Das Strafrecht BT - der Besondere Teil - ist, so möchte man meinen, unerschöpflich. Fast unübersichtlich wirkt die zu lernende Materie. Zwar schreibt der Examenskandidat nur eine Klausur im Examensdurchgang, aber das sollte nicht unterschätzt werden. Auch die kleinen und großen Scheine verlangen viel von den Klausur und Hausarbeitenbearbeitern ab. Man denke nur mal an die vielen Probleme zum Betrug, die Meinungsstreite zum Diebstahl oder die komplizierte Regelung der Akzessorietätslockerung beim Mord. Um diese Probleme adäquat lösen zu können und dabei einen passablen Aufbau einzuhalten, braucht der Bearbeiter von Klausuren und Hausarbeiten ein perfektes Lehrbuch. Dieses findet er in der Studienliteratur von Rolf Schmidt. Mit den Lehrbüchern von Schmidt wurden Arbeitsmittel geschaffen, die die Inhalte des juristischen Studiums zuverlässig und anschaulich darstellen, ohne den wissenschaftlichen Anspruch zu vernachlässigen. Schmidts Werk ist nicht nur ein klassisches Lehrbuch, es ist vielmehr ein Lernund Repetitionsbuch.
So gibt es vor jedem neuen behandelten Paragrafen erst einmal eine gute Übersicht. Dort erkennt der Leser sofort und genau die Probleme, die ihn bei der weiteren Lektüre erwarten. Viele Übersichten und ausformulierte Beispiele im Gutachtenstil erleichtern das Lernen. Praktisch auch für die Hausarbeit sind die vielen Zitate in den Fußnoten. Hier findet man neben der gängigen Rechtssprechung auch Literaturhinweise, so z.B. Aufsätze und Monografien. Das Buch von Rolf Schmidt will auch die eigenständige juristische Argumentation schulen. Dazu sind Argumentationshilfen in grauen Kästen immer mit angegeben. Streitstände werden so aufbereitet, wie sie in der Klausur darzustellen sind. Abgerundet wird das Ganze durch Lerndefinitionen und weitere Hinweise zur Fallbearbeitung.
Während Band I die Nichtvermögensdelikte behandelt, also Delikte gegen Mensch und Allgemein-, sowie Sonderdelikte, werden in Band II die Vermögensdelikte dargestellt. Mit den Büchern von Schmidt, das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, hervorragend für das Examen lernen. Sie sind eine qualitativ hochwertige Ergänzung zu den üblichen Lehr- und Lernbüchern. Hinzu kommt ein studentenfreundlicher Preis. Mit fast 20 Euro wird das studentische Budget nicht zu sehr belastet. Die moderne Aufmachung und das übersichtliche Seitenlayout und Design machen das Buch zum Hingucker im Bücherregal. Da greift der Student auch in einer knapp bemessenen Lernzeit gern mal zu dem Studienbuch.
Zu den vorliegenden Lehrbüchern gibt es noch zwei Fallbücher im Strafrecht, sie ergänzen das Angebot im Verlagsprogramm von Rolf Schmidt, der fast zu jedem Stoffgebiet in der Rechtswissenschaft das passende Lehrbuch bieten kann. Weitere und vor allem aktuelle Informationen, vor allem zur neuen Rechtssprechung, findet man auf der Internetpräsenz des Verlages.

Die bereits in der siebten Auflage erschienenen Werke haben sich erneut zum Ziel gesetzt, dem Leser grundlegende materiell-rechtliche Kenntnisse über Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit (Band I) sowie gegen das Vermögen (Band II) in anschaulicher Weise zu vermitteln. Dies geschieht in der Art, dass der Stoff zunächst abstrakt erläutert und anschließend anhand von Beispielsfällen konkretisiert wird. Dadurch wird dem Leser die Möglichkeit eröffnet, das Erlernte auch gutachterlich in Prüfungsarbeiten anzuwenden bzw. umzusetzen.

Die Verfasser beschränken sich zwar auf die prüfungsrelevanten Tatbestände, allerdings ohne wichtige Meinungsstreits oder Hintergrundwissen außer Acht zu lassen. So werden Standardproblematiken, wie beispielsweise im Rahmen der Tötungsdelikte der Streit um das Verhältnis der §§ 212, 211 StGB zueinander ebenso wie aktuelle Streitfragen um die Tötung des sog. Familientyrannen (Band I) behandelt. Auch das Problem des gefährlichen Werkzeugs im Rahmen von § 250 I Nr. 1a 2. Alt. StGB sowie die Scheinwaffenproblematik gem. § 250 I Nr. 1 b StGB- um nur einige Beispiele zu nennen- gehören zum Standardwissen eines jeden Examenskandidaten und werden in angemessenem Umfang erörtert (Band II). Dabei werden lehrreiche Aufbauhinweise für die Fallbearbeitung sowie Prüfungsschemen vorgeschlagen.

Zum Teil lassen sich kurze Übungsfälle am Ende eines zu bearbeitenden Abschnitts finden, um dem Leser die Möglichkeit zu eröffnen, sofort die eigenen Fähigkeiten zum Lösen eines Sachverhalts zu überprüfen. Die entsprechenden Falllösungen stehen auf der Internetseite zum kostenlosen Download bereit. Dies ist auch aus dem Grunde von Vorteil, dass man davor gefeit ist, schnell einmal die ausformulierte Lösung heranzuziehen, so dass man gezwungen wird, sich eigene Gedanken hierzu zu machen. Daher kann durchaus behauptet werden, diese Lehrbücher böten mehr als viele andere Werke.

Positiv anzumerken sind überdies die zahlreichen Zusammenfassungen, hervorgehobenen Lerndefinitionen sowie Verweise auf eine weiterführende Literatur. Damit sind diese Werke ideal geeignet, um sich als Student sowohl auf Klausuren während des Studiums als auch auf das Examen optimal vorzubereiten. Sie ermöglichen in der Tat einen realistischen Eindruck über die Erwartungen bei Übungs- und Examensarbeiten. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das Prüfungswissen im Wesentlichen und in angemessener Kürze dargestellt wird.

Gesamteindruck: Diese Lehrbücher bestechen mit ihrer Übersichtlichkeit, Aktualität und einem auf die Fallbearbeitung gesetzten Schwerpunkt. Sie sind damit ein geeigneter Wegbereiter zu einem erfolgreichen Examen.

Die 7. Auflage von Rolf Schmidts Lehrbuch über Straftaten gegen das Vermögen ist so frisch erschienen, dass die Tinte praktisch noch nicht ganz trocken ist. Dennoch liegt es bereits zur eingehenden Betrachtung vor.

Über die Zitierfähigkeit von Rolf Schmidts Lehrbüchern lässt sich bekanntlich streiten. Doch trotzdem will eine breite Masse von Studenten nicht auf das Arbeiten mit ihnen ver­zichten. Ob zur Vorbereitung auf die ersten Klausuren im kleinen und großen Schein oder sogar zur Examensvorbereitung, Rolf Schmidts Studienbücher sind gern verwendete Arbeits­mittel. Auch über das Lehrbuch »Strafrecht Besonderer Teil II« lässt sich viel Positives sagen. Vergleicht man den Inhalt des Buches mit dem Pflichtstoff aus einer Vorlesung lässt sich eine nahezu vorhandene Deckungsgleichheit feststellen. Jedes relevante Delikt wird nach seinen Besonderheiten im objektiven und subjektiven Tatbestand einschließlich Rechtswidrigkeit und Schuld behandelt. Nachdem zunächst eine Zusammenfassung der wichtigsten Prüfungspunk­te erfolgt, werden im Anschluss alle Tatbestandsvoraussetzungen Schritt für Schritt herausge­arbeitet. Besonders studentenfreundlich und in diesem Bereich des Strafrechts unerlässlich, ist die Hervorhebung von Definitionen und Streitständen. So wird zum Beispiel beim Be­trug (§ 263 StGB) der Streitstand um den Vermögensbegriff übersichtlich dargestellt und auf klausurrelevante Sonderprobleme zum Sach- und „Dreiecksbetrug" eingegangen. Da den Ver­mögensdelikten die unterschiedlichsten Sachverhalte zu Grunde liegen können, wird auch in diesem Lehrbuch nicht auf zahlreiche Beispiele und wichtige Fallkonstellationen verzichtet. Es werden zudem ausreichend Literatur- und Rechtssprechungshinweise gegeben.

Alles in allem ist das Lehrbuch gut zur Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen und Klausuren geeignet. Schließlich braucht der Durchschnittsstudent kein hoch angesehenes Werk von einem Prof. Dr. Dr., sondern ein zuverlässiges Arbeitsmittel.

Das Lehrbuch behandelt im ers­ten Teil auf ca. 200 Seiten in zwei Kapiteln die Eigentumsdelikte (Diebstahl, Unterschlagung und Raub) und auf weiteren 200 Seiten die Vermögensdelikte, die Sachbe­schädigung und sonstige Straftaten gegen das Vermögen (Pfandkehr, § 289 StGB u. a.).

Bei den Eigentumsdelikten wer­den die schwierigen Fragen des Beisichführens und Verwendens ei­ner Waffe im Rahmen des § 244 und § 250 StGB ausführlich erläu­tert. Besonders gelungen ist die Darstellung des Versuchs des er­folgsqualifizierten Delikts gem. § 251 StGB; die Autoren gehen hierbei auch auf den Rücktritt vom Versuch ein. Unterschiedliche An­sichten in Rechtsprechung und Li­teratur werden aufgezeigt und es findet eine kritische Auseinander­setzung mit der Rechtsprechung (vgl. z.B. den Streit zu den zeitli­chen Grenzen des § 251 StGB und dem Verhältnis zu § 252 StGB). Das schärft das Argumentationsvermö­gen. Der Straftatbestand des Betru­gs wird auf Grund der hohen Prü­fungsrelevanz sehr ausführlich be­handelt. Die Untreue wird auf 10 Seiten ausreichend knapp darge­stellt, da dieser Straftatbestand er­fahrungsgemäß selten bzw. nicht vertieft geprüft wird. Gut gelungen ist die Darstellung der Hehlerei; die unterschiedlichen Handlungsalter­nativen sowie die Abgrenzung zur Beteiligung an der Vortat werden sehr klar beschrieben. Weitere Ka­pitel befassen sich mit Sachbeschä­digung, Geldfälschung oder Jagd­wilderei.

Neben Beispielen mit ausführli­chen Lösungsansätzen verwenden die Autoren übersichtliche Hinwei­se für die Klausurlösung, Schaubil­der, Grafiken und tabellarische Zu­sammenstellungen. Die einführen­den Prüfungsübersichten sind di­daktisch gut gelungen. Zum einen handelt es sich hierbei um sehr gute Prüfungsschemata, die jeder Studie­rende im Strafrecht beherrschen muss. Zum anderen ist der einfüh­rende Prüfungsaufbau eine gute Vorschau auf das, was den Leser im folgenden Kapitel erwartet.

Die Strafrechtsreihe aus dem Verlag Rolf Schmidt ist didaktisch sehr gelungen und daher bereits für Studierende in den Anfangssemes­tern empfehlenswert. VL

5 Punkte

(Anm. der Redaktion: es werden maximal 5 Punkte vergeben)

Während der erste Band zum Besonderen Teil sich mit den Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit beschäftigt, werden im zweiten Band Straftaten gegen das Vermögen zum Gegenstand ausführlicher Erörterungen gemacht. Zwar sind die beiden Bände getrennt voneinander erhältlich und auch als eigenständige Werke anzuerkennen. Durch die gegenseitige Ergänzung sowie ihre Abstimmung aufeinander erscheint es dennoch sinnvoll, beide Lehrbücher gleichsam als komplexes Arbeitsmittel anzusehen und insoweit zur Bearbeitung heranzuziehen.

Schmidt/Priebe wählen in den vorliegenden Bänden den bereits aus den Strafrechtslehrbüchern vorhergehender Auflagen bekannten Aufbau und Darstellungsstil. Die Struktur der Lehrbücher orientiert sich an den durch das Strafgesetzbuch vorgegebenen Delikten und gliedert jene Straftatbestände nach deren Rechtsgut bzw. Schutzrichtung. Innerhalb dieser systematisch angelegten Kapitel erfolgt eine Aufbereitung der jeweiligen Straftatbestände im Detail. Abschnittsweise werden dabei vor der konkreten Darstellung des materiellen Wissens mit Anmerkungen und Definitionen versehene Aufbauschemata aufgezeigt, welche den Einstieg in die konkrete Prüfung des Tatbestandes ermöglichen und bereits vorab auf zu erörternde Problemfelder im Rahmen des Deliktes hinweisen. Die folgende stoffliche Aufbereitung ist geprägt von dem zugrunde liegenden Gesamtkonzept, welches auf das Erlernen und Vertiefen von juristischen Fähigkeiten, insbesondere im Hinblick auf das Anfertigen von Gutachten in Klausuren, ausgerichtet ist. Nahezu jeder abgehandelte Themenkomplex wird durch mehr oder weniger umfangreiche Beispielfälle veranschaulicht und angereichert. Diese Darstellungsweise genießt nicht nur den Vorteil einer hinreichend klausurrelevanten und anwendungsfreundlichen Wissensvermittlung, sondern verspricht in gleichem Maße den so wichtigen Wiederholungseffekt bei der vollständigen Durchdringung des Stoffes.

Der zweite Band beinhaltet Ausführungen zum Diebstahl und zur Unterschlagung nebst entsprechenden Qualifikationstatbeständen. Des Weiteren werden Raub und raubähnliche Delikte, Betrug und Untreue, Erpressung und räuberische Erpressung, Geld- und Wertzeichenfälschung, Hehlerei, Geldwäsche, Sachbeschädigung und Veränderung des Erscheinungsbildes sowie sonstige Vermögensstraftaten detailliert beleuchtet. Inhaltliche Schwerpunkte sind in diesem Band bei den sowohl praxis- als auch examensrelevanteren Deliktsgruppen angesiedelt. So finden die Darstellungen des Diebstahls sowie der Raub- und Betrugsstraftaten ihren angemessenen breiten Raum. Verstärkt werden in diesen wichtigen Themenkomplexen von Schmidt/Priebe zahlreiche Beispielsfälle mit klausurartigen Lösungen zur vertiefenden Übung des vermittelten Lernstoffes sowie zur Festigung von Strukturen und Gutachtenstil dargeboten. Die klassischen strafrechtlichen Fälle finden dabei ebenso Eingang wie an aktuelle Urteile angelehnte neuere Sachverhalte. In diesem Zusammenhang werden auftretende Probleme und Streitstände konsequent aufgearbeitet und argumentativ dargestellt. Auch die stetige eigenständige Entwicklung von Lösungswegen unter Zuhilfenahme grundlegender Prinzipien erscheint sehr hilfreich.

Besonders erwähnenswert sind zudem die offensichtlichen Bemühungen der Autoren, neuere Formen der Kriminalität zu integrieren, welche über die in der juristischen Ausbildung bisher alltäglichen Konstellationen hinausgehen, jedoch zukünftig von steigender Relevanz sein werden und daher auch in der Ausbildung zentral zu beleuchten sind. So werden dem Leser beispielsweise im Rahmen des Diebstahltatbestandes zunächst die technischen Grundlagen und Wirkungsweisen von ec-Karten in Form von Maestro-Karten eröffnet, bevor weitere Rechtsfragen hinsichtlich des Gegenstands der Zueignung bzw. der Zueignungsabsicht am konkreten Fall geprüft werden. Ebenso etabliert sich im Lehrbuch ein wachsender Abschnitt zum Thema des Computerbetruges und zum Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten. Unterschiedlichste Fallgestaltungen, wie das Nutzen von fremden Kredit- oder Maestro-Karten in unterschiedlichen Abbuchungsverfahren sowie das sog. Phishing zum Ausspionieren von computerspezifischen Passwörtern werden im Hinblick die verschiedenen Tatmodalitäten der § 263a StGB und § 266b StGB untersucht und unter kritischer Würdigung der bisherigen Rechtssprechung gegenübergestellt. Negativ anzumerken ist in diesem Zusammenhang allerdings, dass die Bestrebung zur Vollständigkeit gerade in diesem Bereich zu einer gewissen Unübersichtlichkeit führt. Auch die im Anschluss an diesen Themenbereich dargestellte Zusammenfassung zu den verschiedenen Sachverhaltskonstellationen und deren rechtlicher Einordnung vermag diesen Eindruck nicht zu beseitigen. Dennoch ist dies wohl eher der noch nicht abschließenden rechtlichen Diskussion und der bisherigen inkonsistenten Rechtsprechung zuzuschreiben und nicht vordergründig dem Lehrbuch als solchem anzulasten, welches den Anspruch hat, Examenskandidaten auf Augenhöhe mit den derzeitigen Entwicklungen zu bringen.

Hinzutretend sind in dem sehr examensrelevanten Bereich des § 263 neueste Urteile, beispielsweise zum persönlichen Schadenseinschlag durch Fondseinlagen, eingearbeitet worden. Auch der Aufsehen erregende Fall der Übernahme der Mannesmann AG durch die britische Vodafone unter Zuwendung sehr hoher Beträge an den Vorstand der deutschen Aktiengesellschaft hat im Rahmen des Untreuetatbestandes § 266 I Alt. 2 Eingang in das Fallrepertoire von Schmidt/Priebe gefunden und wird mit aktuellen Aufsätzen und dem entsprechenden Urteil erläutert.

Regelmäßige Ergänzungen auf zum aktuellen Stand der strafrechtlichen Rechtsprechung findet sich zudem stets aktualisiert auf der Homepage www.verlag-rolf-schmidt.de.

Hinsichtlich beider Bände liegt ein weiterer nennenswerter Aspekt in der gelungenen Verknüpfung der Themenkomplexe des Besonderen Teils mit jenen des Allgemeinen Teils. So wird im Rahmen der Körperverletzung mit Todesfolge, neben einer grundlegenden Einführung und Darstellung der Entwicklung höchstrichterlicher Rechtssprechung an einschlägigen Fällen, eine sinnvolle und gebotene Brücke zu Problemen des Allgemeinen Teils des Strafrechts geschlagen, wie zum Beispiel der Existenz und Abgrenzung von dem erfolgsqualifizierten Versuch und Versuch der Erfolgsqualifikation. Diese Ausführungen wiederholen sich partiell bei anderen erfolgsqualifizierten Delikten, wie z.B. der Brandstiftung mit Todesfolge oder dem Raub mit Todesfolge, jedoch stets mit den ausdrücklich genannten Besonderheiten der jeweiligen Straftatbestände und ihren eigenständigen tatbestandsspezifischen Auslegungsfragen.

Gesamteindruck:

Insgesamt werden die Bücher Strafrecht Besonderer Teil I und Besonderer Teil II den Anforderungen an ein Lehrbuch vollumfänglich gerecht. Wer die beiden Bände zum Besonderen Teil im Zusammenhang bearbeitet und gegebenenfalls auch Bezug zu Rolf Schmidts Allgemeinem Teil zum Strafrecht nimmt, sichert sich ein umfangreiches und anspruchsvolles Arbeitsmittel. Insbesondere Examenskandidaten werden durch die Synthese von Stoffvermittlung, Übersichten und Falllösungen profitieren können. Ist der Umgang mit den Lehrbüchern zunächst noch gewöhnungsbedürftig, so gewinnen sie doch durch die hohe Aktualität und den so wichtigen Lern- und Wiederholungseffekt an Attraktivität.

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„Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben.“

Die Lehrbücher zum Strafrecht sind seit fast einem Jahrzehnt das Aushängeschild des Verlages Rolf Schmidt. Bereits die ersten Auflagen verhalfen Studenten bei Klausuren und Hausarbeiten den nötigen Durchblick, da kaum ein anderes Lehrbuch mit der Aktualität dieser Bände mitzuhalten wusste. In steter Regelmäßigkeit werden nun die Einzelwerke zum Allgemeinen und zum Besonderen Teil des Strafgesetzbuches neu aufgelegt, um dieser zeitlichen Genauigkeit weiter Genüge zu tun. Das Lehrbuch zum AT befasst den Leser auf über 500 Seiten mit den Details der strafrechtlichen Dogmatik, die Lehrbücher zum BT sind einmal knapp über und einmal knapp unter 400 Seiten verfasst, sodass der Leser sich immer einer überschaubaren und in absehbarer Zeit zu bewältigenden Stoffmenge gegenüber sieht.

Die Gestaltung der Werke dieses Verlages steht traditionell hoch in der Gunst der Käufer und Leser und die Autoren schaffen es stets, den Stoff mittels Fließtexten und zahlreichen konkretisierenden und zusammenfassenden Elementen zu vermitteln. Neben Beispielen mit ausführlichen und nachahmenswerten Lösungsansätzen verwenden die Autoren übersichtliche Hinweise für die Klausurlösung, Schaubilder, Graphiken und tabellarische Zusammenstellungen, kurzum ein optimales Angebot an textlichen und visuellen Anreizen, um die Aufmerksamkeit des Lesers konstant aufrecht zu erhalten. Besonders die einführenden Prüfungsübersichten verdienen dabei ein großes Lob, denn gerade an dieser ersten Gesamtschau kann sich der Leser orientieren und die Folge- und Einzelprobleme dann in den richtigen Kontext einordnen. Viele Konkurrenzwerke beinhalten diesen Service (noch) nicht.

Das Werk zum Besonderen Teil II beherbergt die Straftaten gegen das Vermögen. Konsequent in Detail und Gesamtkonzept beginnen die Autoren mit den Delikten rund um die Wegnahme, also Diebstahl, Unterschlagung und Raub samt Qualifikationen, Erfolgsqualifikationen und besonderen Erscheinungsformen wie dem räuberischen Diebstahl. Hierbei werden auch schwierige Fragen wie der mittlerweile geklärte Bandenbegriff, die Rechtsnatur des gefährlichen Werkzeugs, das Mitführen und Verwenden einer Waffe oder der Versuch der Erfolgsqualifikation instruktiv erläutert. Unterschiedliche Ansichten in Rechtsprechung und Literatur werden aufgezeigt, aber die pragmatische Darstellung der Autoren zeigt rasch einen gangbaren Weg für die Klausur, ohne diesen als den einzig wahren zu behaupten. Insbesondere die intensive Rezeption der Rechtsprechung des BGH versetzt den Leser in die Lage, die vorgeschlagenen Lösungswege kritisch zu hinterfragen oder leicht modifiziert zu übernehmen. Auch die aufmerksame Erläuterung der jüngsten Rechtsprechung zum Ausnutzen der Situation beim räuberischen Angriff auf Kraftfahrer ermöglicht eine klare Positionierung in der Klausur. Der erwartungsgemäß größte Bereich des Buches ist dem Betrug gewidmet, wobei hier die fein auseinander dividierten Einzelfragen zur Vermögensverfügung und zum Vermögensschaden überzeugen. Ein wenig geht allerdings die Kausalitätsverknüpfung der objektiven Tatbestandsmerkmale unter, hier könnte man deutlicher akzentuieren. Die Untreue ist trotz der praktischen Relevanz weiterhin nur schwer in Klausuren zu verankern, sodass die Abhandlung auf 10 Seiten den Anforderungen der Leser gerecht wird. Als nächste Hürde in der Trennung zwischen Selbst- und Fremdschädigungsdelikten kommt dann der Abschnitt zur Erpressung an die Reihe, wobei die hier vorhandenen 8 Seiten der tatsächlichen Prüfungsdichte kaum entsprechen. Zwar sind etliche Aspekte bereits bei den Nötigungs- und Raubtatbeständen abgehakt, aber diese kompakte Abfassung erstaunt dann doch. Die Hehlerei ist wiederum angemessen erfasst und die komplexen Tatvarianten samt Abgrenzung zur Beteiligung werden eingängig beschrieben. Weitere Kapitel erstrecken sich auf Delikte wie Sachbeschädigung, Geldfälschung oder Jagdwilderei.

Das Preis-Leistungs-Verhältnis der Lehrbücher zum Strafrecht ist so gut, dass man es sich gar nicht leisten sollte, diese nicht ab dem ersten Semester zu erwerben. Durch die kontinuierliche Aktualisierung auch im Online-Bereich des Verlages bekommt der Leser eine Rundumversorgung mit strafrechtlichem Wissen. Wer spezifische wissenschaftliche Akzente in seiner Ausbildung setzen will, erhält mit diesen Büchern jedenfalls eine optimale Wissens- und Ausgangsgrundlage.

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