Schmidt. Mit den Lehrbüchern von Schmidt wurden Arbeitsmittel geschaffen, die die Inhalte des juristischen Studiums zuverlässig und anschaulich darstellen, ohne den wissenschaftlichen Anspruch zu vernachlässigen. Schmidts Werk ist nicht nur ein klassisches Lehrbuch, es ist vielmehr ein Lernund Repetitionsbuch.
So gibt es vor jedem neuen behandelten Paragrafen erst einmal eine gute Übersicht. Dort erkennt der Leser sofort und genau die Probleme, die ihn bei der weiteren Lektüre erwarten. Viele Übersichten und ausformulierte Beispiele im Gutachtenstil erleichtern das Lernen. Praktisch auch für die Hausarbeit sind die vielen Zitate in den Fußnoten. Hier findet man neben der gängigen Rechtssprechung auch Literaturhinweise, so z.B. Aufsätze und Monografien. Das Buch von Rolf Schmidt will auch die eigenständige juristische Argumentation schulen. Dazu sind Argumentationshilfen in grauen Kästen immer mit angegeben. Streitstände werden so aufbereitet, wie sie in der Klausur darzustellen sind. Abgerundet wird das Ganze durch Lerndefinitionen und weitere Hinweise zur Fallbearbeitung.
Während Band I die Nichtvermögensdelikte behandelt, also Delikte gegen Mensch und Allgemein-, sowie Sonderdelikte, werden in Band II die Vermögensdelikte dargestellt. Mit den Büchern von Schmidt, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, hervorragend für das Examen lernen. Sie sind eine qualitativ hochwertige Ergänzung zu den üblichen Lehr- und Lernbüchern. Hinzu kommt ein studentenfreundlicher Preis. Mit fast 20 Euro wird das studentische Budget nicht zu sehr belastet. Die moderne Aufmachung und das übersichtliche Seitenlayout und Design machen das Buch zum Hingucker im Bücherregal. Da greift der Student auch in einer knapp bemessenen Lernzeit gern mal zu dem Studienbuch.
Zu den vorliegenden Lehrbüchern gibt es noch zwei Fallbücher im Strafrecht, sie ergänzen das Angebot im Verlagsprogramm von Rolf Schmidt, der fast zu jedem Stoffgebiet in der Rechtswissenschaft das passende Lehrbuch bieten kann. Weitere und vor allem aktuelle Informationen, vor allem zur neuen Rechtssprechung, findet man auf der Internetpräsenz des Verlages.
Die bereits in der siebten Auflage erschienenen Werke haben sich erneut zum Ziel gesetzt, dem Leser grundlegende materiell-rechtliche Kenntnisse über Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit (Band I) sowie gegen das Vermögen (Band II) in anschaulicher Weise zu vermitteln. Dies geschieht in der Art, dass der Stoff zunächst abstrakt erläutert und anschließend anhand von Beispielsfällen konkretisiert wird. Dadurch wird dem Leser die Möglichkeit eröffnet, das Erlernte auch gutachterlich in Prüfungsarbeiten anzuwenden bzw. umzusetzen.
Die Verfasser beschränken sich zwar auf die prüfungsrelevanten Tatbestände, allerdings ohne wichtige Meinungsstreits oder Hintergrundwissen außer Acht zu lassen. So werden Standardproblematiken, wie beispielsweise im Rahmen der Tötungsdelikte der Streit um das Verhältnis der §§ 212, 211 StGB zueinander ebenso wie aktuelle Streitfragen um die Tötung des sog. Familientyrannen (Band I) behandelt. Auch das Problem des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen von § 250 I Nr. 1a 2. Alt. StGB sowie die Scheinwaffenproblematik gem. § 250 I Nr. 1 b StGB- um nur einige Beispiele zu nennen- gehören zum Standardwissen eines jeden Examenskandidaten und werden in angemessenem Umfang erörtert (Band II). Dabei werden lehrreiche Aufbauhinweise für die Fallbearbeitung sowie Prüfungsschemen vorgeschlagen.
Zum Teil lassen sich kurze Übungsfälle am Ende eines zu bearbeitenden Abschnitts finden, um dem Leser die Möglichkeit zu eröffnen, sofort die eigenen Fähigkeiten zum Lösen eines Sachverhalts zu überprüfen. Die entsprechenden Falllösungen stehen auf der Internetseite zum kostenlosen Download bereit. Dies ist auch aus dem Grunde von Vorteil, dass man davor gefeit ist, schnell einmal die ausformulierte Lösung heranzuziehen, so dass man gezwungen wird, sich eigene Gedanken hierzu zu machen. Daher kann durchaus behauptet werden, diese Lehrbücher böten mehr als viele andere Werke.
Positiv anzumerken sind überdies die zahlreichen Zusammenfassungen, hervorgehobenen Lerndefinitionen sowie Verweise auf eine weiterführende Literatur. Damit sind diese Werke ideal geeignet, um sich als Student sowohl auf Klausuren während des Studiums als auch auf das Examen optimal vorzubereiten. Sie ermöglichen in der Tat einen realistischen Eindruck über die Erwartungen bei Übungs- und Examensarbeiten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Prüfungswissen im Wesentlichen und in angemessener Kürze dargestellt wird.
Gesamteindruck: Diese Lehrbücher bestechen mit ihrer Übersichtlichkeit, Aktualität und einem auf die Fallbearbeitung gesetzten Schwerpunkt. Sie sind damit ein geeigneter Wegbereiter zu einem erfolgreichen Examen.
Das Lehrbuch Strafrecht Besonderer Teil 1 des Rolf Schmidt Verlags befasst sich mit den Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit. Dieser Band versucht, eng am Klausuraufbau orientiert, die wichtigsten Kerngebiete des erfassten Stoffes näher zu bringen und dabei eine umfassende Vorbereitung auf Übungsund Examensarbeiten zu ermöglichen. Aber es soll, durch die Angabe von Quellen und Vertiefungsaufsätzen, sowie einer ausführlichen Darstellung - einzelner Probleme, ebenso als Hilfe bei der Anfertigung von Hausarbeiten dienen.
Auch diesmal wird Rolf Schmidt seinem Ruf gerecht und beleuchtet die angesprochenen Themen detailliert, verständlich und klar strukturiert. Der aufmerksame Leser wird bei der Lektüre auf sämtliche Probleme des besonderen Teils des Strafrechts vorbereitet und muss sich daher nur noch den Vermögensdelikten widmen, um den gesamten Teil des besonderen Strafrechts zu erfassen.
Quelle: Fachschaft Jura der Universität Osnabrück, in: §§-Reiter, Juramagazin für Studenten, Sommersemester 2007
Während der erste Band zum Besonderen Teil sich mit den Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit beschäftigt, werden im zweiten Band Straftaten gegen das Vermögen zum Gegenstand ausführlicher Erörterungen gemacht. Zwar sind die beiden Bände getrennt voneinander erhältlich und auch als eigenständige Werke anzuerkennen. Durch die gegenseitige Ergänzung sowie ihre Abstimmung aufeinander erscheint es dennoch sinnvoll, beide Lehrbücher gleichsam als komplexes Arbeitsmittel anzusehen und insoweit zur Bearbeitung heranzuziehen.
Schmidt/Priebe wählen in den vorliegenden Bänden den bereits aus den Strafrechtslehrbüchern vorhergehender Auflagen bekannten Aufbau und Darstellungsstil. Die Struktur der Lehrbücher orientiert sich an den durch das Strafgesetzbuch vorgegebenen Delikten und gliedert jene Straftatbestände nach deren Rechtsgut bzw. Schutzrichtung. Innerhalb dieser systematisch angelegten Kapitel erfolgt eine Aufbereitung der jeweiligen Straftatbestände im Detail. Abschnittsweise werden dabei vor der konkreten Darstellung des materiellen Wissens mit Anmerkungen und Definitionen versehene Aufbauschemata aufgezeigt, welche den Einstieg in die konkrete Prüfung des Tatbestandes ermöglichen und bereits vorab auf zu erörternde Problemfelder im Rahmen des Deliktes hinweisen. Die folgende stoffliche Aufbereitung ist geprägt von dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept, welches auf das Erlernen und Vertiefen von juristischen Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anfertigen von Gutachten in Klausuren, ausgerichtet ist. Nahezu jeder abgehandelte Themenkomplex wird durch mehr oder weniger umfangreiche Beispielfälle veranschaulicht und angereichert. Diese Darstellungsweise genießt nicht nur den Vorteil einer hinreichend klausurrelevanten und anwendungsfreundlichen Wissensvermittlung, sondern verspricht in gleichem Maße den so wichtigen Wiederholungseffekt bei der vollständigen Durchdringung des Stoffes.
Der erste Band beginnt mit den Straftaten gegen das menschliche Leben. Dabei gelingt es den Autoren mit Erläuterungen zur Systematik der Tötungsdelikte sowie zum Verhältnis der vorsätzlichen Tötungsdelikte untereinander einen verständlichen Einstieg in die Materie zu gewährleisten. Positiv hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang bereits die äußerst hohe Aktualität der Ausführungen sowie des Fußnotenapparates. So wurde ein Urteil des 5. Strafsenats des BGH (NJW 2006, S. 1008), welches u.a. das in Rechtsprechung und Literatur seit jeher umstrittene Verhältnis von Mord und Totschlag betrifft, konsequent eingearbeitet und auf eine mögliche Aufweichung der bisherigen Argumentationsstrukturen untersucht, die sich aus der neueren Bereitschaft des Strafsenats ergeben könnte, jener in der Literatur einhellig präferierten Lösung eines Stufenverhältnisses zwischen Mord und Totschlag zu folgen und die bisher gefestigte Rechtsprechung in Frage zu stellen. Neben § 212 stehen § 211 und § 216 im Mittelpunkt der Betrachtung. Im Rahmen des Mordtatbestandes werden ausführlich das Problem der Verfassungsmäßigkeit der lebenslangen Freiheitsstrafe und die sich daraus ergebender Restriktionsansätze für bestimmte Mordmerkmale diskutiert. Zu den ausführlichen Erläuterungen dieser Mordmerkmale, insbesondere der Heimtücke, treten unter Bezugnahme auf den Allgemeinen Teil des Strafrechts Erläuterungen zu sich überkreuzenden Mordmerkmalen bei mehreren Tatbeteiligten und der Frage der Anwendbarkeit des § 28 I, II StGB. Hinsichtlich des Straftatbestandes der Tötung auf Verlangen ist die gelungene Darstellung der aktuellen Sterbehilfeproblematik hervorzuheben, sowie die umfassende Wissensvermittlung im Bereich des frei- bzw. nicht freiverantwortlichen Suizids und sich darum rankende Abgrenzungsfragen.
Des Weiteren werden im ersten Band Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Brandstiftungsdelikte, Straßenverkehrsdelikte, Straftaten im Amt, Straftaten gegen die persönliche Freiheit, Straftaten gegen die persönliche Ehre, Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Delikte gegen die Rechtspflege sowie Urkundendelikte sehr ausführlich besprochen. Besondere Erwähnung sollte der Darstellung der Brandstiftungsdelikte zukommen. Das Lehrbuch veranschaulicht neben der sehr verständlichen Aufbereitung des Lernstoffes die Systematik und die wichtigen Probleme der §§ 306 ff. StGB. Dabei findet jedoch keine Beschränkung auf eine fallgruppenartige Subsumtion im Bereich der Angriffsobjekte der verschieden Brandstiftungsdelikte statt. Vielmehr wird dem Leser unter Bezugnahme auf strafrechtliche Grundprinzipien die Notwendigkeit einer verfassungskonformen Auslegung bestimmter Tatbestandsmerkmale aufgezeigt. Auch weiterführende Fragen, insbesondere hinsichtlich einer möglichen teleologischen Reduktion des Tatbestandes des § 306a I StGB erschöpfen sich nicht in einem bloßen Aufzeigen, sondern in substantiierten Erläuterungen, welche eine Falllösung durch Anwendung strafrechtlicher Grundlagenkenntnisse dem Leser näher bringen. Aber auch die weiteren behandelten Themenkomplexe sind sehr ausführlich und überzeugend dargestellt. Insoweit sei darauf verwiesen, dass durch die umfangreichen Übersichten, Beispielsfälle und Erläuterungen und deren hohe Aktualität – genannt werden sollen nur exemplarisch neueste Urteile und Aufsätze zu den Beleidigungsdelikten, Urkundendelikten oder zu § 239b StGB – besonders Examenskandidaten ein verlässliches Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt wird.
Regelmäßige Ergänzungen auf zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Rechtsprechung findet sich zudem stets aktualisiert auf der Homepage www.verlag-rolf-schmidt.de.
Hinsichtlich beider Bände liegt ein weiterer nennenswerter Aspekt in der gelungenen Verknüpfung der Themenkomplexe des Besonderen Teils mit jenen des Allgemeinen Teils. So wird im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge, neben einer grundlegenden Einführung und Darstellung der Entwicklung höchstrichterlicher Rechtssprechung an einschlägigen Fällen, eine sinnvolle und gebotene Brücke zu Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts geschlagen, wie zum Beispiel der Existenz und Abgrenzung von dem erfolgsqualifizierten Versuch und Versuch der Erfolgsqualifikation. Diese Ausführungen wiederholen sich partiell bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten, wie z.B. der Brandstiftung mit Todesfolge oder dem Raub mit Todesfolge, jedoch stets mit den ausdrücklich genannten Besonderheiten der jeweiligen Straftatbestände und ihren eigenständigen tatbestandsspezifischen Auslegungsfragen.
Gesamteindruck:
Insgesamt werden die Bücher Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II den Anforderungen an ein Lehrbuch vollumfänglich gerecht. Wer die beiden Bände zum Besonderen Teil im Zusammenhang bearbeitet und gegebenenfalls auch Bezug zu Rolf Schmidts Allgemeinem Teil zum Strafrecht nimmt, sichert sich ein umfangreiches und anspruchsvolles Arbeitsmittel. Insbesondere Examenskandidaten werden durch die Synthese von Stoffvermittlung, Übersichten und Falllösungen profitieren können. Ist der Umgang mit den Lehrbüchern zunächst noch gewöhnungsbedürftig, so gewinnen sie doch durch die hohe Aktualität und den so wichtigen Lern- und Wiederholungseffekt an Attraktivität.
„Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben.“
Die Lehrbücher zum Strafrecht sind seit fast einem Jahrzehnt das Aushängeschild des Verlages Rolf Schmidt. Bereits die ersten Auflagen verhalfen Studenten bei Klausuren und Hausarbeiten den nötigen Durchblick, da kaum ein anderes Lehrbuch mit der Aktualität dieser Bände mitzuhalten wusste. In steter Regelmäßigkeit werden nun die Einzelwerke zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches neu aufgelegt, um dieser zeitlichen Genauigkeit weiter Genüge zu tun. Das Lehrbuch zum AT befasst den Leser auf über 500 Seiten mit den Details der strafrechtlichen Dogmatik, die Lehrbücher zum BT sind einmal knapp über und einmal knapp unter 400 Seiten verfasst, sodass der Leser sich immer einer überschaubaren und in absehbarer Zeit zu bewältigenden Stoffmenge gegenüber sieht.
Die Gestaltung der Werke dieses Verlages steht traditionell hoch in der Gunst der Käufer und Leser und die Autoren schaffen es stets, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen verwenden die Autoren übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen. Viele Konkurrenzwerke beinhalten diesen Service (noch) nicht.
Der Band zum Besonderen Teil I umfasst die Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit. Beginnend mit den Tötungsdelikten werden die Leser sofort in einer der ersten Ungereimtheiten der Strafjurisprudenz geführt, dem Streit zwischen Rechtsprechung und Literatur um das Verhältnis zwischen Mord und Totschlag. Die Autoren stellen den Meinungsmarkt anschaulich dar und leiten den Leser nicht ohne Rücksicht auf die Rechtsprechung sicher in eine beide Seiten berücksichtigende Prüfungsvariante, die auch bis zu den kniffligen Details der Teilnahmeprobleme durchgehalten wird. Der nie versiegenden Debatte und der durchaus gegebenen Klausurrelevanz Rechnung tragend wird dem Themenkomplex Euthanasie, Sterbehilfe und Suizid ein Abschnitt von fast 20 Seiten gewidmet, enorm im Vergleich zu vermeintlich öfter geprüften Tatbeständen. Die Aussetzung markiert den Schlusspunkt des ersten Kapitels und leitet über zu den Körperverletzungsdelikten, die erfreulicherweise für den Leser sehr ausführlich abgehandelt werden: anderer Autoren behandeln diese „einfachen“ Delikte gerne nur überblicksmäßig, aber dies wird der hohen Prüfungsquote nicht gerecht. Sehr schön und hervorzuheben sind dabei die Unterkapitel zur Körperverletzung mit Todesfolge und dem tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang sowie die Darstellung der Schlägerei. Die Brandstiftungsdelikte zählen seit je her zu den Höhepunkten der Darstellung, war doch Rolf Schmidt neben den Repetitorien einer der ersten, der nach der Neufassung im Jahr 1998 eine ausbildungstaugliche Darstellung auf den Markt brachte. Das Kapitel zu den Konkurrenzen der Brandstiftungsdelikte untereinander ist sehr lehrreich.
Ebenfalls souverän werden die Straßenverkehrsdelikte abgehandelt und auch Neuerungen wie der Gefährdungsvorsatz oder Klassiker wie die Frage des unentschuldigten oder unvorsätzlichen Sichentfernens vom Unfallort sind trefflich abgebildet. Für den Bedarf von Referendaren etwas knapp erfasst sind die Straftaten im Amt, wobei sich hier aufgrund der Parallelität der Prüfungspunkte auch durch die kompakte Darstellung eines Tatbestands eine Menge mitnehmen lässt. Wiederum starke Abschnitte stellen die Ausführungen zu den Nötigungstatbeständen, zur Freiheitsberaubung und zu den Beleidigungstatbeständen dar. Hier sollte der Leser vor allem die Beschreibung der normierten Rechtfertigung beachten. Kleinere Kapitel betreffen dann noch die Delikte gegen die Strafrechtspflege, bevor das Buch mit einem weiteren Schwerpunkt endet: den hervorragend aufbereiteten Urkundendelikten. Man findet sich leicht in die verschiedenen und gut vor die Klammer gezogenen Begrifflichkeiten ein und kann die diversen Tatvarianten danach gut abarbeiten.
Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben. Durch die kontinuierliche Aktualisierung auch im Online-Bereich des Verlages bekommt der Leser eine Rundumversorgung mit strafrechtlichem Wissen. Wer spezifische wissenschaftliche Akzente in seiner Ausbildung setzen will, erhält mit diesen Büchern jedenfalls eine optimale Wissens- und Ausgangsgrundlage.
