Strafrecht Allgemeiner Teil, 9. Auflage 2010
Die Erfahrung lehrt, dass es für die erfolgreiche Bearbeitung von Übungs- und Examensklausuren weniger auf die unreflektierte Wiedergabe von Theorien und Meinungsständen ankommt, sondern auf die problemorientierte Auslegung von Tatbestandsmerkmalen am Maßstab des geschützten Rechtsguts einerseits und der Höhe der angedrohten Strafe andererseits. Freilich setzt diese Fähigkeit ein geschultes Judiz voraus. Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Ausbildungsliteratur zu, deren Aufgabe es sein muss, nicht nur den prüfungsrelevanten Stoff zuverlässig zu vermitteln, sondern den Leser auch zu befähigen, ein überzeugendes Rechtsgutachten zu erstellen.
Das Lehrbuch in der nunmehr vorgelegten 9. Auflage nimmt diese Herausforderung an. Es hat sich zum Ziel gesetzt, verständlich und anschaulich zu sein, ohne die Komplexität des Stoffes zu verbergen oder in unzulässiger Weise zu vereinfachen. Dazu gehört es, bei der Erläuterung eines jeden – dreistufig nach Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld aufgebauten – Deliktstyps zunächst einen Überblick zu geben, der die grundsätzliche Bedeutung des Deliktstyps für das Strafrechtssystem erläutert. An den Überblick schließt sich ein kommentiertes Aufbauschema an, das nicht nur den möglichen Aufbau des Deliktstyps zeigt, sondern auch eine Kurzerläuterung aller Definitionen und Probleme enthält, somit als Lernunterlage für das Kurzzeitgedächtnis im unmittelbaren Vorfeld einer Klausur herangezogen werden kann.
Im Anschluss an das jeweilige Aufbauschema erfolgt schließlich die Erläuterung jedes einzelnen Prüfungspunkts in einer klausuraufbauorientierten Darstellungsweise. Wo Definitionen unstreitig sind, werden diese grau unterlegt genannt. Ist die Definition eines Tatbestandsmerkmals streitig, wird der Streitstand so aufbereitet, wie er auch in der Klausur aufzubereiten ist. Im Anschluss an die Streitdarstellung wird ein eigener Standpunkt eingenommen, sofern die gegenübergestellten Auffassungen zu unterschiedlichen Ergebnissen führen und der Streit daher entschieden werden muss. Selbstverständlich ist es dem Leser anheimgestellt, sich für eine andere Lösung zu entscheiden. Argumente dafür sind der dargestellten Gegenauffassung zu entnehmen.
Zur Konkretisierung und Veranschaulichung beinhaltet das Buch zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen. Durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise werden das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.
Hinweisen möchte ich an dieser Stelle auch auf die von mir und Herrn Dr. jur. Klaus Priebe verfassten Fallsammlungen: Die Fälle zum Strafrecht I beschäftigen sich mit dem Allgemeinen Teil und der Technik der Fallbearbeitung. Die Fälle zum Strafrecht II beinhalten den Besonderen Teil und prozessuale Zusatzaufgaben.
Der Autor Dr. Rolf Schmidt ist Professor an der Hochschule der Polizei Hamburg und lehrt dort Rechtswissenschaft, insb. Strafrecht, Strafverfahrensrecht sowie Staats- und Verfassungsrecht und Polizeirecht.
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Buchauszug
Das vorsätzlich begangene Erfolgsdelikt – Subjektiver Tatbestand
