Besonderes Verwaltungsrecht I, 13. Auflage 2010
Mit der vorliegenden 13. Auflage 2010 wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur gebracht. An der vom Autor vorgenommenen Kombination von deduktiver und induktiver Lernmethode wurde festgehalten, weil sie sich bewährt hat und den Bedürfnissen der Studierenden gerecht wird. Zahlreiche Rückmeldungen aus dem Leserkreis haben dies bestätigt.
Zunächst werden Grundzüge des öffentlichen Baurechts dargestellt. Dieses Rechts-gebiet gehört zum Pflichtfachbereich aller Studien- und Prüfungsordnungen. Eine Beschäftigung mit dieser Materie ist daher unerlässlich. Einen Schwerpunkt dieser Darstellung bildet dabei zunächst die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans (§§ 1 ff. BauGB) einschließlich der prozessualen Seite, der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gem. § 47 VwGO. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Frage nach der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens (§§ 29 ff. BauGB). Denn häufig geht es in Klausuren um die Frage, ob ein Vorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften ver-einbar ist bzw. wie das Vorhaben durch den Erlass öffentlich-rechtlicher Verfügungen oder Maßnahmen ermöglicht oder verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang sind neben den Grundbegriffen der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben fundierte Kenntnisse der Genehmigungspflicht und des Genehmigungsverfahrens unentbehrlich, welche ebenfalls umfassend vermittelt werden. Dagegen wird man im Rahmen der Prüfungsvorbereitung Bezüge zum Besonderen Städtebaurecht (§§ 136-191 BauGB) eher vernachlässigen können, weil es sich kaum als prüfungsfähig erweist. Auch ist es eher unwahrscheinlich, dass in einer Klausur Fälle über Umlegung und Grenzregelung, Städtebauliche Vorkaufsrechte oder die Erschlie-ßungsbeiträge geprüft werden. Diese Materien werden daher ausgespart. Hingegen sind in Klausuren häufig Fragen nach der Rechtmäßigkeit bauaufsichtlicher Maßnahmen (Bau-einstellungsverfügung, Bauabrissverfügung oder Nutzungsuntersagung) anzutreffen. Diese Materien sind daher auch in der vorliegenden Darstellung umfassend behandelt. Nicht selten sind in Prüfungsarbeiten schließlich Fragen in Bezug auf das öffentliche Baunachbarrecht anzutreffen, weil sich hierbei hervorragend Fragen des subjektiven Rechts bzw. der Schutznormtheorie integrieren lassen. Fragen des Baunachbarrechts sind daher ebenfalls umfassend behandelt.
Das zweite Kapitel behandelt das Subventionsrecht in einer Tiefe und Breite, wie es Gegenstand von Prüfungs- bzw. Examensklausuren sein kann. Den Schwerpunkt machen dabei der Vorbehalt des Gesetzes, das Subventionsverhältnis (insbesondere die sog. „Zwei-Stufen-Theorie“), die Rückabwicklung von zu Unrecht geleisteter Subventionen sowie Konkurrentenstreitigkeiten aus. Besonderer Wert wird schließlich auf die Darstellung der Einbettung verwaltungsprozessualer Bezüge gelegt.
Das dritte Kapitel beschäftigt sich mit dem Beamtenrecht. Auch wenn dieses Rechtsgebiet nicht mehr zum engeren Pflichtfachbereich der Ausbildungs- und Prüfungsordnungen gehört, wird es doch nach wie vor häufig zum Gegenstand von Übungs- und Examensklausuren gemacht. Denn in ihm lassen sich hervorragend allgemeine verwaltungsrechtliche Strukturen (subjektive Rechte, Ermessen, unbestimmte Rechtsbegriffe, Beurteilungsspielräume, Amtshaftung etc.) und auch verwaltungsprozessuale Probleme (Verwaltungsrechtsweg, Durchführung eines Vorverfahrens, Konkurrentenklage etc.) einbetten, was die Prüfungs- und Examensrelevanz dieses Rechtsgebiets unterstreicht.
Schließlich werden im vierten Kapitel prüfungs- und examensrelevante Fragen des öffentlichen Sachenrechts behandelt. Hierbei geht es vor allem um die Zulassung zur Benutzung öffentlicher Sachen bzw. Einrichtungen und den damit verbundenen verwaltungsprozessualen Problemen.
Zur Konkretisierung und Veranschaulichung der Inhalte aller Kapitel wurden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen aufgenommen. Zudem werden durch Zusammenfassungen, Prüfungsschemata, hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.
Der Autor Dr. Rolf Schmidt ist Professor an der Hochschule der Polizei Hamburg.
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Buchauszug
Öffentliches Baurecht – Der Bebauungsplan
