Wie die meisten anderen Studienbücher des Rolf-Schmidt-Verlags erscheinen auch die Bücher zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und zum Verwaltungsprozessrecht jedes Jahr in Neuauflage. Sie richten sich sowohl an Anfänger zum Erwerb der Grundkenntnisse, als auch an Fortgeschrittene zur Examensvorbereitung. Dabei soll die Vermittlung des wesentlichen und studienrelevanten Stoffes im Vordergrund stehen, wozu eine eng am Aufbau von Klausuren orientierte Darstellungsweise helfen soll.

Der Band zum Allgemeinen Verwaltungsrecht behandelt die Grundlagen des Verwaltungsverfahrens und das Staatshaftungsrecht auf 489 Seiten. Erfreulicherweise konzentriert sich der Autor von Anfang an auf die Erörterung des für das Examen relevanten Wissens. Im Gegensatz zu manchen anderen Lehrbüchern erfolgen etwa zur Geschichte der Verwaltung keine Ausführungen. Dies mag zwar vor dem Hintergrund eines möglicherweise fehlenden Allgemeinwissens bedauerlich sein, ist aber im Hinblick auf die ungemeine Stofffülle des Jurastudiums vertretbar und bezüglich der Zielsetzung der Rolf-Schmidt-Bücher konsequent. Nichts desto trotz kann aber auch dieses Buch nicht darauf verzichten, eine Einführung zu der Verwaltungsorganisation und dem Behördenaufbau zu bieten, auch wenn dies in Form eines für die Fallbearbeitung genügenden Grundrisses erfolgt.

Von größerer Bedeutung für die Klausur ist die Abgrenzung des Verwaltungsrechts vom Verfassungsrecht und insbesondere vom Privatrecht. Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich und damit gemäß § 40 VwGO den Verwaltungsgerichten zugewiesen ist oder ob sie als bürgerliche Rechtsstreitigkeit nach § 13 GVG vor die ordentlichen Gerichte gehört, erfährt der Lernende im zweiten Kapitel auf knapp 15 Seiten. Ebenfalls nicht auf Lücke lernen sollte der Studierende bei dem Thema „Unbestimmter Rechtsbegriff und Beurteilungsspielraum“. Rolf Schmidt gelingt es sehr gut, dem Leser in einer verständlichen Art und Weise die Bedeutung dieser vagen Begriffe aufzuzeigen, ohne deren Verwendung der Gesetzgeber nicht in der Lage wäre, der Vielgestaltigkeit des Lebens Rechnung zu tragen. Dabei bringt er zum Ausdruck, dass es - wie in vielen anderen Bereichen – auch in diesem Zusammenhang bei juristischen Prüfungen nicht um auswendig gelerntes Fachwissen geht, sondern darum, festzustellen, ob Systemverständnis vorhanden ist und die juristische Methodik beherrscht wird. Der Weg zum Ergebnis und nicht das Ergebnis selbst, wird in den meisten Fällen in den Prüfungsarbeiten mit Punkten honoriert.

Ein weiterer wichtiger Punkt stellt die Erörterung des „Ermessens“ dar. Der Autor teilt prägnant mit, was man unter dem Begriff „Ermessen“ versteht und wie man Ermessensnormen erkennt. Eröffnet die Ermächtigungsnorm Ermessen, muss untersucht werden, ob die Behörde ihr Ermessen richtig ausgeübt hat. Oftmals wird das Ermessen im luftleeren Raum geprüft, also ohne Bezug zur Norm, die für die Lösung des Falles entscheidend ist. Für die Fallbearbeitung sollte ein sicheres Gespür dafür entwickelt werden, ob im konkreten Fall Ermessensfehler in Betracht zu ziehen sind. Durch Beispiele veranschaulicht, bekommt der Lernende vor Augen geführt, wann Ermessensnichtgebrauch, Ermessensunter- und -überschreitung oder Ermessensfehlgebrauch vorliegt. Was Ermessensreduzierung auf Null bedeutet und in welchem Maß die Gerichte Ermessensentscheidungen überprüfen dürfen, erfährt der Leser auf den letzten Seiten des 9. Kapitels. Herzstück eines jeden Lehrbuches zum Allgemeinen Verwaltungsrecht ist die Vorstellung der typischsten Handlungsform der Verwaltung, des Verwaltungsaktes, dessen Bedeutung der Autor auf über 150 Seiten ausreichend Rechnung trägt. Hier erfährt man alles Examensrelevante über die verschiedenen Arten, die Bekanntgabe, die Rechtswidrigkeit, die Nichtigkeit oder auch die Rücknahme von Verwaltungsakten. Besondere Beliebtheit in Klausuren genießen die Nebenbestimmungen zum Verwaltungsakt (§ 36 VwVfG), die auf den Seiten 278 ff. behandelt werden und anhand eines Abschlussfalls (S. 289) verständlich vermittelt werden. Nur kurz eingegangen wird auf das Verwaltungsvollstreckungsrecht, da dies ausführlicher in den Bänden zum Besonderen Verwaltungsrecht dargestellt wird. Dafür wird abschließend dem Staatshaftungsrecht auf 115 Seiten angemessen Platz eingeräumt.

Auch der Band zum Verwaltungsprozessrecht möchte auf die Vermittlung des für das Examen erforderlichen Wissens beschränkt bleiben. Der Umfang des Buches beträgt trotzdem immerhin 383 Seiten. Nach einer einführenden Übersicht über die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die verwaltungsrechtlichen Rechtsbehelfe werden zunächst die Sachentscheidungsvoraussetzungen eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens erörtert, bevor auf die Begründetheit der verschiedenen Klagearten eingegangen wird. Darüber hinaus werden auch der vorläufige und der vorbeugende Rechtsschutz und schließlich das Widerspruchsverfahren ausführlich dargestellt. Zumindest kurz hätte der Autor auf die der VwGO zugrunde liegenden Verfahrensgrundsätze, etwa den Amtsermittlungsgrundsatz, eingehen dürfen, da diese dem Verständnis des Verwaltungsprozessrechts dienen und oft eine Argumentationshilfe für die Klausur bieten.

Besonders hilfreich sind die zahlreichen, grau hinterlegten Kästchen, die Hinweise für die Fallbearbeitung bieten. Der Autor präsentiert darin wichtige Definitionen, Zusammenfassungen oder Aufbautipps. Zusammen mit den zahlreichen Lernübersichten und kommentierten Prüfungsschemata, die auch das Buch zum Allgemeinen Verwaltungsrecht bietet, bekommen Studenten das Lernen und die Klausurvorbereitung erheblich erleichtert. Die zahlreichen Beispiele, zum Teil klausurmäßig gelöst, helfen zusätzlich dabei, den nicht immer leicht zu erfassenden Stoff zu bewältigen. Positiv fällt auch auf, dass die in den Fußnoten angegebenen Nachweise auf einschlägige Rechtsprechung und Aufsätze zum Großteil sehr aktuell sind und sich zum Vertiefen der Materie eignen.

Die beiden Bücher werden ihrer Zielsetzung, den Lernenden den Stoff eng am Aufbau von Klausuren orientiert zu präsentieren, vollauf gerecht. Nicht nur Studenten, auch Referendare können aus diesen Werken großen Nutzen ziehen. Der Preis von jeweils 19,80 Euro ist fair bemessen und sollte nicht vom Kauf dieser empfehlenswerten Studienbücher abhalten.

Im typischen Layout des Rolf Schmidt- Verlag ist die 12. Auflage von Verwaltungsprozessrecht erschienen. Enthalten sind alle verwaltungsrechtlichen Klagearten, das Widerspruchsverfahren und der einstweilige Rechtsschutz. Das umfasst 383 Seiten und ist mit 19,80 € durchaus eines günstigeren Bücher.

Positiv zu bewerten sind auf jeden Fall die vielen Fußnoten und Schemata, die einem das Thema näher bringen. Vor allem die aktuellen Entscheidungen wurden hier berücksichtigt. Auch die Hinweise für die Fallbearbeitung und die Vorschläge für die Obersätze sind gut und helfen für die Klausur. Was ich persönlich nicht mag, ist die teilweise etwas unübersichtliche Schriftführung, welche das Lesen erschwert.

Die Lehrbücher zum Verwaltungsrecht sowie zum Verwaltungsprozessrecht sind seit Jahren die Aushängeschilder des Rolf Schmidt Verlages, kein Wunder, ist doch der Autor ein in Forschung und Lehre erfahrener Vertreter des öffentlichen Rechts. Auf über 400 Seiten werden die üblichen verwaltungsrechtlichen Verfahren hinsichtlich ihrer Zulässigkeit und Begründetheit dargestellt.

Die Gestaltung des Werks ist typisch für die Lehrbücher dieses Verlags und bietet neben dem übersichtlich gegliederten Fließtext mit effektiver Hervorhebungstechnik eine Vielzahl von graphischen und hervorgehobenen Elementen. Dazu gehören vereinzelte Schaubilder, Skizzen, Aufbauempfehlungen, Lernhinweise, Beispielsfälle oder Aufzählungen.

Gelungen ist bereits der Einstieg in die materielle Darstellung mit einer Auflistung möglicher Rechtsbehelfe und ihrer Einteilung. Die Wurzeln der Petition und ihre Auswirkungen werden ebenso erfasst wie das Verfahrensregime der VwGO. Mit dem Oberbegriff Sachentscheidungsvoraussetzungen führt der Autor den Leser zunächst durch die Zulässigkeit verwaltungsrechtlicher Klagearten. Es folgen die aufwändig recherchierten Details zur Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs sowie zur Gerichtszuständigkeit. Danach werden sachgerecht die einzelnen Klagearten abgehandelt und gerade kein „Allgemeiner Teil“ gemeinsamer Zulässigkeitsvoraussetzungen vor eine imaginäre Klammer gezogen, meiner Ansicht nach ein klarer Darstellungsvorteil für den Leser. Die klassischen Problempunkte innerhalb der einzelnen Verfahren werden souverän und in der gebotenen Breite erläutert, beispielsweise die Klagebefugnis, das Widerspruchsverfahren, Klagen dritter Personen oder auch allgemeines und besonderes Rechtsschutzbedürfnis. Selbst die ungeschriebenen aber als existent vorausgesetzten Spielarten von Klagen werden gut eingegliedert und auch Differenzierungen und Analogien bestehender Verfahrensarten finden sich eingängig besprochen. Auch Kuriosa wie die Normerlassklage finden ausreichend Resonanz.

Im Rahmen der Begründetheitsprüfung lässt es sich der Autor nicht nehmen, auch auf die bisweilen nur marginal möglichen Einwirkungen des Gemeinschaftsrechts korrekt hinzuweisen. Im Übrigen werden Standardfragen wie die Ermessensfehlerlehre, das Nachschieben von Gründen, der richtige Anspruchsaufbau oder alltägliche Instrumente des öffentlichen Rechts wie der Folgenbeseitigungsanspruch expliziert. In einem eigenen Abschnitt werden besondere Rechtsfragen aufgegriffen und in einen speziellen Fokus gestellt. Dies gilt etwa für die reformatio in peius sowie die Rücknahme eines Verwaltungsaktes. Ein sehr lesenswertes Kapitel birgt sodann die Ausführungen zum einstweiligen Rechtsschutz, wo der Autor wieder einmal seine Akribie bei der Darstellung selbst der selten genutzten Varianten unter Beweis stellen kann und diese zum Glück für den Leser mit eingängigen Prüfungshinweisen untermauert. Ansprechend ist zudem, dass das Widerspruchsverfahren nicht auf die Kapitel zur Anfechtungs- und Verpflichtungsklage begrenzt wird, sondern in einem ebenfalls eigenen Abschnitt ausführlich thematisiert wird. Gern gestellte Klausurfallen zu Form und Frist werden nach der Lektüre keine Gefahr mehr darstellen.

Dieses Lehrbuch gehört bereits zu den Klassikern des Verlages und der Leser findet hier einen soliden und inspirierenden Begleiter für Klausuren, Übungen und während der Examensvorbereitung vor. Die konstante Orientierung an Klausurbedürfnissen und die umsichtige Integration von europarechtlichen Fragen machen das Werk zu einem überzeugenden und risikoarmen Lektüretipp.

Rolf Schmidt gelingt auch mit dieser Auflage wieder ein gut strukturiertes und sehr übersichtliches Buch. Er geht auf 414 Seiten auf alle relevanten verwaltungsrechtlichen Verfahren ein, was die zunächst abschreckende Seitenzahl durchaus berechtigt. Er bezieht sich dabei sowohl auf das allgemeine wie auch auf das - hier sehr positiv anzumerkende - besondere Verwaltungsrecht.

In diesem Buch mit Stand April 2007 findet nicht nur eine umfassende Erörterung der wichtigsten Streitstände statt. Durch die vielen Beispielfälle und Lösungen fällt einem das Lesen viel leichter und die schwierigen verwaltungsrechtlichen Problematiken lassen sich dadurch viel besser nachvollziehen. Das Lernen mit diesem Buch kann man nur empfehlen, da keine Verständnislücken mehr zurückbleiben.

Sollte man dennoch etwas nicht verstanden haben oder möchte man noch tiefer in die Materie eindringen, hat man durch die Verweise in den Fußnoten die Möglichkeit, sich die zeitnahe Literatur und Rechtsprechung weiterführend zu erarbeiten.

Mit den es noch übersichtlicher machenden Zusammenfassungen, Definitionen, Klausurhinweisen und Schemata hat Rolf Schmidt ein wirklich brauchbares Buch auf den Markt gebracht, welches sich als Vorbereitung sowohl für die Zwischenprüfungsklausuren im Öffentlichen Recht als auch für die Große Übung bestens eignet.

Doch auch Examenskandidaten schätzen die Bücher von Rolf Schmidt, da man mit ihnen durchaus für die 1. Staatsprüfung lernen kann. Für           diejenigen,        die       dem Verwaltungsrecht mit Zurückhaltung und Scheu begegnen, kann gesagt werden, dass trotz der durchaus schwierigen Materie mit diesem Buch die häufig großen Verständnislücken beseitigt werden können. Verwal­tungsrecht muss nicht so schwer sein, wie man so oft sagt.

Steffi Kindler

Der Rolf Schmidt Verlag versucht auch in der 10. Auflage des Bandes zum Verwaltungsprozessrecht die Thematik der Zulässigkeit und Begründetheit verwaltungsgerichtlicher Verfahren angemessen zu erfassen. Dieses umfängliche und dem Otto-Normal-Juristen doch eher weniger zugängliche Thema besitzt als Basis jeder verwaltungsrechtlichen Übungs- und Examensarbeit hohe Relevanz und sollte daher von jedem Studenten verstanden werden.

Das Buch von Rolf Schmidt möchte dies dem Studenten durch einfache und klare Struktur, einen klausurnahen Aufbau und eine ausführliche Darstellung ermöglichen. Hervorzuheben sind dabei die Rolf-Schmidt­typischen Übersichten und die danach folgende systematische Beleuchtung des Lehrstoffes. Aufgrund seiner Vollständigkeit und der umfassenden Quellenangaben bietet auch dieses Lehrbuch vom Rolf Schmidt Verlag zudem eine Grundlage für die Anfertigung von Hausarbeiten.

Quelle: Fachschaft Jura der Universität Osnabrück, in: §§-Reiter, Juramagazin für Studenten, Sommersemester 2007

Die Lehrbücher des Öffentlichen Rechts von Rolf Schmidt sind der perfekte Begleiter für eigentlich alle Klausuren des Öffentlichen Rechts, die im Rahmen der Zwischenprüfung geschrieben werden müssen. Sie sind alle relativ umfangreich, ohne jedoch zu ausschweifend zu sein. Jedes Buch vermittelt damit nicht nur das Basiswissen, sondern auch etwas mehr. Dies alles jedoch immer auf eine Art, die jedem Studenten - egal welchen Semesters - ermöglicht, das Wissen zu erfassen.

Für das Bestehen der Klausuren besonders hilfreich sind die Bücher vor allem wegen der Klausurentipps, Aufbauschemen, aktuellen Entscheidungen und Hinweisen zu den klausurrelevanten Themen. Dies ist nicht für jedes Juristische Lehrbuch typisch, für den allgemeinen Studenten zum Bestehen der Klausuren jedoch wichtiger als sich über mehrere Seiten hinweg durch nicht klausurrelevante, wissenschaftlich hochtrabende Theorien zu „kämpfen“, wie in anderen Lehrbüchern üblich.

Für das im ersten Semester zu schreibende „Staatrecht I“ ist das Buch „Staatsorganisationsrecht“ von Rolf Schmidt neben den „Klassikern“ von Degenhart oder Ipsen zu empfehlen. Da diese Klausur meist nicht nur aus einer Falllösung besteht, sondern auch Fragen bzgl. des erlernten Stoffes gestellt werden, ist es sehr wichtig an anschaulichen Büchern die Komplexität des Staatsorganisationsrechts zu erfassen. Dies gelingt diesem Buch sehr gut. Für das zweite Semester bietet das Buch „Grundrechte“ die Ergänzung zu der Vorlesung „Staatsrecht II“.

Im Dritten Semester wird im Öffentlichen Recht das berühmt-berüchtigte Verwaltungsrecht begonnen. Dieses extrem umfassende, von den meisten Studenten als sterbenslangweilig empfundene Thema, ist leider wichtig - vor allem in Hinblick auf das irgendwann einmal zu schreibende Staatsexamen im Öffentlichen Recht. Da man schon nicht darum herumkommt, sollte das benutzte Lehrbuch dazu beitragen den trockenen Stoff so interessant wie möglich zu gestalten.

Dem „Allgemeinen Verwaltungsrecht“ von Rolf Schmidt gelingt dies erstaunlich gut. Es gibt einen guten Überblick über das Verwaltungsrecht und beinhaltet viele hilfreiche Klausurentipps und Schemata, sodass der umfassende Stoff gut gelernt werden kann. Als Ergänzung zu der Zulässigkeit von Klagearten bietet „Verwaltungsprozessrecht“ auch im dritten Semester schon einen guten Überblick, auch wenn noch nicht alle dort erläuterten Klagearten beherrscht werden müssen.

Nach dem Bestehen der Zwischenprüfung wird der Student mit der Vorlesung „Verwaltungsrecht 2“ gequält. Um auch dies zu verstehen, bieten sich die beiden Bände „Besonderes Verwaltungsrecht“ und als Ergänzung nun das gesamte „Verwaltungsprozessrecht“ an.

"Auch im Verwaltungsprozessrecht liegt eine neue Auflage der Studienbücher von Rolf Schmidt vor. Es ist nach Anspruchsgrundlagen gegliedert (wie die meisten Lehrbücher) und baut auf die gleiche Schreibstruktur auf wie die anderen Studienbücher (siehe dazu die Rezension zum Allgemeinen Verwaltungsrecht). Innerhalb der Gliederung werden erst die Sachentscheidungsvoraussetzungen für alle Rechtsbehelfe aufgeführt, danach in der gleichen Reihenfolge die Begründetheitsprüfungen, sowie das Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes. Als letztes wird noch das Widerspruchsverfahren aufgeführt. Man kann sich darüber streiten, ob es nicht sinnvoller wäre, das Widerspruchsverfahren noch vor der Erläuterung der gerichtlichen Rechtsbehelfe zu erörtern, wie es ja auch in der realen Reihenfolge erfolgt (und in den Lehrbüchern bevorzugt wird), aber das ist auch nur eine Frage der Lesegewohnheit - der eine oder andere Krimi-Leser wird es bestätigen. Insgesamt also auch hier eine empfehlenswerte Alternative zu den etablierten Lehrbüchern, aber durchaus auch in Kombination dazu genießbar, gerade weil die Studienbücher sehr gut erklären."

Quelle: "Die Vorlesungen", Kommetiertes Vorlesungsverzeichnis der Fachschaft Jura der Universität zu Köln, Ausgabe Wintersemester 2004/2005

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